Wohnmobil vs. Lkw

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

  • @ Eck : Lkw : meistens Versicherung teuer , Steuer niedrig , Wohnmobil meist umgekehrt , was günstiger ist , muß man selber rausfinden !
    Aber worum es geht , ist das anscheinen das FA nicht mehr willkürlich entscheiden darf , wie es ein Fahrzeug einstuft !!!!!! (denk an deine Womozulassung !!!! )
    Gruß
    Dirk

  • Der Gesetzgeber hat hier (irgendwie logisch) ein kleines aber feines "Aber" eingebaut. (siehe letzte Zeile, Absatz 12)


    Steht im Schein LKW und bezahlt wird "PKW" ---> bleibt es dabei (es darf weiter PKW bezahlt werden)
    steht im Schein PKW ---> und bezahlt wird LKW (wie bei mir) dann wird die PKW Steuer fällig, also wird`s teurer. :loudly_crying_face:
    steht im Schein LKW und bezahlt wird LKW --->Glückspilz, es bleibt bei der Gewichtsbesteuerung


    Das ist die jetzt in Kraft getretene Änderung:


    Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818 ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 668 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
    1. § 2 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
    „(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
    1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
    2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
    b) Die Absätze 2a bis 2c werden aufgehoben.
    2. § 3d wird wie folgt gefasst:
    „§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
    (1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Elektrofahrzeugen im Sinne des § 9 Absatz 2. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt für
    1. zehn Jahre in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015,
    2. fünf Jahre in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020.
    (2) Die Steuerbefreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Soweit sie bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
    (3) Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung."
    3. § 8 wird wie folgt geändert:
    a) In Nummer 1 werden die Wörter „bei Personenkraftwagen" durch die Wörter „bei Fahrzeugen der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung als Wohnmobil oder Kranken- und Leichenwagen (Personenkraftwagen)" ersetzt.
    b) In Nummer 2 werden nach dem Wort „Fahrzeugen" ein Komma sowie die Wörter „Kranken- und Leichenwagen" eingefügt.
    4. In § 9 Absatz 2 werden nach dem Wort „Energiespeichern" die Wörter „oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern" eingefügt.
    5. § 18 wird wie folgt geändert:
    a) Nach Absatz 4a wird folgender Absatz 4b eingefügt:
    „(4b) Für Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 sind und bis zum 17. Mai 2011 erstmals zugelassen wurden, bleibt § 3d in der am 5. November 2008 geltenden Fassung weiter anwendbar."
    b) Folgender Absatz 12 wird angefügt:
    „(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."




    Gilt ab 01.01.2013...


    Wer jetzt noch wissen will was in § 9 Absatz 1 Nummer 2steht, der möge hier nachschauen ---> Kraftfahrzeugsteuergesetz

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    Curt Goetz


    www.stuckkunst.de

  • Der Gesetzgeber hat hier (irgendwie logisch) ein kleines aber feines "Aber" eingebaut. (siehe letzte Zeile, Absatz 12)


    Steht im Schein LKW und bezahlt wird "PKW" ---> bleibt es dabei (es darf weiter PKW bezahlt werden)
    steht im Schein PKW ---> und bezahlt wird LKW (wie bei mir) dann wird die PKW Steuer fällig, also wird`s teurer.
    steht im Schein LKW und bezahlt wird LKW --->Glückspilz, es bleibt bei der Gewichtsbesteuerung



    Das grenzt doch mal wieder an Beamtenwillkür. Hauptsache man zahlt das Teuere. Wenn man schon das Teuere bezahlt lassen sie das auch schön bestehen, nur wehe Du zahlst zu wenig. :thumbs_down:
    Ich blick da langsam nicht mehr durch.


    Bescheuerte, äh Besteuerte Grüße


    Gerd

    Land Rover Series: the real search-engine

  • Gerd da haste Recht. So werden wir (kleine Leute) im ganzen Leben immer nur "beschissen" von oben. Hauptsache die da oben stecken sich genug ein.
    Irgendwie müsste man mal ne kleine Revolution starten. Das kann doch so nicht weitergehen.
    Gruß von unten, Rolf

  • Gerd da haste Recht. So werden wir (kleine Leute) im ganzen Leben immer nur "beschissen" von oben. Hauptsache die da oben stecken sich genug ein.
    Irgendwie müsste man mal ne kleine Revolution starten. Das kann doch so nicht weitergehen.
    Gruß von unten, Rolf

    Jau Rolf, immer von unten - wie ein guter Knock- Out, der kommt auch von unten nach oben ins Zentrum (in diesem Fall das Kinn) :thumbs_up:

  • Bei den VW-Bus-Leuten haben schon einige mit "unechten " Wohnmobilen den geänderten (günstigeren ) Steuerbescheid bekommen !


    Jo, habe ich auch bekommen. Aber ich spekuliere mal, dass es nun gar nicht mehr moeglich ust, ein "unechtes" Wohnmobil neu zuzulassen, sprich ein Wohnmobil kann nur ein PKW werden, welcher auch Stehhoehe hat. So wird es dann langfristig auch keine unechten WoMos mehr geben und die alten haben Bestandsschutz.

  • Jo, habe ich auch bekommen. Aber ich spekuliere mal, dass es nun gar nicht mehr moeglich ust, ein "unechtes" Wohnmobil neu zuzulassen, sprich ein Wohnmobil kann nur ein PKW werden, welcher auch Stehhoehe hat. So wird es dann langfristig auch keine unechten WoMos mehr geben und die alten haben Bestandsschutz.

    Sehe ich auch so ,ich habe ein altes "unechtes" Wohnmobil, das seit fast 3 Jahren , als ich es gekauft habe als PKW besteuert wurde ( 110er Station BJ 01).Allerdings hatte ich vorgestern Grund zur Freude , da ich jetzt nur noch 450€ statt 683€ Steurn im Jahr zahle. Besomders freut mich , dass der zuständige Sachbearbeiter wohl was gegen diese "Defenderstinker " hat und mein "Wohnmobil" nicht anerkannt hat ,und er jetzt den neuen Steuerbescheid schreiben musste. :grinning_squinting_face:

    das Leben ohne Landy ist möglich aber sinnlos!

  • So ganz habe ich das aber noch nicht verstanden. Wieso bekommen die unechten Womos, die ja eigentlich in Wirklichkeit als "andere Fahrzeuge" nach Gewicht besteuert hätten werden müssen, die Steuer nun zurück oder müssen weniger zahlen und LKW (mit diesem komischen TeurerSatz) nicht?
    Gilt dieser Nachsatz nur für LKW? Bzw. was steht denn bei den unechten Womos, die jetzt weniger zahlen, genau im Schein? Und warum ist das dann immer noch keine Gewichtsbesteuerung?
    Kann es sein, dass die unechten Womos jatzt als "echte Womos" versteuert werden? Und warum mussten sie vorher PKW Steuer zahlen, obwohl ja die Nutzfläche deutlich größer war als die Personenbeförderungsfläche?

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
    Curt Goetz


    www.stuckkunst.de

  • Bei den VW-Bus-Leuten haben schon einige mit "unechten " Wohnmobilen den geänderten (günstigeren ) Steuerbescheid bekommen !


    Ja, in Duisburg auch.
    Ein Bekannter, der sowohl Defender wie auch VW-Bus fährt, war total überrascht, dass der VW-Bus plötzlich günstiger wurde.
    Der (Diesel)Bus hat eine Wohnmobilzulassung und wurde immer als PKW versteuert. Mit dem aktuellen Steuerbescheid wurde er jetzt auch beim Finanzamt ein Wohnmobil.

  • So ganz habe ich das aber noch nicht verstanden. Wieso bekommen die unechten Womos, die ja eigentlich in Wirklichkeit als "andere Fahrzeuge" nach Gewicht besteuert hätten werden müssen, die Steuer nun zurück oder müssen weniger zahlen und LKW (mit diesem komischen TeurerSatz) nicht?


    Also wenn ich das richtig verstehe, ist er ja jetzt nach Gewicht besteuert. Vielleicht waere er als PKW Diesel ja auch guenstiger als wie als gewichtsbesteuertes WoMo, ich hatte ja quasi den Hoechstsatz mit 35 * 100mll Hbraum mal 26 EUR.


    Gruss,


    Laeusen

  • So,mein Td 5 110 zum Wohnmobil eintragen lassen.keine Stehhöhe da ja nicht mehr notwendig.
    200€ im Jahr Haftpflicht und 172€ steuern. Vorher 401€ mit gelber Plakette.

    Offizieller Thüringer Bratwurst Dealer

  • So,mein Td 5 110 zum Wohnmobil eintragen lassen.keine Stehhöhe da ja nicht mehr notwendig.
    200€ im Jahr Haftpflicht und 172€ steuern. Vorher 401€ mit gelber Plakette.


    dass ja fast wie umsonst :loudly_crying_face:

    Light travels faster than sound...that's why people appear bright until they speak...
    Outpost Ireland

  • ich hab neulich einfach mal mit dem online steuer rechner für kfz meinen wagen nach schlüsselnummer als womo und lkw durchgerechnet (ist derzeit also womo gelistet , aber hab den ausbau rausgeschmissen … ) und er kostet auf den euro gleich...