Tüv-Termin und die Folgen

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

  • Wenn der warme, richtig gewartete Wagen ohne Last bei der AU in den Begrenzer gejagt wird passiert nix. (kennt jemand einen der einen kennt wo etwas passiert ist?)

  • Einspruch euer Ehren, das ist Falsch!

    was genau ist denn falsch?


    seit dem 1.7. gibs einen detailierten mängelbericht und es werden leichte und erhebliche mängel aufgelistet und es leigt im ermessen des prüfers ob die leichten mängel relevant sind oder nicht.


    zumindest hab ich mittlerweile etliche leute im bekanntenkreis die seit dem 1.7 ne echte odyssee mitgemacht haben und das für sachen die man vorher noch so durchgewunken hätte.
    der prüfer kann das durchwinken muß er aber nicht mehr.
    so wurde mir gesagt.

  • Einspruch euer Ehren, das ist Falsch!






    NEIN,DAS IST RICHTIG SO.............er kann............ muss aber nicht..............
    allerdings werden die prüfer ab und zu kontrolliert.............und dann isser am arsch...............

  • Was übrigens auch interessant ist: muß man wegen einem erheblichen und einem geringen Mangel zur Nachprüfung, müssen beide Mängel behoben sein, auch der geringe.


    Beispiel: ich hatte kaputte bremslichter und nen abgelaufenen Verbandskasten. Wegen dem Verbandskasten alleine hätte ich ne Plakette bekommen.Die Bremslichter waren ein erheblicher Mangel. Bei der Nachprüfung mußte ich jedoch beides beheben.


    Gruß, Tom.

  • Im Saarland gibts immer noch geringe und Erhebliche Mängel die bei der Nachuntersuchung behoben sein müssen. 1 Birnchen geringer Mangel mit Plakette - 2 Birnchen defekt erheblicher Mangel, keine Plakette.


    Bei geringen Mängeln steht, das Diese umgehend zu beheben sind........also werden Sie logischerweise bei der Nachuntersuchung mitgeprüft.


    Hinweise wie "Beginnende Korrosion die zu schwächung führt" ist irgendwann zu beseitigen und/oder wird bei der nächsten HU eine "Durchrostung" sein.


    Vom TÜV gibts das schöne Buch "WAS IST WIE" selbst dem geneigten etwas trocken

  • Gibt es eigentlich die Checkliste (ich gehe einfach mal davon aus, dass der TÜV eine beutzt), die der TÜV für die Untersuchung benutzt irgendwo als PDF?




    sone liste wirds wohl für TÜV,GTÜ,KUS usw geben...................
    die einfachste lösung ist............ALLES WAS AM AUTO IST MUSS FUNKTIONIEREN !!! :grinning_squinting_face:
    sonst gibts seit 01.07.2012 keine plakette................
    der ermessensspielraum der prüfer ist mehr als gering weil eben eine liste im rechner abgearbeitet/abgehakt werden muss.
    es werden stichproben gemacht ob die prüfer auch die liste abarbeiten.............. :astonished_face:
    also bleibt den prüfern fast kein spielraum.................

  • Alles muss funktionieren - aber auf manche Sachen komme z.B. ich nicht, wenn ich es nicht vorher gelesen habe, die Defender spezifischen Schwachstellen -beispielsweise die vorderen Sicherheitsgurte, die sich immer mal wieder nicht automatisch einziehen und dann auf Dauer mal mehr mal weniger Schaden nehmen. Man könnte ja eine Liste der immer wieder auftauchenden Mängel beim Defender zusammenstellen - sozusagen als Aufjedenfallnachschauenvorbereitung.


    Ich würde das schon tun und die Liste nachher hier hochladen (natürlich immer mit dem Hinweis auf mangelnde Vollständigkeit), ich bräuchte hier einfach nur Input, da ich echt wenig Erfahrung mit dem TÜV habe - nur mit ner Harley über 25 Jahre, ist aber ne andere Baustelle

  • ... werden auch Stichproben gemacht, ob der Prüfer die Stichpunkte in der Liste wahrheitsgemäß beantwortet? Wie sollte das eine Überprüfungsinstanz kontrollieren? Am Torausgang warten und nachkontrollieren? Oder beim Halter vor Ort aufschlagen und nachprüfen?


    Eins meiner Fahrzeuge hat Tüv bekommen in einer Art und Weise, daß ich nun selber nachbesser weil mir Inkontinenz bei Fahrzeugen grob auf den Keks geht.
    ( die Nummer mit dem Markieren des Reviers unterschreibe ich nicht, genausowenig wie Nachbars Hund meine Zustimmung bekommt, wenn er in meine Einfahrt scheißt ). Ebenso das Loch im Auspuff, dass offenbar über Nacht dort rein kam - gibt einfach einen Neuen und basta.


    Was ich sagen will: es wird nach wie vor getrickst und gemauschelt und der Halter bzw. der Fahrzeugführer ist schlussendlich verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des von ihm benutzten Fahrzeuges.


    Gruss Eck

  • Eck wat soll ick sajen?
    Du hast Recht.


    Es liegt immer noch im Ermessen des Pruefers.


    Nur bei Nichterteilung kann er nun auf den 01.07. verweisen.
    Somit hat er ein besseres Gelddruckmittel :grinning_squinting_face:

  • ich habe die information von leuten die bei TÜV und GTÜ arbeiten.es sind kontrollen angedroht und
    auch schon direkt nach der prüfung gemacht worden................auf dem prüfgelände.
    deshalb lassen sich die wenigsten prüfer auf spielereien ein.
    wir wissen alle zimlich genau das sich früher nach dem prüfungstermin keiner mehr um geringe
    mängel gekümmert hat ................deshalb gibts die so nicht mehr.


    so,und nun soll jeder zur prüfung fahren wie er will............... :grinning_squinting_face:

  • ... werden auch Stichproben gemacht, ob der Prüfer die Stichpunkte in der Liste wahrheitsgemäß beantwortet? Wie sollte das eine Überprüfungsinstanz kontrollieren? Am Torausgang warten und nachkontrollieren?
    Gruss Eck

    genau so läufts.



    und Die welche meinen es gäbe keine geringen Mängel mehr beachten bitte den letzten Abschnitt :grinning_squinting_face:







    Unsere Prüfungen bei der HU
    Was wir bei der Hauptuntersuchung prüfen


    Wichtige Änderung:


    Seit
    01.07.2012 gelten für die wiederkehrenden Untersuchungen und Prüfungen
    veränderte Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen sind:


    Bei der Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung:

    • Dokumentation
      der festgestellten HU-Mängel mit einheitlichen Formulierungen und
      verbindlicher Mangel-Einstufung (bundeseinheitlicher HU- Mangelbaum)
    • Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der HU
    • weiterentwickelte Prüfung der Fahrzeugelektronik (Vorgaben- bzw. Schnittstellenprüfung) mit zeitlich gestaffelter Umsetzung
    • Anpassung
      der HU- Bremsenprüfung an geänderte EU-Vorgaben (z.B. z.T. höhere
      Mindestabbremsungen, Beladung / Beladungssimulation der Fahrzeuge,
      Bezugsbremskräfte)
    • weiterentwickelte Untersuchungsstellenausstattung wie z.B. verbindliches Prüfgerät zur Scheinwerfereinstellung
    • bei Diesel- AU Umstellung auf den fahrzeugbezogenen „Plakettenwert“ als Grenzwert für die Trübungsmessung
    • Nachweis über die Untersuchung der Abgase (AU) anhand eines einheitlichen
      AU- Nachweises, der dem Fahrzeughalter übergeben wird

    Bei der Sicherheitsprüfung:

    • Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der SP
    • Anpassung
      der Prüfbereiche / Prüfumfänge an die Weiterentwicklung der
      Fahrzeugtechnik (Prüfbereich Abgasanlage entfällt, vier Prüfbereiche
      verbleiben) und
    • Prüfung der Fahrzeugelektronik (Vorgaben- bzw. Schnittstellenprüfung) mit zeitlich gestaffelter Umsetzung
    • verbesserte Fälschungssicherheit beim SP-Protokoll durch anerkannte Kfz- Werkstatt
      (SP- Nachweissiegel und Zangenprägung wie bei AU und GAP)
    • Anpassung
      der SP- Bremsenprüfung an geänderte EU-Vorgaben (z.B. z.T. höhere
      Mindestabbremsungen, ggf. Beladung / Beladungssimulation der Fahrzeuge,
      Bezugsbremskräfte).

    Bei den Fristen für HU und AU

    • Entfall
      Fälligkeits- bzw. Rückdatierung (neue HU-Frist bezieht sich auf aktuell
      durchgeführte HU; Folge: Anpassung der SP-Fälligkeit / der
      SP-Prüfmarke)
    • erweiterte HU bei mehr als 2 Monaten Fristüberziehung (erweiterter HU-Umfang in Verbindung mit erhöhtem HU-Entgelt von 20%)
    • Selbstfahrer-Vermiet-Pkw
      bei einem Halterwechsel und HU innerhalb der ersten sieben Monate ab
      Erstzulassung erhalten 36 Monate HU-Frist ab Monat der HU-Durchführung
    • eigenständige Werkstatt-AU, darf bis zu 2 Monate vor der HU-Durchführung erfolgen
      (AU- Nachweis mit Nachweissiegel und Zangenprägung)

    Weitere Informationen >>> hier

    Wir
    prüfen Ihr Fahrzeug auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung
    der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder
    elektronische und messtechnische Prüfung und grundsätzlich ohne
    Montagearbeiten.


    Im Einzelnen prüfen wir

    • Zustand
      (Beschädigung, Korrosion und Alterung; übermäßiges Spiel und
      übermäßiger Verschleiß sowie sachgemäße Befestigung, Sicherung,
      Freigängigkeit, Leichtgängigkeit)
    • Funktion
    • Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
    • Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen bestimmter Grenzwerte)

    folgender Untersuchungspunkte

    • Bremsanlage
    • Lenkanlage
    • Sichtverhältnisse
    • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teilen der elektrischen Anlage
    • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
    • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
    • Sonstige Ausstattung
    • Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten)
    • Sichtverhältnisse
    • Identifizierung des Fahrzeugs

    An Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.


    Der Prüfingenieur teilt das Fahrzeug nach der bei der Hauptuntersuchung erstellten Mängelliste in eine der folgenden Mängelklassen ein:

    • Ohne erkennbare Mängel (OM): Die Plakette wird zugeteilt.
    • Geringe
      Mängel (GM): Die Plakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche
      Beseitigung der Mängel zu erwarten ist (dem Fahrzeughalter droht ein
      Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle im Straßenverkehr die Mängel nicht
      abgestellt sind).
    • Erhebliche Mängel (EM): Die Plakette wird nicht zugeteilt, eine Nachprüfung ist erforderlich.
    • Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Die HU-Plakette muss entfernt werden.

    Der
    Untersuchungsbericht (HU) muss grundsätzlich nicht im Fahrzeug
    mitgeführt werden, ist aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren
    und auf Verlangen vorzuzeigen.




    KONTAKT DEKRA Automobil GmbH
    Handwerkstraße 15
    70565 Stuttgart
    Telefon +49.711.7861-0
    Telefax +49.711.7861-2240
    pruefwesen@dekra.com
    Oder wenden Sie sich direkt an Ihre nächstgelegene DEKRA Automobil Niederlassung!


    http://www.dekra.de/de/1401

  • Bei mir ging das dritte Bremslicht mehr, er meinte ich solle die Glühlampe mal wechseln. Er war oder ist von einem Defender begeistert :winking_face_with_tongue:
    Es gibt auch Prüfer mit Herz :thumbs_up: :thumbs_up:

    grüsse jossi


    LR Defender Baujahr 2002



  • Nee, der Prüfer wollte sich das Elend ersparen nochmal vollgetextet zu werden :grinning_squinting_face:



    duck und wech..........

  • Fred, du fällst mir in den Rücken, sehr interessant. Von Bubi bin ich das gewöhnt, obwohl er sich jetzt als Mod. ein bisschen zurückhalten sollte :face_with_tongue:

    grüsse jossi


    LR Defender Baujahr 2002



  • Der TÜV kann sich von Bundesland zu Bundesland in seinem Verhalten unterscheiden.


    Es war zB bisher schon so, dass der TÜV im Saarland bei abgelaufener HU NICHT rückdatiert hat .. alle anderen schon.