Wohnmobil vs. Lkw

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Ich war ganz aktuell auch wegen meinem Wagen unterwegs.
    War zuerst beim Strassenverkehrsamt. Dort habe ich Bilder von meinem Wagen vorgelegt mit der Bitte um Aussagen bezüglich LKW Zulassung.


    Klare Aussage war:


    - Gurthalterungen hinten müssen verschweißt sein (kein Ding)
    - seitliche Fenster hinter den Hintertüren müssen verschlossen werden (hatte ich eh vor)
    - Laderaumabtrennung zum "Führerhaus" durch ein Netz oder eine feste Wand (lasse mir was einfallen)
    - dann zum Tüv Rheinland und Umbauten einragen, bzw Sitzplätze austragen lassen, Laderaum vermessen lassen und wiederkommen!



    Dieses Projekt habe ich mir dann unabhängig davon beim TÜV Rheinland bestätigen lassen. Die Aussagen decken sich zu 100%.
    Der TÜV, wie auch das Amt meinten, dass bei solch einem ernst gemeinten Umbau der Umschlüssellung nichts im Wege stehe.
    Zugleich sie mich beide auf die Konsequenzen hingewiesen haben, dass die Versicherung teurer wird und ich Sonntags eingeschränkte fahrt habe...


    Aber das lohnt sich für mich definitiv. Das wird angegangen...! :thumbs_up:

    Munter bleiben,
    Gruss Stephan


    Alle sagten: Das geht nicht!! Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.

  • hier gleich , versicherung teurer und nicht mit offroader durch die gegent fahren am Sonntag . Passt mir nicht also nix darmit ...

    Light travels faster than sound...that's why people appear bright until they speak...
    Outpost Ireland






  • was das strassenverkehrsamt für richtig hält könnte dem finanzam egal sein..............


    dein finanzbeamter entscheidet ob du einen LKW fährst und sonst niemand !!!!

  • Das stimmt, da gebe ich und mein Strassenverkehrsamt dir völlig recht.
    Dieser Satz kam auch zum Vorschein, aber gleich auch der Erfahrungswert des Strassenverkehrsamtes....sie sagten, dass es gängig sei, dass man Fotos bei der Beurteilung mit einfließen lässt und es hier in Siegburg da regelmässig ohne Komplikationen abläuft.
    Der Draht zwischen Siegburg (Strassenverkehrsamt) und Sankt Augustin (Finanzamt) sei gut und man habe in den seltensten Fällen Absagen erteilt bekommen und wenn dann läge es daran, dass nicht konsequent gehandelt wurde bei der Umrüstung.
    Ich werde es auf jeden Fall probieren, da über 600€ Steuer/anno für mich keine Option ist und ich den Waagen ohnehin als "Lastkraftwagen" nutze. Sitze brauche ich nicht, der Innenraum besteht ohnehin nur aus Zurrschienen, Ladesicherungsgurten, Gummimatten und Luft.

    Munter bleiben,
    Gruss Stephan


    Alle sagten: Das geht nicht!! Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.

  • Mein reden Leute ... kauft Pickups ... :thumbs_up:
    Da ist die LKW Versteuerung Standard ... dann eine Wohnkabine hinten drauf und beim Freizeitfahrzeugversicherer als Wohnmobil versichern ... :winking_face_with_tongue:


    Steuer 210€ (wegen 3,5 to.)
    Haftpflicht 260€ (bei 40%)


    *duckundweg* :embarrassed:

  • Okay, zugegeben beim Doppelkabiner wird's schwierig. Fast alle DoKa's werden mittlerweile als PKW geführt. Habe schon gehört gibt nicht mal Bestandsschutz, es werden Pickups sogar umgeschlüsselt, obwohl kein Kontakt mit den Behörden besteht. Die Messmethode wird immer mehr in den Hintergrund gerückt. Auf den Defender passt es zwar nicht, aber für die Behörden hat der Charakter der meisten 4-5 sitzigen Pickups mit allerlei Komfort, gängigen Leistungen von 200 PS und Geschwindigkeiten von rund 200 km/h nunmal nichts mehr mit einem LKW zu tun, daher wird alles über einen Kamm geschert.


    Der Einzelkabiner ist weiterhin kein Problem und die meisten Fremdmarken-PUs mit 1,5 Kabiner auch nicht, trotz Komfort und Leistung ...


    Gruß
    Adam

  • Thema 130 er : Laut der Aussage des Finanzbeamten müssten die Radkästen aus der Ladefläche rausgerechnet werden :confused_face: . Den Einwand des Schüttguttransportes liess er nicht gelten . Er machte den Vorschlag , die hinteren Sitze auszubauen und die Gurtbefestigungen unbrauchbar zu machen . Als ich ihn dann gebeten habe , nochmal genau nachzumessen und nachzurechnen , stellte sich heraus , das die Ladefläche inkl. Radkästen um wenige Quadratzentimeter größer ist als die Personentransportfläche . Mit gutem Zureden gabs dann doch LKW - Besteuerung .
    Also alles eine Ermessensfrage des Finanzbeamten . Aber freundliches und kooperatives Verhalten hilft .
    Gruß
    Dirk

  • Wenn du an einen Finanzbeamten/Angestellten gerätst der in der Stadt wohnt, und regelmässig Ärger mit den grossen SUV hat, wegen Parkplatz, hast du schon verloren, der Nasenfaktor (Ermässensspielraum) ist dort leider weit verbreitet. Da verschliesst es sich dann mit der Logik. Ich wünsch euch allen viel Erfolg bei euren Versuchen der Umschlüsselung, schön das es noch Gemeinden gibt, bei denen sowas noch geht.

  • Hab durch Zufall vor n paar Tagen nen Bericht zu nem Gerichtsurteil darüber gefunden, Link find ich leider nicht momentan...
    auf jeden Fall wurde dort geurteilt: der 130ger ist ein PKW... naja ich benehm mich wie n PKW aber zahl brav meine LKW Versicherung, welcome to Germany^^


    Grüße
    Robin