Umbau Rechtliche Grundlagen

  • Moin moin Leute!


    Ich habe mal eine kurze Frage an euch Bastlerexperten :winking_face:


    Ich würde gerne meinen alten Defender überholen, und unter anderem den Schalthebel verkürzen. Ein Freund bietet mir den Umbau an, allerdings sind die Einzelteile importiert und nicht original. Vielleicht eine etwas blöde Frage, ich bin ziemlich neu in dem Gebiet - aber was darf ich denn eigentlich an meinem guten landy umbauen (gerade bei nicht Originalteilen)? :confused_face:


    Beste Grüße!!


    Euer Tobias

  • Da versuche ich mal was rauszubekommen....in 30 Min. bekomme ich von Kirchbaum den Zugang zu "Was ist wie", eine Online-Recherchedatenbank zu allen Zulassungsfragen, die ständig aktualisiert wird.


    Dann probiere ich mal was dazu rauszufinden. Ich kann aber nicht garantieren dass ich das kann oder da etwas zu drinsteht.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Das ist rel.einfach erklärt.
    Die Betriebserlaubnis erlischt,wenn:
    "1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


    § 19 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Alles andere darfst du umbauen.Wann Punkt 2 oder 3 eintritt,führt immerwieder zu lebhaften Diskusionen,auch bei den Überwachungsvereinen.Um da mehr Klarheit zu schaffen,hat das KBA eine rote und eine grüne Liste herausgegeben aber auch da gibts reichlich Unklarheiten.Manche Firmen bauen soviel um,dass anschließend der Herstellername ausgetauscht wird.Geht auch.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Dazu kommt aber auch die Liste aus §22a, die auflistet, welche Teile eine Bauartgenehmigung brauchen, unabhängig von §19. Dazu zählt jedoch nicht der Schaltknüppel.


    Im Kirschbaum finde ich auch nichts dazu, d.h. der Schaltknüppel findet dort keine Erwähnung. Also kannste den umbauen.


    Aber, sollte der aaSoP (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieur) der Ansicht sein, dass der Schalthebel dich in irgendeiner Form beim sicheren Führen des Fahrzeugs behindern könnte, was er nachweisen muss, nicht Du durch ein Teilegutachten etc., dann kann er Dir die HU verweigern. Aber wie gesagt, die Nachweispflicht liegt bei ihm und er muss es begründen.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Das ganze Thema ist doch dermaßen unübersichtlich und oft wissen die Prüfheinis doch selber nicht was wie wo sein darf oder nicht, so daß ich das inzwischen sehr pragmatisch sehe. :kissing_face: .................. :smiling_face_with_halo:


    Um einen verkürzten Schalthebel, so man sowas braucht und das dann überhaupt auch noch zu schalten ist, würde ich TÜV-mässig keinen weiteren Gedanken verschwenden !

  • Im Kirschbaum finde ich auch nichts dazu, d.h. der Schaltknüppel findet dort keine Erwähnung. Also kannste den umbauen.

    In so Nachschlagewerken steht im Allgemeinen drin,
    was erlaubt ist und nicht,was nicht erlaubt ist.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Danke Awo und Caruso für die Erklärung!! Das beruhigt mich dann doch ein bisschen..
    Wobei.. ein Apache-Knüppel wäre doch auch mal was :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Ich versuch dann mal mein Glück und halte euch auf dem Laufenden, freue mich schon aufs Upgrade!


    Bis dann!!

  • Darf der noch so heißen
    der Apache, oder fühlt sich da vielleicht wieder irgendwer diskriminiert?


    Offenbar werden nicht nur in D gewisse Wörter geächtet.
    Letztens gab es eine Meldung, dass in den USA die Cherokee-People
    gegen den gleichnamigen Jeep protestieren.
    Weil sie sich gedisst fühlen.

  • Ok, es ist ein Jeep. :grin:


    Aber allgemein ist es wohl ein Trend, dass alle möglichen Leute damit kommen
    und sich immer jemand findet, der über das hingehaltene Stöckchen springt.