Abgeblitzt beim TÜV

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Blödsinn.Jede Änderung ist zulassungspflichtig.Und im Gegensatz zu Siggis Ausführungen hat LR Gutachten für Riffelbleche erstellen lassen.


    nur ist die Welt aber nicht nur schwarz und weiß, sondern es ist noch jede menge grau zwischen den anderen beiden Farben.


    Gibt auch diverse Gerichtsurteile, welche in der Bunten Republik meistens nur auf den Fall bezogen gültig sind. Es wird zwischen Fahrzeugausrüstung und Ladung unterschieden, hier spielt auch der Zweck der Beförderung eine Rolle. Was ist mit dem Spanngurt zur Ladungssicherung? Eintragungspflichtige Fahrzeugausrüstung? Was ist mit dem Träger unter der Ladung? Wenn man den oberschlauen Beamten raus hängen lässt, dann könnte man einen leeren Dachträger also als Fahrzeugausrüstung zählen, wenn dieser ohne Ladung ist und man sich nicht auf der leeren Rückfahrt einer "Auslieferungsfahrt" befindet. Albern, auf solche Prüfer kann die Welt verzichten, das sind dann meistens auch die Leute, die nicht erkennen das der Rahmen komplett durch gerostet ist und die Bremsleitungen ebenfalls.


    Pack auf jedes Zusatzteil außen am Auto einen Apfel, sichere die Äpfel mit Gurten und sag dem TÜV-Mann "Du bist unterwegs zu Rotbäckchens Großmutter einen Umweg zum TÜV gefahren....." :facepalm: ;P

  • Was ist mit dem Träger unter der Ladung? Wenn man den oberschlauen Beamten raus hängen lässt, dann könnte man einen leeren Dachträger also als Fahrzeugausrüstung zählen, wenn dieser ohne Ladung ist und man sich nicht auf der leeren Rückfahrt einer "Auslieferungsfahrt" befindet.

    Der Ladungsträger gehört gemeinhin zur Ladung.
    Deswegen fragte ich ja,ob auch die Scheinwerfer verbaut wären.


    Nur weil ein Großteil der Prüfunger eher Oberflächlich abläuft,
    kann man siesem Prüfer nicht vorwerfen keine Ahnung zu haben.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • obwohl ich kein Bier mehr trinke, werde ich wohl gleich doch mal eins aufmachen. Dazu Popcorn.


    Ich habe mal ganz lieb bei meinem Prüfer angefragt bzzgl der am Anfang gelisteten Teile zur EIntragung. Allerdings schon vor 3 Jahren. Der fragte mich dann, ob ich noch alle ganz stramm habe und zuviel gesoffen hätte. Aufbauten höher als 2 Meter sind raus aus der Nummer zwecks Kanten. Also z.B. Dachträger bzw Lampen da dran. Riffelbleche auf den Kotflügeln wurden mal im Übereifer von LR eingetragen und haben daher einen Kantenschutz. Ansonsten, solange nicht scharfkantig nicht eintragungspflichtig. Anbauten die mit "normalen Hilfmitteln", und damit nannte er mir Bordwerkzeug, abzumontieren sind, sind Ladung. Seitwärts bis 40 cm. Hinten weiß ich es nich mehr. Scharfe Kanten dürfen nicht nach aussen zeigen. Sagt einem auch der gesunde Menschenverstand. Als Beispiel die Schaufel auf der Haube. Schaufelblatt nach vorne, nicht erlaubt. Schaufelblatt nach hinten, erlaubt. Oder die Astabweiser. Gespannt, nicht erlaubt. Meine sind im normalen Fahrbetrieb antlang des Kotflügels gelegt. Damit hat der TÜVler dann auch keine Probleme mehr gesehen.


    Generell unterliegt es leider immer dem good will des Schlumpf vom Dienst, äh Blaukittel, äh TÜV-Prüfer latürlich....

    Der Wombat mit seinem Jetpat
    www.pat-wombat.de
    inoffizieller Dieselpillen-Dealer und -Hersteller
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    Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum


    Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту

  • Damit verbietet sich eine Betrachtung als Ladung desselben.


    Als Bordwerkzeug hat LR einen 27mm Steckschlüssel beigelegt.
    Damit bekommt man den Träger wohl kaum demontiert.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Damit verbietet sich eine Betrachtung als Ladung desselben.


    Als Bordwerkzeug hat LR einen 27mm Steckschlüssel beigelegt.
    Damit bekommt man den Träger wohl kaum demontiert.

    es steht aber nirgendwo geschrieben das es das werkzeug sein muss das der hersteller mit liefert.................. :facepalm:
    herr caruso,sie werden komisch............. :kissing_face:

  • So clever wollte ein Arbeitskollege vor 25Jahren auch schon sein
    und durfte sich dann richterlich erklären lassen,dass Scheinwerfer
    nicht an abnehmbaren Teilen montiert sein dürfen.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de


  • Riffelbleche auf den Kotflügeln wurden mal im Übereifer von LR eingetragen und haben daher einen Kantenschutz.

    LR hat ein neues Gutachten für den 2.2 erstellen lassen,
    könnte also auch mit Bedacht geschehen sein.

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • Blödsinn.Jede Änderung ist zulassungspflichtig.


    Der Ladungsträger gehört gemeinhin zur Ladung.Deswegen fragte ich ja,ob auch die Scheinwerfer verbaut wären.


    ja was denn nun? ;P




    Als Bordwerkzeug hat LR einen 27mm Steckschlüssel beigelegt.
    Damit bekommt man den Träger wohl kaum demontiert.


    Als "Original-Bordwerkzeug" liegt auch kein Werkzeug für die Räder am Anhänger bei und auch nicht der Schlüssel, mit dem man den Dachgepäckträger zwecks Diebstahlschutz sichert. Wo steht denn das nur die vom Hersteller mitgelieferten Werkzeuge gemeint sind? Wo steht überhaupt irgendwas mit Werkzeugen bei Dachgepäckträgern? Und Werkzeug ist auch Ladung..... :wacko:



    So clever wollte ein Arbeitskollege vor 25Jahren auch schon sein
    und durfte sich dann richterlich erklären lassen,dass Scheinwerfer
    nicht an abnehmbaren Teilen montiert sein dürfen.


    Warum soll man Zusatzscheinwerfer (Arbeitsscheinwerfer) nicht an abnehmbare Teile montieren dürfen? Steckverbinder an die Kabel und dem dürfte nichts im Weg stehen.


    Wenn man hin und wieder Gerichtsurteile liest, dann muss man sich oft wundern und denkt "die Ausnahme ist die Regel"...


    solch blöde/komische schreiberei hat mich mit dazu veranlast mich im BL-forum löschen zu lassen..............

    Hey... blöde komische Schreiberei finde ich jetzt echt total ok, hier ist ja nicht das bitterernste Forum. :face_with_tongue: Der Unterschied ist, immer alles oberhalb der Gürtellinie :thumbs_up: Guck mal, das ist immer wieder Thema, noch immer nicht abschließend beantwortet, geht auch nicht. Interessant ist es auch, alles gut. Mit Caruso zoffen ist auch toll, der hat immer fundierte Argumente, auch wenn ich die nicht immer teile, jedoch meistens. ;P

  • Guten Morgen zusammen.


    Ich finde es schön wenn ein Thema, wie dieses hier, hitzig debattiert wird, solange es alles in einem vernünftigen Ton geschieht und niemand anfängt den anderen für seine Ansichten anzugreifen.
    Auch wäre es schön wenn Außenstehende nicht Grund los als Idioten abgestempelt werden nur weil sie nicht so handeln wie es einem selber lieber wäre. (Ja, ich meine damit die armen Tüver, Gtüler und Dekralaner.) Die können sich hier leider nicht wären und ihren Standpunkt verträten.
    Um es mal mit den Worten von Immanuel Kant zu sagen:
    „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“


    In diesem Sinne, frohes weiter diskutieren :thumbs_up:


    Gruß Hoffy

    Defender! If it`s not in your blood, you will never understand!
    Defender, keine Airbags! Wir sterben noch wie Männer.


    LFAD! See you! Mud or dry.

  • Quasi Land Rovers kategorischer Imperativ:


    "Schraube so, daß aus jeder deiner Umbauten eine ABE abgeleitet werden könnte."

  • ich bau an meinen 109er einfach nicht soviele sachen drann das der TÜVi garnicht auf die idee kommt das man das eintragen müste.


    ist allerdings bei einem ex-mod auch nicht so einfach zu sagen was drann gehört oder was nicht.nicht alles was am ex-mod drann war
    wurde irgendwie eingetragen und trotzdem war es ab werk da............. :grinning_squinting_face:


    das alter des fahrzeugs und der ehemalige militär status wird bei meinem wohl eine rolle gespielt haben das das auto so wie es ist beim
    letzten TÜV (letzten monat) nur den zusatz eingetragen hatte ,,leichter rostansatz an den türunterkanten,, .........der rest war mängelfrei :grin:

  • Warum soll man Zusatzscheinwerfer (Arbeitsscheinwerfer) nicht an abnehmbare Teile montieren dürfen?

    Weil Scheinwerfer mit dem Fahrzeug verschraubt sein müssen
    und nicht mit der Ladung.
    Sowas darfst du außerhalb der STVZO montieren
    und beim Wiedereintritt in den Geltungsbereich,
    wieder demontieren.


    Arbeitsscheinwerfer darf auch nicht jedes Fahrzeug haben.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de


  • Sorry Caruso, aber so einen "Papp" hab ich ja noch nie gehört... :confused_face:
    Jetz werden die Gebrüder Grimm Märchen aber doch zu dolle...
    Ich bin mir fast sicher, dass 96% aller Defender ihre Zusatz- und sogenannte Arbeitsbeleuchtung GENAU so montiert haben - und die anderen 4% haben keine... :winking_face:


    Ich bin ja jetzt auch grade mal an einen "besonderen" Schlumpf geraten. DAS hat er an meinem Fzg. aber nun wirklich nicht moniert...
    Hat noch nie jemand... Und baut auch JEDER LR Händler so an... Solange es sich nicht um mit den Standart Lichtschaltern geschaltene Scheinwerfer handelt, klar...


    Es mag ja alles - mehr oder weniger - richtig sein was du da zum besten gibst. Es ist aber definitiv nicht so schwarz/ weiss wie du das Thema hier vertittst. Wenn du alles so siehst, solltest du am besten deinen Defender sofort komplett aus dem Verkehr ziehen, weil er schon seit Jahren praktisch gesehen nicht mehr geltendem Recht entspricht was Fussgänger- oder Eigenschutz (fehlende Airbags) betrifft...
    :exclamation_mark: :question_mark:
    Die Kisten laufen doch schon seid min. 4 Jahren nur noch durch Lobbyarbeit und Schummelei über "Kleinserien"...
    Das zeigt am besten der Geldbeutel, was die besch.... Einstufung bei Steuer u. Versicherung der TD4 angeht.


    Ich finde die Arbeit von allen Prüfern generell mehr als sinnvoll - aber es bleibt Fakt, dass das Recht hier nicht annähernd feste Regeln vorgibt und jeder Prüfer für i.O. befinden kann, was er kennt und für richtig hält... da gibt es meiner Meinung nach gar nichts drüber zu Diskutieren. Das ist einfach so und zeigt sich auch immer wieder so.


    Mal abgesehen davon helfen deine vermeintlich schlauen Ausführungen, bzw. deine pers. Meinung dem Thread-Starter nicht wirklich weiter. Das geht total am Thema vorbei. Und das nervt mich ehrlichgesagt noch am meisten hier grade...
    So einen Blödsinn wie, ja, das ist richtig so und Punkt kann ich echt nicht ab - WENN es eine gefühlte Millon-Siebzig Fahrer gibt, die genau DAS so eingetragen haben. Auch ich übrigens... Was das RAID angeht jetzt.
    Es muss eben manchmal schlicht der Wille da sein, auf beiden Seiten mal das Hirn auch zum denken zu benutzen. Diese ganze hirnlose Paragraphen-Reiterei ist ungefähr so sinnvoll wie das Dogma der kath. Kirche im Mittelalter, dass alle Rothaarigen Frauen Hexen sind u. deshalb verbrannt werden müssen :smiling_face_with_halo:


    An das was du hier so wehement vertrittst, halten sich noch nicht mal diejenigen, die solche Aussagen einst verfasst haben...



    Gut - wie auch immer... man möge mich dafür steinigen, anfeinden oder wie auch immer seine Meinung dazu kund tun. Ich werde es fairerweise unkommentiert über mich ergehen lassen :sleeping_face:




    Aber: Das is meine Meinung





    Und ja. Ich weiß. Damit hab ich dem Themenstarter jetzt auch nicht weiter geholfen ;P

    .
    das kannste schon so machen - aber dann isses halt Kacke
    globetrotter-bavaria.de

  • Sorry Caruso, aber so einen "Papp" hab ich ja noch nie gehört... :confused_face:
    Jetz werden die Gebrüder Grimm Märchen aber doch zu dolle...
    Ich bin mir fast sicher, dass 96% aller Defender ihre Zusatz- und sogenannte Arbeitsbeleuchtung GENAU so montiert haben - und die anderen 4% haben keine... :winking_face:

    Bis hier hin habe ich deinen Beitrag gelesen.
    Aus dem was andere auf dem Auto haben,darf man keine Gesetzmäßigkeit ableiten.
    Besorg dir mal den Erlass 40 zu §19 STVZO.
    Bei dem zugrundeliegendem Urteil wurde dem Fahrer einer Sattelzugmaschine
    das Führen von Arbeitsscheinwerfern untersagt.Die benötigt er nämlich nicht bei seiner Arbeit.
    Desweiteren ist dort zu lesen:


    "Als Arbeitsscheinwerfer dürfen keine anderen,
    bauartgenehmigten Scheinwerfer verwendet werden,
    da durch die Bauartgenehmigung,der Lichttechnischen-
    einrichtung,deren Verwendungszweck vorgegeben ist."


    Wie kommst du darauf,dass ich hier irgendeine Meinung vertreten würde?
    Ich versuche nur einen Einblick in die Rechtslage zu geben,
    von dem die Prüfer ja vielleicht mehr Ahnung haben als die Fahrzeugbesitzer.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Jetzt hab ich doch noch mal in deinen Beitrag gelinst.
    Kannst du mitlerweile erklären,wie du darauf kommst,
    dass es Fahrzeuge gibt,die einen Airbag haben müssen?

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de