muss man denn heutzutage auch zusätzliche nebel-oder fernscheinwerfer die bei pkw's auf der stossstange montiert sind eintragen lassen ????
früher war das nicht der fall..........
muss man denn heutzutage auch zusätzliche nebel-oder fernscheinwerfer die bei pkw's auf der stossstange montiert sind eintragen lassen ????
früher war das nicht der fall..........
Nein,Arbeitsscheinwerfer müssen auch nicht eingetragen werden.
Wenn man Holz rücken muss,hat man doch eine Notwendigkeit
für Arbeitsscheinwerfer.Die gehören aber trotzdem zum Fahrzeug
und nicht zur Ladung und dürfen,wenn nach vorn montiert,nur
gleichzeitig mit der Nummernschildbeleuchtung zu betreiben sein.
Lenkrad ...
Kann er nicht eintragen, dazu muss er die Kompetenz haben
Jau,weil es zum das Raid 1 kein Gutachten für den Defender gibt.
In den Teilegutachten der Defendernaben ist das Raid 1 nicht aufgeführt.
Die Betriebserlaubnis erlöscht nur noch, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Alles andere ist mehr oder weniger egal und nur Geldmacherei.
Beispiel: Kantenschutz Riffelblech...völliger Blödsinn, denn es wird niemand gefährdet.
Ein schönes Wochenende. Prost und Alaaf.
PS: Man sollte nicht immer die Leute fragen, die an der Panikmache verdienen.
Man braucht auch keinen Führerschein,wenn man Autofahren will.
Mit solchen Argumenten wirst du die Rennleitung oder ggf.einen Richter
schwer beeindrucken.
was Alba schreibt ist korrekt, man beachte die Feinheiten. Ohne gültige Erlaubnis zum Führen des Fahrzeugs geht technisch, kann aber durchaus zu größeren Problemen führen als eine nicht eingetragene blaue Rundumleuchte auf dem Dach
und dürfen,wenn nach vorn montiert,nur
gleichzeitig mit der Nummernschildbeleuchtung zu betreiben sein.
muss man denn heutzutage auch zusätzliche nebel-oder fernscheinwerfer die bei pkw's auf der stossstange montiert sind eintragen lassen ????
früher war das nicht der fall..........
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
"(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein"
Da gibts natürlich wieder die Ausnahme mit dem Fahrzeugalter... ist klar...
Bin ich hier auf der dunklen Seite angekommen?
Nein,in der Realität.
Welche Ausnahmen gibt es denn fürs Fahrzeugalter?
Habe mir heute meinen abnehmbaren ARBEITSBAUSCHAUMWERFER eintragen lassen.
Welche Ausnahmen gibt es denn fürs Fahrzeugalter?
Na das für ein Fahrzeug von 1973 natürlich nicht die heutigen STVZO-Vorschriften anzuwenden sind, sondern die, welche am Tag der ersten Zulassung gültig waren. Siggi hatte ein Bild eines 2002 (?) angehängt..... darum wollte ich den Link zur STVZO nicht so alleine posten...
Da hat sich bezüglich der Scheinwerfer nichts geändert,
abgesehen davon,dass früher lapidar gesagt wurde,
es dürften nur vier Scheinwerfer gleichzeitig einzuschalten sein.
Aus welcher Vorschrift das resultieren sollte,habe ich noch nicht gefunden.
Vier Lampen, hihi, wie süß, wenn ich meine Fernschaumwerfer anmache, sind das schon mal 6 Stück, (4 aufm Dach und 2 unter der Motorhaube).
Dann kann ich auch noch die Abblendschaumwerfer gleichzeitig anmachen, dann sind es schon acht.
Und wenn es mir dann noch danach beliebt die Nebelschaumwerfer anzumachen, dann sind es schon zehn Schaumwerfer, die am brennen sind.
Und werfen zusammen schon ganz ordentlich Schaum auf die Straße (wenn der nachfolgende Verkehr da mal nicht drin stecken bleibt….)
Wenn man es ganz genau nimmt sind ja auch noch die Standschaumbirnchen an, sind es schon zwölf, uiuiui, wenn das mal noch alles bei den Schaumschlägern mit den blauen Kitteln durchgeht.
Schaumige Grüße
Kai
Normal nicht,weil die Lichtstärke,der gleichzeitig einzuschaltenden
Fernscheinwerfer begrenzt ist.
Das ist total sinnig,weil man die ja eh nicht anhaben darf,
sobald ein anderes Fahrzeug vor einem auftaucht.
So. Der nette Herr vom TÜV Krefeld hat seine Arbeit gut gemacht.
Einzelgutachten fertig.
Morgen Eintragung in die Papiere beim Straßenverkehrsamt.
Knicki - ich will auch Bauschaumwerfer. Da könnte man doch den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer einschäumen und den ohne Gegenwehr auf den Seitenstreifen schieben. Großartig ! Überall freie Fahrt
Lg Minze
Servus,
ich habe mal ne Frage zum Thema "Ladung".
irgendwo habe ich mal gelesen dass jede Ladung die mit Bordmittel demontierbar ist nicht eingetragen werden muss.
Wie sind denn Bordmittel definiert? Meinem Standard-Werkzeug an Bord kann ich ja fast den ganzen Landy zerlegen !?!?!
Gruß Thilo
In der Regel ist mit Bordmitteln, das bei Auslieferung enthaltene Werkzeug gemeint.
Das ist beim Defender nicht viel, glaube da liegt nur ein 27er Radschlüssel bei
Gruß Ralf.
Servus,
ich habe mal ne Frage zum Thema "Ladung".
Fang doch mal auf Seite 1 an zu lesen.
Was du dann machst,bleibt dir überlassen.
Heute war ich mit meinem 110 TD4, Bj. 2007, 229000 km, zur Hauptuntersuchung. Ergebnis: Ohne Mängel . Der Dachträger mit Zelt und die auf jeder Seite montierte 3 Meter lange Kederschiene, die Riffelbleche auf Kotflügel und Motorhaube oder das tropfende Getriebe haben überhaupt nicht interessiert. Ich musste lediglich mein Raid Lenkrad abnehmen lassen und dafür 35 Euro löhnen . Vorher hatte das Lenkrad keinen Prüfer interessiert.