H4 led birnen

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


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  • gibt es Streit? :smiling_face_with_halo:


    okay. Wasserpistolen brauche ich nicht, Soda-Streamer habe ich. Also werde ich einfach beim nächsten Glühlampendefekt auf diese legalen Höllendinger von Osram H4 LED Nightbreaker umrüsten (139€) und wenn ich Lust habe, berichte ich hier davon.

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • gibt es Streit? :smiling_face_with_halo:


    okay. Wasserpistolen brauche ich nicht, Soda-Streamer habe ich. Also werde ich einfach beim nächsten Glühlampendefekt auf diese legalen Höllendinger von Osram H4 LED Nightbreaker umrüsten (139€) und wenn ich Lust habe, berichte ich hier davon.

    Gibt keinen Streit. Zumindest nicht mit mir. Berichte bitte wenn die LED Nightbreaker drin sind. Das scheint preislich eine echte Alternative zu Nolden-Bi-LED zu sein, wenn das Ergebnis ausreichend gut ist. Davon sollte man bei Osram aber erstmal ausgehen.

    Meine einzige Sorge wären die Lüfter. Das wird sich aber erst im Langzeitgebrauch zeigen wie die sich schlagen.

    Wenn es nicht kaputtgeht, behandelst du es falsch!


    Gruß H.-C.

  • Hier mal ein Bildvergleich von H7 LED an meinem Motorrad. Der Helligkeitsunterschied ist schon heftig. Kameraeinstellung ist jeweils identisch. Leuchtweite ist nahezu gleich, allerdings sind weiter entfernte, noch angestrahlte Objekte besser und heller angeleuchtet.

    Die bisher gezeigten Bilder zeigen schon einen deutlichen Unterschied zu Halogen. Die LED ist jetzt seit November 2019 drin und bisher ist kein Ausfall zu verzeichnen.

    VG


    Kai
    Discovery 3 TDV6


    Derjenige, der meint alles bereits zu wissen, lernt nichts mehr dazu.

  • Das Testbild entspricht den zuvor gezeigten Einzelbildern und bestätigt sich in der Nachtfahrt:


    Es werde Licht! Viel breitere und ohnehin hellere, weißere und damit auch weitere Ausleuchtung. Ich würde sie wieder kaufen und bin gespannt, wie lange sie halten. Meine Zettelchen zum Helligkeitsvergleich waren leider etwas klein. :facepalm: :smiling_face_with_halo:

  • Also ich habe die osram nigtbreaker h4 verbaut, habe die h7 schon in meinem Transporter drinnen und ich kann sie nur empfehlen!!! Die sind so hell und gut ausgeleuchtet wie bei meiner Frau ihrem Hyundai santafee mit richtigen led Scheinwerfern! Ehrliche 👍🏻 kaufempfehlung!

    Gruß Alex

  • Und nun?

    Dunkel war es doch gestern schon (wenn auch später als heute).


    Bitte um Berichte, Fotos und überhaupt! Hast Du sie mit den serienmäßigen Streuscheiben verbaut?

    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.

  • Vielleicht noch ein paar Dinge, die vielleicht nicht jedem so nicht so klar sind.


    a) Die LED-Birnen sind nur für das jeweilige Fahrzeug (da sage ich gleich noch etwas zu) und dem jeweiligen Land zugelassen. D.h. wie früher haben die Leuchten eine nationale Zulassung, Damit sind sie beispielsweise für den Defender derzeit in Frankreich nicht zulässig, da es keine nationale Zulassung gibt. In Deutschland müssen die Zulassungspapiere mitgeführt werden.


    Das erkennt man auch daran, dass Osram sich auf §22 StVZO und die allgemeine Bauartgenehmigung bezieht und nicht auf die europaweit gültige UN ECE.


    Die nationale Zulassung ist an der gewellten Linie zu erkennen.



    Das Kraftfahrtbundesamt schreibt dazu: "Nationale Typgenehmigungen nach §§ 20, 22 bzw. 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden in Deutschland anerkannt. Ob sie in einem anderen Staat anerkannt werden, muss der Genehmigungsinhaber im jeweiligen Staat nachfragen."


    D.h. ob die LED-Leuchte im Ausland gefahren werden darf, entscheidet jedes Land selbst. Das könnte spätestens bei einem Unfall Thema werden.

    In Deutschland sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge die hier auf den Straßen fahren, in großen Teilen von der StVZO ausgenommen, es gelten gerade mal 5 Regeln für diese. Allerdings nur temporär.


    b) Osram sagt, dass die Zulassung fahrzeugbezogen ist, was im Grunde falsch ist. Wenn man genau liest, findet sich das dann auch. Osram schreibt: "

    Für die folgenden Autos bzw. Scheinwerfer ist die NIGHT BREAKER LED (H4-LED bzw. H7-LED) zugelassen1. Hinweis: Zugelassen sind nur Fahrzeuge, deren Scheinwerfergenehmigungsnummern mit denen in der Kompatibilitätsliste übereinstimmen. Alle übrigen Fahrzeugdaten dienen lediglich der Orientierung."


    Denn was hat das Fahrzeug mit dem Leuchtmittel zu tun? Entscheidend ist bei einem Scheinwerfer nicht das Fahrzeug, sondern die Einzelkomponenten des Scheinwerfers, wie Reflektor und Abschlussscheibe, die einen genehmigten Scheinwerfer ergeben. Ich kenne die originale Zulassungsnummer des Defender-Scheinwerfers nicht, aber in dem Fall ist davon auszugehen, dass nur der originale Scheinwerfer mit Streuglasscheibe mit dem LED-Leuchtmittel versehen werden darf, nicht aber andere (z.B. mit Klarglas).


    Gruß

    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Awo schreibt:

    „D.h. ob die LED-Leuchte im Ausland gefahren werden darf, entscheidet jedes Land selbst. Das könnte spätestens bei einem Unfall Thema werden.

    In Deutschland sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge die hier auf den Straßen fahren, in großen Teilen von der StVZO ausgenommen, es gelten gerade mal 5 Regeln für diese. Allerdings nur temporär.“


    An anderer Stelle (Auto Motor Sport) habe ich gelesen:

    „Eine weitere Neuerung: Osram hat nun auch für Österreich für etliche Modelle eine Freigabe erhalten. Die deutsche AGB gilt ausschließlich für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge; österreichische Kunden können legal nur für Österreich freigegebene Modelle aufrüsten. Dies sind aktuell 17 Modelle von acht Herstellern, die Fahrzeugliste für Österreich finden Sie unter diesem Absatz zum Download…


    Für deutsche wie österreichische Kunden gilt: Legal umgerüstete Fahrzeuge mit deutscher oder österreichischer Zulassung dürfen entsprechend (mit Ausnahme von Ex-EU-Mitglied England aufgrund des Linksverkehrs) in der gesamten EU bewegt werden.“


    Was ist denn jetzt richtig?

    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.

  • Beides.


    Bei dem einen geht es um in Österreich zugelassenes Fahrzeuge. Bei dem anderen um zeitlich-begrenzt verbrachtes Fahrzeuge aus dem Ausland, die in Österreich fahren, z.B. zum Transit oder Urlaub.


    Es ist also möglich, das ein österreichisches Fahrzeug etwas nicht darf, ein deutsches in Österreich schon.


    Was allerdings möglich ist, bestimmt eben jedes Land selbst. Nationale Zulassungen muss ein anderes Land nicht unbedingt anerkennen, in der Regel ist das aber schon so. Alles andere würde den freien Verkehr ja stark behindern.


    Deshalb wurde 1956 von der UN die ECE ins Leben gerufen, um die nationalen Zulassungsbedingungen anzugleichen. Und trotz ECE können Länder dazu noch nationale eigene Regelungen haben. Beispielsweise ist Sonderbeleuchtung, wie für Einsatzfahrzeuge, immer noch national geregelt Oder was Du für ein H-Kennzeichen brauchst. Ich schrieb dazu schon an anderer Stelle etwas.


    Am Ende sagt Osram dann noch, dass wenn die Leuchte im Zulassungsland erlaubt ist, Du damit in der gesamten EU damit fahren darfst. Das liegt eben an den Abkommen innerhalb der EU, auch nationale Zulassungen gegenseitig anzuerkennen.


    Das geht ja auch über EU Grenzen hinweg, siehe SAE in den USA oder CCC in China. Da kanbst Du ja auch mit Deinem Fahrzeug hin. Im Aber, es kann Bereiche geben, wo Dinge nicht akzeptiert werden.


    Sollen aber dort die Fahrzeuge ein Teil nutzen können, muss der Hersteller deren Zulassung erhalten.


    Gruß

    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Nach der vielen schönen Therorie bin ich nun in die Praxisphase eingetreten und habe die Nightbreaker LED eingebaut, da mal wieder ein Birnchen abgeraucht ist. Heute Abend erfolgt der Praxistest.


    Vorher hatte ich die Nightbreaker Laser in Klarglasscheinwerfern montiert, nun also die Nightbreaker LED in den normalen Glasscheinwerfern mit Streuscheibe. Auf den Unterschied bin ich gespannt - wie auch auf den Langzeittest.

    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.

  • Von den Osram Nightbreaker Laser nicht so zufrieden gewesen. Ist es das Licht oder die Langlebigkeit der Leuchtmittel

    womit du nicht so begeistert warst?


    Bin gespannt auf den Testbericht

    Wer vom Abenteuer immer nur träumt,
    darf sich nicht wunder,wenn er es verschläft.

  • Die Langlebigkeit. Außerdem bin ich neugierig.

    Da in unseren Breiten mit nicht viel Schnee zu rechnen ist, stört mich die kalte Streuscheibe nicht.

    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.

  • Ich habe es schon so oft geschrieben und es kein Geheimnis. Es kann in jeder betreffenden Fachliteratur nachgelesen werden.


    Eine Erhöhung der Leuchtstärke einer Lampe mit Glühfaden geht immer mit exponentieller Abnahme der Lebensdauer einher. Das ist keine Meinung, sondern erwiesene Physik. Sei es, dass die Spannung bei gegebenem, für 13,2 V ausgelegtem Glühfaden erhöht wird oder andersherum, die erlaubte Betriebsspannung des Fadens abgesenkt wird.


    Gruß

    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Erster Test: sehr hell. Trotz Einstellung in Fachbetrieb beschwert sich der Gegenverkehr.

    Das Licht leuchtet weit, ist aber streifig, das Fernlicht ist fleckig.

    Das kreide ich nicht dem Leuchtmittel an sondern der Streuscheibe. Da der Originalscheinwerfer aber für die legale Nutzung obligatorisch ist, bin ich vom Gesamtkonzept nicht überzeugt und werde wohl wieder auf die Klarglasscheinwerfer mit Nichtbreaker 200, so heißt die aktuelle Version „zurückrüsten“, wohlwissend, dass ich jedes Jahr neue Birnchen einsetzten muss.

    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.