Felgen mit Gutachten häää???

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


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  • Hi Leute,


    Ich hab mir jetzt Kumho Winterreifen auf der Dotz Dakkarfelge gekauft. Soweit ist auch alles ok.
    Diese Felgen sollen ein Gutachten für den Defender 110 haben. Heißt das ich müsste beim Kauf irgendeinen
    Zettel mitbekommen haben, den ich dann im Fahrzeug für evtl. Kontrollen dabei habe oder was hat es damit aufsich?


    Gruß Sascha

  • Also aus meinen MB Zeiten habe ich mit dem Felgenkauf tatsächlich so etwas mitbekommen. Die und die Felge mit den und den Socken. Musste ich beim TÜV dabei haben.


    Nun hat der TÜV auch Listen, wo die erlaubten Kombinationen drin stehen, aber wie der Teufel es manchmal so will, bei meinem letzten TÜV Besuch mit meinem MB hatte ich dieses Gutachten nicht dabei und es war beim TÜV nicht in der Liste. Da musste ich nach Hause und es holen fahren und damit war die Sache dann erledigt.


    Frage doch mal beim Felgenhersteller nach.
    Standardmäßig erlaubte Kombinationen, schriftlich dokumentiert, bekommst Du sofort von Land Rover, wenn Du Dich an deren Kundenservice wendest.



    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Hi Tom,


    die Gutachten für die Felge mit Einpresstiefe 8 hab ich tatsächlich im Netz gefunden, diese Gutachen waren jedoch alle vom TÜV-Österreich. Na egal ich habe dann einfach beim Händler nachgefragt und der hat mir das deutsche Gutachen als PDF gemailt und gut wars. Ist ja auch nur, für alle Fälle, wenn mal ein FreundUndHelfer Fragen stellen sollte.


    Danke für die Tipps...


    Sascha

  • dann wirf aber sicherheitshalber mal einen blick auf die überschrift deines schreibens:


    steht da "teilegutachten" oder "allgemeine betriebserlaubnis" ( ABE ) oder alternativ "EG-betriebserlaubnis" ?


    wenn allgemeine (EG) betriebserlaubnis:
    felge und reifen als kombination stehen explizit für dein fahrzeug aufgelistet, kein eintrag in fahrzeugbrief und -schein erforderlich, aber ABE mitführen


    wenn teilegutachten:
    der anbau muss bei einer TÜV-prüfstelle oder ähnlich begutachtet und durch eintrag in den fahrzeugbrief und -schein für ordnungsgemäß erklärt werden, ansonsten erlischt die betriebserlaubnis.


    das steht dann aber auch explizit in dem teilegutachten!


    nur so, falls ein freundundhelfer mal fragen sollte :winking_face:

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • also,


    das oben genannte gutachten ist vom TÜV garching und damit ein deutsches gutachten
    es ist ein "nachtrag zur allgemeinen betriebserlaubnis", also einer schon bestehenden betrieberlaubnis, die der hersteller grundsätzlich für seine felgen bekommen hat.


    aber:
    in diesem gutachten ist von verschiedenen fahrzeugherstellern und -typen die rede, die alle wiederum verschiedene hinweise und auflagen haben. jeder fahrzeughersteller und jeder fahrzeugtyp ist hier explizit aufgeführt und entsprechend bewertet:


    beispiel meines bombers laut gutachten:


    verkaufsbezeichnung: land rover defender 110
    typ: LD
    betriebserlaubnis: e11*96/79*0086*...
    KW: 83-136
    reifen: 235/85 R 16
    auflagen zu reifen: 11A 24K 51G
    auflagen: ...



    11A bedeutet demnach: der umbau muss anschließend durch einen amtlich anerkannten sachverständigen überprüft und bescheingt werden ( tüv et cetera )


    24K bedeutet: die räder müssen durch einen entsprechend dimensionierten radkasten abgedeckt sein


    51G bedeutet: nur für reifengrößen, die bereits vom hersteller freigegeben sind


    die übrigen auflagen 10B, 10S et cetera kannst du weiter unten im gutachten nachlesen und erst einmal vernachlässigen




    hat dein bomber aber die daten:


    typ: LD
    betriebserlaubnis: K738
    KW: 90


    dann stehen in den auflagen nur noch: 24K und 54F, bedeutet:


    24K: entsprechende radkästen
    54F: ist eine andere reifengröße als die vom hersteller freigegeben, dann überprüfung radumfang und wegdrehzahl, anschließend beim sachverständigen eintragen lassen



    du musst also jetzt nur noch die daten deines fahrzeuges heraussuchen: typ / betriebserlaubnis und dann in den entsprechenden zeilen der reifengröße deiner wahl nachschauen und weiter unten die erklärungen dazu lesen.


    erstaunlich ist, dass laut gutachten noch lange nicht jeder defender gleich bewertet wird: siehe unterschiede bei der betriebserlaubnisnummer...


    im zweifel fährst du damit zum blaukittel deines vertrauens und fragst ihn.



    so, hoffe, alle klarheiten beseitigt zu haben! big_grins

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • Also:


    alle aktuellen Defender 110 müssen bei den Felgen, so sie einigermaßen vernünftige Reifen "235" oder sowas, zum TÜV.
    Ich dachte halt, Gutschten ist gleich ABE, hatte noch nie n Auto zu dem ich mir Fremdherstellerfelgen gekauft hatte und daher waren mir diese Feinheiten nicht geläufig...


    So n Mist, sitze jetzt in Süddeutschland und muß heute zurück nach Norddeutschland. Jetzt wo ich weiß, daß ich Reifen drauf habe, die, da noch nicht vom TÜV abgenommen, die Betriebserlaubnis meines Wagens erlöschen lassen, mach ich mir natürlich tierisch ins Hemd. Solange man nix von dem Damokles-Schwert weiß, daß über einem baumelt passiert ja nix. Wenn man´s dann weiß passiert immer was.


    Kac... big_pc

  • brauchst dir aber keine sorgen um deine unterwäsche machen :winking_face:


    das aktuelle recht sagt:


    wenn du änderungen am fahrzeug vorgenommen hast, die eingetragen werden müssen ( z.b. mit teilegutachten ) und du es bislang noch NICHT eingetragen hast, dann liegt KEIN erlöschen der betriebserlaubnis vor, sondern "nur" ein verstoß gegen die "meldepflicht" beim straßenverkehrsamt***. und der kostet dich ein verwarnungsgeld von 15 euro und eine mängelkarte***.


    erst wenn durch den betrieb deines fahrzeuges mit den angebauten veränderungen eine gefahr für die sicherheit des straßenverkehrs entsteht, erlischt die betriebserlaubnis und die weiterfahrt wird untersagt, du bekommst eine teure ordnungswidrigkeitenanzeige.


    da du in deinem fall die felgen problemlos eingetragen bekommen wirst, liegt also "nur" ein verstoß gegen die "meldepflicht" vor und maximal 15 euro strafe vor ort, keine punkte, keine anzeige, keine untersagung der weiterfahrt.


    *** meldepflicht
    bedeutet, dass der ordnungsgemäße anbau verbauten teile ( hier: felgen ) mit dem gutachten beim tüv überprüft und in den fahrzeugbrief ( zulassung teil 1 ) eingetragen werden müssen. damit musst du anschließend zum straßenverkehrsamt, diesen eintrag des tüv in den fahrzeugschein ( zulassung teil 2 ) übernehmen lassen. erst damit !!! hast du wieder eine ordnungsgemäße betriebserlaubnis für dein fahrzeug.


    ***mängelkarte ( kontrollbericht )
    damit werden die festgestellten mängel bei der kontrolle dokumentiert und du bekommst eine zeitliche frist ( in der regel eine woche ), um die mängel beseitigen zu lassen und den dann wieder ordnungsgemäßen zustand des fahrzeuges bei tüv, polizei oder werkstattmeister ( wird angekreuzt ) vorführen zu lassen. die karte muss dann abgestempelt zurück zum straßenverkehrsamt, sonst melden die sich bei dir und es wird unangenehm und teuer.


    also dann! :winking_face:

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • Soooo,


    nun war ich heute beim TÜV und habe das machen lassen. Hat 20min gedauert, ´n Fuffie gekostet und jetzt habe ich einen Zettel. Diesen Zettel muß ich immer bei den Papieren dabei haben, sonst brechen mir wahrscheinlich die Ordnungshüter bei der nächsten Kontrolle die Kniescheiben und schlagen mich zusammen oder sowas.... Jaaaa so sind die hier in Holstein big_blume


    Zur Zulassungsstelle brauch ich wegen dieser Sache nicht. Wenn ich ansonsten jemals wegen irgendeiner Sache mit der Karre zur Zulassung muß, dann soll ich den Zettel mitnehmen und dann wird das eingetragen. So brauchte ich also nur zu einer Stelle und nicht zu zweien...


    sturmvogel:
    Danke für die beruhigenden und aufklärenden Worte big_give5 . Ich möchte aber trotzdem mal unterstellen, daß, wenn ich jetzt mit der Karre jemanden zusammengeschoben hätte und irgendwem währe aufgefallen, daß ich diese besch... Räder nicht habe eintragen lassen, die Versicherung irgendwann einmal nett lächelnd vor der Tür gestanden hätte.
    Wenn man darüber dann spekuliert, wäre folgende Fragee auch mal interessant:


    Ich habe ja M+S Reifen ohne Schneflöckchen auf den Boostfelgen draufgehabt. Bei Schnee geht das ja gaaarnicht. Also Winterreifen sollten her, gern auf Felge also die Dotz mit den Kumhos drauf.


    Jetzt die Frage:


    Stellen wir uns zwei alternative Szenarien vor: Unfall bei Eis und Schnee, alle Autos kaputt vieleicht sogar Personenschaden, halt ne richtige Nummer.


    - Einmal mit den M+S Reifen und einmal mit den nicht eingetragenen Winterreifen auf Dotz-



    Wäre ich in beiden Fällen gleich doll am Ars... gewesen???

  • M+S Kennzeichnung reicht aus, um dem Gesetz Genüge zu tun.
    Von dem "Schneeflockensymbol" als "Muss" ist nirgendwo die Rede.


    Das Gesetz selbst spricht nur von "geeigneten Reifen"...


    Den Rest zu dem Dauerthema findest du in so ziemlich jedem Autoforum im Internet schon zig Mal durchgekaut.
    Inklusive aller Halbwahrheiten... :winking_face:


    Und JA, Reifen mit Schneeflockensymbol sind -wahrscheinlich- besser als Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben.
    Manchmal aber auch nicht. Manchmal wäre man auch einfach besser zu Hause geblieben... :winking_face:


    VG
    WOLF

    "People sleep peaceably in their beds at night only because rough men stand ready to do violence on their behalf."

  • Zitat von "WOLF"

    Den Rest zu dem Dauerthema findest du in so ziemlich jedem Autoforum im Internet schon zig Mal durchgekaut.
    Inklusive aller Halbwahrheiten... :winking_face:


    VG
    WOLF



    Ja und Super auch immer, je allgemeiner die Frage, wie z.b : Soll ich breite oder schmale Winterreifen nehmen....
    Je kreativer sind die Antworten..... Da helfen dann nur noch Bier und Chips

    Grüße aus Graubünden / Schweiz
    Medico



    [center]Und wenn mich das Leben in die Knie zwingt, dann tanze ich
    Limbo ! ! ![/center]