Hmm, ganz einfach:
Du hast das Gerät gekauft, welches ich dir weiter oben empfohlen habe.
Ich möchte nämlich wissen, ob das gut ist.
Wenn ja, kannst du es mir einfach nach Viersen schicken.
Ich freue mich immer über GESCHENKE!
VG
WOLF
Hmm, ganz einfach:
Du hast das Gerät gekauft, welches ich dir weiter oben empfohlen habe.
Ich möchte nämlich wissen, ob das gut ist.
Wenn ja, kannst du es mir einfach nach Viersen schicken.
Ich freue mich immer über GESCHENKE!
VG
WOLF
Hallo Klaus,
das Alan 42 habe ich - sehr gut!
Kauf dir aber bitte das hier:
https://www.pmr-funkgeraete.de…-kategorie-189-seite-.htm?
Und wenn du es hast, schreibst du mir, ob es gut ist und was taugt...
VG
WOLF
Ähhh, wo kaufst du denn dein "Gold", Jochen?
995 Kilo für 81.000 Euro...
Ich bekomme da nur knapp 2 Kilos für.
VG
WOLF, der auch gerne so eine Quelle hätte
Hallo Dirk,
bei dem 2,7l TDV6 müsste unabhängig vom Baujahr der Zahnriemenwechsel bei 168.000 fällig sein.
Mein Inspektionsplan ist aber von 2007, gilt aber für alle D3 in der EU.
Insgesamt müssen der Zusatz-Antriebsriemen, der vordere und hintere Nockenwellenriemen, sowie der Riemenspanner getauscht werden.
Empfehlenswert ist wohl auch die Wasserpumpe.
VG
WOLF
Ich kann noch die Vertex/YAESU VX-146 aus eigener Erfahrung empfehlen.
Nicht wirklich günstig, aber -bisher- seit Jahren unkaputtbar, erstklassige Qualität (Verarbeitung/ Technik) und professionelles Zubehör.
Fliegen immer irgendwo im Auto herum und funktionieren immer...
VG
WOLF
Vielleicht könnt ihr euch mal einigen, was ihr eigentlich machen wollt... big_aetsch
Tracking = Spuraufzeichnung = GPS mit Spurspeicher erforderlich
Live-Tracking = Übermittlung der GPS-Position an einen Server (GSM + GPS erforderlich)
Geotagging = Fotos einer Örtlichkeit / Datum / Uhrzeit zuordnen = GPS erforderlich (am Besten in Zusammenhang mit einer Kamera und Speicherung in den Metadaten)
Roadbook abfahren = Wegstreckenzähler = Tripmaster erforderlich (hat nichts mit Foto und GPS zu tun)
Wenn Katias Kamera die GPS-Daten als EXIF mit abspeichert, braucht sie keinen Tracker, da die Daten ja bereits referenziert sind.
Einfach in einer geeigneten Software einlesen und fertig...
Wenn nicht, benötigt Sie das Foto und über die Koordination von Datum/ Uhrzeit (Aufnahmedatum) können die Daten dann mit einem
aufgezeichneten Track den einzelnen Positionen zugewiesen werden (beide Geräte müssen dann die genau Uhrzeit eingestellt haben).
VG
WOLF
Hallo Katia,
meines Wissens nach geht das nicht - auf gar keinen Fall mal "eben so".
Deine Kamera wird GPS-Daten festhalten (Koordinaten + Datum + Uhrzeit).
Damit kannst du die Fotos Örtlichkeiten und einer Zeit zuordnen, z. B. mit <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.geosetter.de/">http://www.geosetter.de/</a><!-- m -->
Der Tripmaster ist ein Wegstreckenzähler (Einzelstrecken + Gesamtstrecke + Tageszeit + Geschwindigkeit).
Soweit ich richtig informiert bin, arbeitet der Tripmaster nur mit der Uhrzeit und OHNE Datumsangabe.
Das alleine macht eine spätere Zuordnung fast unmöglich. Ausserdem wüsste ich nicht, wie die Daten
aus dem Tripmaster weiterverarbeitet werden können.
Besorge dir mal Infos über den "Brantz Laser3" Rallye-Computer. Der hat einen PC-Anschluss und ist
nicht wesentlich teurer als ein 303Plus von Terratrip. Die Monit-Computer (z. B. T-200) haben auch keinen PC-Anschluss.
Die andere Frage wäre natürlich, wofür du diese Funktion überhaupt benötigst?
Mit dem Foto hast du doch alle Daten und die kannst du doch dem Roadbook (auf Papier) für den Tripmaster manuell zuweisen...
Wenn du deine Strecke bzw. das Roadbook mit Hilfe des Tripmasters abgefahren bist, ist die Arbeit (und die Funktion) des
Tripmasters erledigt. Für mehr wurden diese Geräte nicht konzipiert. Er soll dir während der Strecke helfen und nicht danach.
Meine Infos sind zwar schon 12 Monate alt, aber ich glaube nicht, dass sich da viel geändert hat.
Ich würde mir die Funktionen eines Tripmasters an deiner Stelle noch einmal genau durchlesen,
sonst hast du schnell 300 Euro für nichts versenkt...
VG
WOLF
M+S Kennzeichnung reicht aus, um dem Gesetz Genüge zu tun.
Von dem "Schneeflockensymbol" als "Muss" ist nirgendwo die Rede.
Das Gesetz selbst spricht nur von "geeigneten Reifen"...
Den Rest zu dem Dauerthema findest du in so ziemlich jedem Autoforum im Internet schon zig Mal durchgekaut.
Inklusive aller Halbwahrheiten...
Und JA, Reifen mit Schneeflockensymbol sind -wahrscheinlich- besser als Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben.
Manchmal aber auch nicht. Manchmal wäre man auch einfach besser zu Hause geblieben...
VG
WOLF
<!-- m --><a class="postlink" href="http://lmgtfy.com/?q=agr+ventil+wikipedia">http://lmgtfy.com/?q=agr+ventil+wikipedia</a><!-- m -->
Hallo Roger,
Zitatverstehe ich gar nicht warum die Allianz-mitarbeiterin gesagt hat das es kein schutz geben soll beim fahren im gelände
Ja, das ist wohl wahr und deshalb schau erst einmal in deine eigenen Unterlagen, was dort nun wirklich steht.
Dann schreib die Versicherungsgesellschaft an und bitte um eine schriftliche Auskunft für den gewünschten Sachverhalt (z. B. Fahren in einem Offroad-Park oder Teilnahme an einem nicht-gewerblichen Geschicklichkeits-Pacour).
Aber schreib auch die GESELLSCHAFT und nicht irgendeinen Vertreter an und differenziere zwischen Haftpflicht und Kasko.
Dann haben wir es schwarz auf weiss...
Die Rumraterei hier bringt uns (und dich) ja nicht weiter.
VG
WOLF
Schade, weil genau darum geht es doch bei Versicherungen...
Das hier steht in den Allianz-AKB v. 01.04.2011:
Haftpflicht
In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
(1) Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
und widerrechtlich herbeiführen.
(2) Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
(Rennen), entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
Hinweis: Für genehmigte Rennen muss der Veranstalter eine gesonderte
Versicherung abschießen. Die Teilnahme an behördlich
nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach Ziffer
3.1 Absatz 5 dar.
Kasko
In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
(1) Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
herbeiführen.
(2) Grobe Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht
gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kein oder nur eingeschränkter
Versicherungsschutz. Wir verzichten jedoch Ihnen
gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand
der groben Fahrlässigkeit. Der Verzicht gilt zugunsten eines berechtigten
Fahrers entsprechend (siehe hierzu Ziffer 8).
Der Verzicht gilt nicht
• bei Entwendung des Fahrzeugs oder
• bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.
(3) Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
(4) Reifenschäden
Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte
Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund
eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das
gleichzeitig andere Schäden an dem versicherten Fahrzeug verursacht
hat, wenn diese unter den Schutz des Bausteins Kaskoversicherung
fallen.
Und da steht nichts von "Wettbewerben und wettbewerbsähnlichen Veranstaltungen".
Da steht ganz klar Rennen, bzw. behördlich genehmigte Veranstaltungen, bei denen
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit angekommt.
Unter beide Punkte fällt ein LAFD-Spass-Trial nicht und deshalb würde mich -nach wie vor-
die Quelle interessieren, nachdem hier die Leistung verweigert werden soll.
Es gibt ganz bestimmt Grauzonen bei der Auslegung (wie immer bei 37 Seiten Vertragstext),
aber die pauschale Behauptung, dass solche "Privat-Wettbewerbe" grundsätzlich ausgenommen sind, halte ich schlicht für falsch.
Bei Verzicht der Einrede für grob fahrlässiges Handeln muss die Versicherung meiner Meinung nach zahlen.
Und selbst bei grober Fahrlässigkeit ist es dann eher ein Fall für die Gerichte und nicht vom Grundsatz her festgelegt.
VG
WOLF
Zitat von "katia"
Trial ist mit Sicherheit ausgeschlossen. Alles, was ein Wettbewerb ist oder wettbewerbsähnlichen Charakter hat, wird ausgeschlossen. Unabhängig von der Geschwindigkeit! Selbst ein "Spass-Trial" , wie z.B. Bei den LFADs und vielen anderen Veranstaltungen ist ausgeschlossen, aufgrund des wettbewerbsähnlichen Charakters.
Kaddi
Quelle?
Hallo Sascha,
seien wir doch mal ehrlich:
Wir beide scheinen in etwa gleich viel von Warnleuchten und Motoren zu verstehen - nämlich nichts... eusa_whistle
Bring den Wagen zur Werkstatt - zumindest falls du von der Garantie einen eventuellen Schaden ersetzt haben möchtest.
Ab einer gewissen Schadenshöhe schauen die nämlich schon einmal genauer hin, wie was wo und warum.
Und wenn du durch deine Weiterfahrerei den Schaden verschlimmerst, bleibst du am Ende auf den Kosten sitzen.
Wenn sie dir in Hamburg oder wo auch immer den Fehler auslesen und zurücksetzen (falls das geht) und sagen,
dass du weiterfahren kannst, hast du auf jeden Fall deine Vertragspflichten aus der Garantie nicht verletzt.
Ohne Garantie kannst du natürlich so lange fahren, bis er einfach stehen bleibt.
Und auf Ferndiagnosen würde ich auch nichts geben - die haben es bei Landrover schon schwer genug
Fehler zu finden, wenn sie den Wagen vor sich stehen haben... eusa_think
VG
WOLF
Manchmal bleibt mir nur ein Kopfschütteln...
big_sonnen
VG
WOLF
Zitat von "gurukaeng"Merkwürdige Story...
Muss ja jetzt bei dem Sender und diesen Protagonisten nicht unbedingt stimmen...
VG
WOLF
Mal so ganz nebenbei:
Es ist völlig EGAL was irgendjemand in irgendeiner Filiale oder an irgendeiner Hotline erzählt (oder schlimmstenfalls verspricht)...
Es gelten ausschließlich die schriflichen Vertragsvereinbarungen - im Regelfall die AKB.
Alles andere ist Schwätzen auf hohem Niveau und im Streitfall dürfte die Beweislast bei euch liegen.
Und da ihr im Schadensfall nicht 5 Jahre Zeit habt auf die Schadensregulierung zu warten, habt ihr auch das
Nachsehen mit irgendwelchen mündlichen Zusagen.
Die Absagen -wie im Fall von Roger- sind eh Quatsch, wenn sie nicht schriftlich bei der Allianz in den AKB stehen.
Und das tun sie zumindest in den mir vorliegenden AKB von 04/11 (deutsche Allianz) nicht.
Der Vertrag wird mit der Gesellschaft geschlossen und nicht mit dem Vertreter...
Beispiel Touristenfahrten und z. B. GLP auf dem Ring:
Beide Veranstaltungen sollten im Regelfall versichert sein, da es sich weder um behördlich genehmigte Rennen (der Veranstalter muss dort selbst versichern!),
noch um Wettbewerbe zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit handelt.
Viel komplizierter bei solchen Veranstaltungen ist die Klärung der Schuldfrage, aber das ist ein ganz anderes Thema.
Auf dem Nürburgring gelten bei Touristenfahrten die Regeln der StVO und StVZO! (z. b. KEIN Rechtsüberholen, Einbahnstraße etc.)
Deshalb werden dort Unfälle auch polizeilich aufgenommen, wenn sich wieder einer den Kragen abgefahren hat.
Grundsätzlich gilt als Ausschluss für die Haftpflicht: Vorsatz und Rennveranstaltungen (s. o.).
Bei der Kasko: Vorsatz, Rennen (s. o.) und grobe Fahrlässigkeit (s. u.).
Ein wichtiger Punkt ist noch der Verzicht auf "den Einwand der groben Fahrlässigkeit" im Bereich der Kasko.
In meinen Verträgen habe ich einen Verzicht dieses Einwandes von Seiten des Versicherers, so lange ich
nicht besoffen oder bekifft fahre oder meine Karre unverschlossen herumstehen lasse.
VG
WOLF
Patrick,
wenn so viele unzusammenhängende Fehlermeldungen auf einmal auftreten,
was sagt denn deine Batterie-Spannung und insbesondere die Startleistung?
Wenn die Batterie nichts mehr taugt, neigen zumindest die 3 Discos zu
völlig unsinniger Cockpit-Kirmes.
Wenn es die Batterie ist, hilft es die Batterie komplett für 15-20 Minuten
abzuklemmen und dann mal eine voll geladene auszuprobieren...
VG
WOLF
Hallo Patrick,
ich habe ein Faultmate FCR - das ist aber NUR zum Auslesen und Zurücksetzen von Fehlern geeignet.
Damit bin ich sehr zufrieden. Es macht genau das, was ich erwarte. Das Gerät kann jedoch keine Einstellungen ändern!
Das FCR kostet schon alleine in D ca. 350 Euro und ist an die FIN gebunden.
Für 220 Euro wird das bei Blackbox Solutions -glaube ich- nix werden.
Am besten rufst du mal den Peter Löwenhaupt von discovery-parts.de an.
Entweder kann er oder sein Co (Klaus Nahr) dir bestimmt weiterhelfen.
Viele Grüße
WOLF
Hallo Bernd,
hast du schon die aktuelle Version 2.9.3 versucht?
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www8.garmin.com/support/download_details.jsp?id=3607">http://www8.garmin.com/support/download ... sp?id=3607</a><!-- m -->
VG
WOLF
Zitat von "ghostlander"
Warum so brüsk?
Ein einfaches: "ist illegal und schlägt auf die Betreiber des Forums zurück" hätte gereicht. Wir können ja lesen....
Aufgrund deiner Fragestellung nach dem Urheberrecht weisst du doch ganz genau, dass das Verbreiten des WHB illegal ist.
Warum also noch mal nachfragen? Hast du ernsthaft erwartet, dass ich der Verteilung auch noch zustimme?
Wenn man hier nicht klar und deutlich sagt, was man meint, halten es einige nachher noch für eine Bitte.
Das war es aber nicht.
VG
WOLF