Was gefährdet ein H-Kennzeichen

  • Hat jemand Erfahrung damit, welche (Ver-)Änderungen an einem Oldtimer dessen Status als desselbigen gefährdet?


    Ich denke da an Sachen wie:


    - Umlackieren
    - Sicherheitsrelevante Änderungen (z.B. Umrüsten der Bremsen von Trommel auf Scheibe oder Airbags, ESP)....
    - ....


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Moin,


    bei meinem damaligen TLF 1113 MB von 1968 war beim Tüv nur die Prämisse des äußerlichen Erscheinungsbildes. Tank und Pumpe sind rausgeholt worden und ich hätte dort auch ne Lusthöhle installieren können und es hätte niemanden gestört. Da ich mit dem Auto gewerblich unterwegs war, wollte ich aber kein H-Kennzeichen.


    Gruss Eck

  • H-Kennzeichen bedeutet:
    Mindestalter 30 Jahre
    zeitgenössischer Zustand
    technische Änderungen vom Tag der Erstzulassung + 10 Jahre sind zulässig


    Alles was in den ersten 10 Jahren nach der Zulassung geändert wurde (Eintrag in die Fahrzeugpapiere) ist kein Problem.
    Alles was Du heute änderst und was es damals nicht gegeben hat, ist unzulässig.
    Alles was es zum Stichtag (Erstzulassung + 10 Jahre) gab, was Du aber erst jetzt einbaust, ist... hmm... Grauzone.


    z.B. eine Gasanlage
    Sie vor dem Stichtag eingebaut worden = kein Problem
    Sie war zum Stichtag noch nicht erhältlich = unzulässig
    Sie passt vom Alter her und Du baust sie heute ein = einen willigen Prüfer vorausgesetzt klappt das


    Dinge, die nicht eingetragen werden, sind unproblematischer.
    Bei der Lackierung gilt, dass es den Lack (die Farbe) zum Stichtag schon gegeben hat. Metalliclacke fallen also aus. :grinning_squinting_face: