Abgeblitzt beim TÜV

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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  • Ein "Bullenfänger", welcher beim TDI noch OK war, ist beim TD5 (oder spätestens) bzw. beim TD4 verpönt.

    In diesem Thread steckt doch die Lösung dafür.
    Du schnallst einen armdicken Ast obendrauf und erklärst dem Prüfer,
    dass ihn das Teil nichts angeht,weil es doch offensichtlich ein Ladungsträger ist.
    Der gehört garnicht zum Auto,weil der ja nur mit vier Schrauben,am Rahmen befestigt ist,
    die sich mit nur einem Schlüssel,aus dem umfangreichen Bordsortiment lösen lassen.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Weil Scheinwerfer mit dem Fahrzeug verschraubt sein müssen
    und nicht mit der Ladung.


    Scheinwerfer dürfen auch abnehmbar montiert werden, dazu ist meistens eine Unterkonstruktion erforderlich, da bietet sich ein Dachträger als Lampenträger doch an.


    Das ist es doch was ich meine, es ist alles eine Frage der Auslegung, nichts ist schwarz-weiß. Und je komplizierter es wird, desto mehr Auslegungen gibt es, desto mehr Willkür, desto mehr "jeder macht was er will".


    von dem die Prüfer ja vielleicht mehr Ahnung haben als die Fahrzeugbesitzer.


    In der Regel sollten sie das haben, denn dafür wurden sie ausgebildet, das ist deren täglicher Job. Wenn Du aber den Mann im Kittel fragst was er denn da so lange im Motorraum sucht und er die Antwort gibt "den Zettel wann der Zahnriemen das letzte mal getauscht wurde", Du aber eine Marke fährst, wo kein einziger Motor mit Zahnriemen eingesetzt wird, dann muss man sich schon wundern. Wenn man lieb antwortet "der Wagen hat eine Steuerkette, sie brauchen nicht weiter suchen" und der nächste Spruch ist "ja, wann wurde die denn das letzte mal getauscht", dann weiß man wirklich nicht mehr weiter (das ist mir exakt so passiert). Und genau diese Art Prüfer wird "gefühlt" mehr und die Guten werden "gefühlt" weniger. Neben dem "gefühlt" kenne ich auch aus direkter Quelle die Problematik der Prüfinstitute, nämlich das sie große Probleme haben Fachpersonal zu finden bzw. überhaupt Personal zu finden.


    Außerdem ist das auch eine Sicherheitsfrage, dafür ist der TÜV eigentlich da. Die sollen prüfen ob das Fahrzeug verkehrssicher ist, kann man erwarten das jemand die Sicherheit des Fahrzeugs beurteilen kann, wenn der selbst die einfachsten Dinge nicht weiß?



    Wie kommst du darauf,dass ich hier irgendeine Meinung vertreten würde?
    Ich versuche nur einen Einblick in die Rechtslage zu geben,

    :thumbs_up:

  • 4. mein Fazit. Als Privatmann kann (ob es das darf steht auf einem anderen Blatt) es mir egal sein, wie- u. womit ich die
    Karre zuspaxe. Als Firmenauto eher nicht. Mittlerweile sehe ich das aber auch deutlich entspannter. Es soll auch jedem
    selber überlassen sein, welchen Wert er darauf legt.


    Man kann auch Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen machen... grau Olaf, es ist grau ;P Lässt Du etwas eintragen was eigentlich nicht Eintragungsfähig gewesen wäre... zack ... schon wieder haste den schwarzen Peter in der Hand.

  • :thumbs_up:



    STVZO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Man findet fast immer etwas dafür, wie auch dagegen. Das es in Einzelfällen komische Urteile gibt liegt halt auch in der Natur der Überregulierung. Darum ist die Vorgehensweise mit den "entspannten Leuten suchen" auf jeden Fall nicht die Schlechteste, wobei die Institute auch immer schärfer überprüft werden und die "entspannten Leute" immer mehr einen auf den Deckel bekommen.


    Wo ich gerade bin, da gibts überhaupt keinen TÜV und ich fühle mich kein bisschen unsicher auf den Straßen. Die dürften in Deutschland gerne mal 19 Gänge runter schalten.....


  • Wenn Du aber den Mann im Kittel fragst was er denn da so lange im Motorraum sucht und er die Antwort gibt "den Zettel wann der Zahnriemen das letzte mal getauscht wurde", Du aber eine Marke fährst, wo kein einziger Motor mit Zahnriemen eingesetzt wird, dann muss man sich schon wundern. Wenn man lieb antwortet "der Wagen hat eine Steuerkette, sie brauchen nicht weiter suchen" und der nächste Spruch ist "ja, wann wurde die denn das letzte mal getauscht", dann weiß man wirklich nicht mehr weiter (das ist mir exakt so passiert). Und genau diese Art Prüfer wird "gefühlt" mehr und die Guten werden "gefühlt" weniger. Neben dem "gefühlt" kenne ich auch aus direkter Quelle die Problematik der Prüfinstitute, nämlich das sie große Probleme haben Fachpersonal zu finden bzw. überhaupt Personal zu finden.


    :thumbs_up:


    Zuuu geil... aber so einen hatte ich auch erst beim Thema ASU:
    Plakettenverweigerung weil - und jetzt kommt's: bei meinem TD5 irgendwas an der ODB kaputt ist, weil er die Abgas-Daten dort nicht auslesen kann... :question_mark: :question_mark: (wie bei den gutene VW wahrscheinlich :facepalm: )
    Meinen Hinweis, dass das bei dem Modell so noch gar nicht funktioniert ging er nicht wirklich ein - das könne ja schließlich nicht sein und müsse so gehen... habe mich dann höflichst für die fachkompetente Beratung bedankt, versichert dass ich den offensichtlichen Defekt beheben lasse - und die ASU (ohne Beanstandung übrigens) in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Der gemeine, kleine Mechaniker erkannte auch sofort, dass er da mit dem ODB-Stecker erst gar nicht ran muss :crylaugh:


    Ich schmeiss mich weg... bei solchen Spezialisten, die selbst dann noch Recht haben wollen, wenn sie offensichtlichem Unwissen überführt sind. Da kannste dich doch nur umdrehen und gehen...

    .
    das kannste schon so machen - aber dann isses halt Kacke
    globetrotter-bavaria.de

  • STVZO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Man findet fast immer etwas dafür, wie auch dagegen. Das es in Einzelfällen komische Urteile gibt liegt halt auch in der Natur der Überregulierung. Darum ist die Vorgehensweise mit den "entspannten Leuten suchen" auf jeden Fall nicht die Schlechteste, wobei die Institute auch immer schärfer überprüft werden und die "entspannten Leute" immer mehr einen auf den Deckel bekommen.

    Das ist mir durchaus bekannt.
    Nun gibt es aber weit mehr Vorschriften,als die STVZO.
    Alleine für die Beleuchtung gibt es ein riesen Buch.
    Der Erlass zum §19 ist an alle Prüforganisationen gegangen,
    sollte also jeder Prüfer kennen.


    Scheinwerfer können abnehmbar befestigt werden.
    Dann darfst du sie im Bereich der STVZO aber nicht spazieren fahren.
    Das steht im §49a Abs.1 STVZO.
    Irgendwo steht da auch,welche LTE an abnehmbaren Leuchtenhaltern,
    unter welchen Vorraussetzungen montiert sein dürfen
    und Scheinwerfer gehören da mal garnicht zu.

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    www.x-offroad.de


  • Meinen Hinweis, dass das bei dem Modell so noch gar nicht funktioniert ging er nicht wirklich ein -

    Das kann man dem Mann nicht verdenken,wenn er sonst nur herkömmliche PKW zu prüfen hat.
    Das musste ich unserem Prüfer auch erstmal beibringen,der wusste aber wenigstens,wo er es nachlesen kann.
    Irgendwann hat dann auch mal der AU-Lehrgangsleiter verstanden woran das liegt.

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  • dazu ist meistens eine Unterkonstruktion erforderlich, da bietet sich ein Dachträger als Lampenträger doch an.

    In den 90ern gab es das Discovery Sondermodel "Camel Trophy",
    mit Dachträger und Scheinwerfern dran.
    Jetzt rate mal,was da vom Werk aus eingetragen ist.

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  • Moin,


    kann ich Euch verraten. :smiling_face:
    Da steht .....*FAHRZEUG AUSGERÜSTET M. HOCHGEZOGENEN ANSAUGSTUTZEN U. FESTMONTIERTEM DACHTRÄGER MIT ZUSATZSCHEINWERFERN.*.......


    Viele Grüße
    Kai

    Mache nichts mit Software, was Du mit einem Bowdenzug machen kannst!!


  • was da im §49a steht bezieht sich nach meiner Auffassung aber nur auf die vorgeschriebenen Scheinwerfer und nicht auf Arbeitsscheinwerfer.


    Zitat daraus: "die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen"


    Und das meinte ich auch, "Alleine für die Beleuchtung gibt es ein riesen Buch.". Die Vorschriften sollten eigentlich für Jedermann verständlich sein (Jedermann soll sich schließlich daran halten), aber selbst die besten Fachleute blicken nicht mehr durch. KFZ-Technik ist ja überhaupt nicht meine Branche und ich kratze ja noch sehr viel weiter oben an der Oberfläche als Du, aber es ist inzwischen auch in "meiner Branche" dermaßen verkompliziert und bürokratisiert worden, dass es inzwischen nahezu unmöglich ist sich an die Vorschriften zu halten, weil niemand wirklich weiß wie diese anzuwenden sind, in zunehmendem Maße kann man sich nicht einmal mehr daran halten, weil die Vorschriften unmögliches vordern. Was im Endeffekt auch dazu führt, dass solche Fälle, wie gerade bei VW passiert, in Zukunft keine Ausnahmen mehr sind.... die Geister die ich rief...

  • was da im §49a steht bezieht sich nach meiner Auffassung aber nur auf die vorgeschriebenen Scheinwerfer und nicht auf Arbeitsscheinwerfer.


    Zitat daraus: "die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen"

    Arbeitsscheinwerfer sind doch (unter bestimmten Vorraussetzungen) zulässige LTE.
    Denn wenn sie nicht zulässig wären,dürfte man sie nicht im Geltungsbereich der STVZO montiert haben.
    Fest heißt fest und zwar am Fahrzeug.

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  • Also ich finde, das lässt sich alles mit ein paar Dosen Bauschaum problemlos regeln :smiling_face:


    Dann ist das fest und trotzdem irgendwie auch wieder nicht und der TÜV kann auch nicht wegen scharfen Kanten meckern ……. und überhaupt :wacko: :facepalm:



    Viele Grüße
    Kai

    Mache nichts mit Software, was Du mit einem Bowdenzug machen kannst!!

  • Außerdem ist das auch eine Sicherheitsfrage, dafür ist der TÜV eigentlich da. Die sollen prüfen ob das Fahrzeug verkehrssicher ist,

    Die sollen genauso prüfen,ob sich das Fahrzeug in einem zulässigen Zustand befindet.
    Was einem Prüfer mehrere Monate Tätigkeitsverbot bescheren kann,wenn er bei
    offensichtlichen Sachen wegsieht.

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • Arbeitsscheinwerfer sind doch (unter bestimmten Vorraussetzungen) zulässige LTE.
    Denn wenn sie nicht zulässig wären,dürfte man sie nicht im Geltungsbereich der STVZO montiert haben.
    Fest heißt fest und zwar am Fahrzeug.


    ich denke nicht das es so ausgelegt werden sollte, aber da haben wir auch wieder das gleiche Problem, wieder nur eine Frage der Auslegung. Und die Auslegung geht leider in die falsche Richtung, zweifelhaft geht zunehmend in Richtung "lassen wir mal lieber nicht durchgehen, könnte ja eventuell auch anders ausgelegt werden". Ein typisch deutsches "Problem". Ein Arbeitsscheinwerfer dient im Normalfall der Sicherheit, ob jetzt auf Fahrten abseits öffentlicher Wege oder beim Arbeitseinsatz, ist egal, ist aktive Sicherheit und da dreht sich mir der Magen um, wenn überpingelig sein wollende Prüfinstitute meinen sie sollten das aus Sicherheitsgründen doch lieber anders auslegen. Denen würde ich dann gleich mal vorschlagen bei Nacht mitzukommen und ohne Arbeitsscheinwerfer das Holz aus dem Wald zu holen.

  • Wäre ich jetzt Tüvprüfer, dann würde ich sagen, dass Arbeitsscheinwerfer sicherlich NICHT der Sicherheit dienen, sondern schlichtweg Zusatzscheinwerfer sind, die es SO im Auslieferungszustandes des Fahrzeugs nicht gab und somit ein Zubehörteil darstellen um welches in die Kategorie "eintragungspflichtig" fällt. :facepalm:


    Nein nein, ich bin schon auf der gleichen Seite wie ihr, aber es kann eben wirklich alles ausgelegt werden wie es grad passt. :thumbs_down:

    Munter bleiben,
    Gruss Stephan


    Alle sagten: Das geht nicht!! Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.