"Darf man eigentlich abseits der Wege durchs Unterholz stapfen?"
"Waldbetretungsrecht erlaubt das."
Jein. Zu Fuß ja, mit Pferd, Fahrrad oder sonstigen Gräten nicht! In ausgewiesenen Wildschutzgebieten auch zu Fuß nicht. Hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab. Hunde müssen übrigens in der Regel an die Leine!
Gruß, Wolf
es war von ,,betreten,, die rede,nicht von befahren,bereiten oder ähnlichem.
betreten ist,logischerweise,zufuss.............so verstehe ich das zumindest .