Habt ihr eure erhöhte Luftansaugung eingetragen ?

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


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  • 1984er Oneten mit 200Tdi, Schnorchel selbst gebaut aus Geberit Rohr (recht weich und flexibel), keine Eintragung, seit vielen Jahren wurde weder beim TÜV, noch bei der MFK in der Schweiz, noch bei einer Polizeikontrolle jemals danach gefragt.

  • also bei meinem "nicht-Defender" ist der Snorkel eingetragen, ja.


    (Für den T5 gibt es genau dazu in der Schweiz wohl Eintragungsprobleme, wg. Splitterschutz Fußgänger - und noch keine Freigabe, soweit ich weiß.
    ....In .de ist es aber kein Problem mit der Eintragung


    Eine Eintragung ist typischerweise auch nicht super teuer....und um blöde beidseitige Zeitvergeudungen mit Ordnungshütern zu umgehen, lasse ich lieber
    etwas mehr eintragen....


    VG, Christian

  • Nicht Eingetragen .... Stahl Defender Luftansaugung an der Serie III, genau so d. Reservereifen auf d. Haube nicht eingetragen...und auch d.Dachträger nicht eingetragen ......
    Hat d. Tüv auch noch nie seit Jahrzehnten Interessiert. Versteh eh diese Eintragungswut der D nicht wirklich ......


    Ralf

  • Dachträger und Reserverad auf Motorhaube zählt als Ladung. Somit ist das nicht einzutragen.

    Ja ja ......ist mir Klar, aber einigen Tüvern hier so nicht wirklich ...da kannst Du Bücher drüber schreiben der Liebe Tüv und was wie geht und muss und darf ect.


    Ralf

  • Bei meinem TD5 ists eingetragen. Da war ein gutachten bei und da ich nicht gerne Tausend Zettel bei habe, habe ich gern so viel es geht im Fahrzeugschein stehen.
    Der Vorteil ist, dass wenn man mal angehalten wird ein dicker Fahrzeugschein (mit 1 oder 2 angehefteten Seiten) abschreckt.


    Leider hat der Prüfer es bei mir sehr genau genommen und neben den Schnorchel auch den AirRam vermessen und mit in die Papiere gesetzt, das würde bedeuten, dass ein anderer Aufsatz nicht gehen würde

  • Gestern Gespräch mit Tüvler gehabt er sagt natürlich
    Eintragen, da sich ansauggeräusche ändern könnten....


    Naja bin mir über die Aussage noch nicht ganz im einen werde wahrscheinlich
    es nicht eintragen lassen mal schauen :pinch:
    Beste Grüße
    Stephan

  • Von LR gibt's ein Teilegutachten - da steht auch drin, dass in die Fahrzeugpapiere nichts bzw nur auf Wunsch des Fahrzeughalters was einzutragen ist. Ich hab nur das Gutachten dabei - in der Mappe mit Fahrzeugschein und Betriebsanleitung.

  • Die Auszüge aus der StVZO besagen, das Anbauteile wie die Luftansaugung über die Fahrzeugmaße hinausragen dürfen.


    Desweiteren steht eine Luftansaugung nicht unter den eintragungspflichtigen Teilen.


    Warum es Landrover vom Werk aus doch macht, erschließt sich mir nicht.


    Ein windiger Anwalt kann dir jedes Teil als ursächlich auslegen, wenn es nicht der Serie entspricht. Oder es zumindestens versuchen, um seinen Klienten zu beeindrucken. :smiling_face:


    Dazu würde ja schon der Mantec-Schnorchelnachbau zählen, der baugleich mit LR ist, aber nicht den Namen trägt.


    Wenn ich jemanden mit meinem Metallsnowcover aufschlitze, würde die Versicherung laut meiner Gesetzestextkopien trotzdem zahlen müssen.


    Um nochmal auf den Anwalt zurückzukommen...eine Einzelfallentscheidung vor Gericht, fern jeder Logik, kann jedem drohen. Man kann sich nicht gegen alles absichern. :smiling_face:


    (da reicht schon die Doppelnamenrichterin die einen kennt, der einen kennt, der gesehen hat, dass ein Geländewagen ein Kind getötet hat) :facepalm:








    3 Mal editiert, zuletzt von Alba ()

  • Wenn ich jemanden mit meinem Metallsnowcover aufschlitze, würde die Versicherung laut meiner Gesetzestextkopien trotzdem zahlen müssen.



    Moin :smiling_face:


    Sicher Zahlt dann deine Versicherung, nur 5000,- Euro kann sie sich von dir zurückholen :winking_face:


    Gruß Ralf.


    PS.: An sich sind alle Änderungen am Fahrzeug eintragungspflichtig.
    Macht nur keiner.
    Mein Schnorchel ist auch nicht eingetragen, Gutachten habe ich aber.

  • Dann würde sie ja nicht zahlen. Die Regressforderung von 5000 Euro gibt es nur bei grob fahrlässig oder Vorsatz. Das trift auf ein abgerundetes, nicht eintragungspflichtiges Ansaugluftleitungsteil nicht zu.