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Wenn Volker noch hätte, wäre das wohl ....... .
Schon sehr gut durch"Dach"t.
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Na da bin ich mal auf den Preis gespannt. Ich tippe auf eine Einstiegspreis von 9449 €.
Interessant finde ich auch den Punkt mit den integrierten und zugelassenen Rückfahrscheinwerfern. Schade nur, dass Rückfahrtscheinwerfer nicht höher als 120 cm angebracht sein düefen. Also nix mit TÜV und zulässig.
Schöne Grüße
Samsara -
Und wenn das der Preis ist, dann ist das der Preis.
Er zwingt ja niemanden bei ihm zu kaufen .Bzgl. Rückfahrscheinwerfer, da wäre der Chef schon ziemlich blöd das
zu offerieren, wenn nicht möglich.Seien wir gespannt und lassen uns überraschen.
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Wenn Volker noch hätte, wäre das wohl ....... .
Schon sehr gut durch"Dach"t.
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Na da bin ich mal auf den Preis gespannt. Ich tippe auf eine Einstiegspreis von 9449 €.
Interessant finde ich auch den Punkt mit den integrierten und zugelassenen Rückfahrscheinwerfern. Schade nur, dass Rückfahrtscheinwerfer nicht höher als 120 cm angebracht sein düefen. Also nix mit TÜV und zulässig.
Schöne Grüße
Samsaraich würde so mit 12-15€ Kalkulieren
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Passt aber dann nicht mehr zum Defender
Und den Preis von Volker nehme ich auch mal an, als unterste Grenze.
Gruß von Rolf -
Passt aber dann nicht mehr zum Defender
Und den Preis von Volker nehme ich auch mal an, als unterste Grenze.
Gruß von Rolf
Der Grat zwischen Perfektionismus und Pedanterie ist sowieso sehr schmaaaaaal ... -
Aber trotzdem geil .
Das Bashing bzgl. dieser Firma war in einem anderen Forum ja schon mehr als sehr peinlich.
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Ja wer soll so ein Hubdach noch kaufen ?
Die Zeiten für den Landrover Defender sind vorbei.
Die Nachfrage nach einem Hubdach wird sehr gering sein.
Würde der Landrover Defender noch produziert werden dann ja -
Ein Defender ist mehr Hobby als Auto. Da gelten andere Regeln. Deswegen wird auch für das Entreq Dach einen (wahrscheinlich eher kleinen) Markt geben.
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Als ich das gepostet hatte dachte ich schon "Na, wann kommt der erste Beitrag über den Preis." Olaf hat meine Prognose zerstört
Dort steht übrigens Arbeitsscheinwerfer, nicht Rückfahrscheinwerfer.
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nee, nee, nee .... aus -3 kommen fake news - wehret den Anfängen
Gruß Eck
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Die Scheinwerfer mögen eine Zulassung haben, der Montageort ist halt nicht zulässig.
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Da ich kürzlich mit Oliver Nolden in den Kölner Wäldern unterwegs war und auch dieser Rückfahrscheinwerfer Thema war, kann ich nur sagen, ja, der Scheinwerfer ist als Rückfahrscheinwerfer zugelassen. Er erwähnte, dass er extra oben angebracht werden kann, da er trotz flachem Einbau schräg nach unten strahlt. Ich denke, er weiß was er sagt.
Gruß
AWo -
Bei Hella wissen sie auch nicht,was sie veröffentlichen.
Rückfahrscheinwerfer dürfen nunmal nicht höher als 1,2m angebracht sein und zwar der höchste leuchtende Punkt.
Sie dürfen auch nur bis max.10m hinters Fahrzeug leuchten:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52a.phpArbeitsscheinwerfer dürfen nur an Fahrzeugarten montiert werden,
die per Definition für Arbeiten vorgesehen sind,
bei denen die normale Lichttechnische Einrichtung nicht ausreichend ist.Das kann man akzeptieren oder sich darüber hinwegsetzen,
sollte aber keine Gesetzmäßigkeiten erfinden.
Ausnahmen kann man bei den Verkehrsministern beantragen. -
"Ausnahmen kann man bei den Verkehrsministern beantragen"
Des Pudels Kern ist also, ob hier eine Gesetzmäßigkeit aus Werbegründen erfunden oder eben eine Ausnahme beantragt wurde. Wissen wir nicht.
Wer fragt jetzt den Hersteller?
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Am Ende ist immer der Betreiber für die ordnungsgemäße Installation verantwortlich.
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Des Pudels Kern ist also, ob hier eine Gesetzmäßigkeit aus Werbegründen erfunden oder eben eine Ausnahme beantragt wurde. Wissen wir nicht.
Wer fragt jetzt den Hersteller?
Die Ausnahmen sind dann Fahrzeugbezogen.
Mit der Zlassung zum Rückfahrscheinwerfer fällt die Verwendung als Arbeitsscheinwerfer raus. -
...bei eingelegtem Rückwärtsgang hinter dem Fahrzeug zu arbeiten ist aber nicht verboten... Fahrzeugbezogen heißt dann: im Brief bzw. Schein eingetragen
...ist doch bullsh.......bzw. in diesem Fall einfach nur sehr deutsch.