(Haftplicht)versicherung für gelände fahren?

  • Heute erfahren das meine KFZ versicherung (Allianz) keine deckung gibt während fahren auf offroad-gelände usw... Und auch keine versicherung dazu haben soll.....


    Wie macht ihr das denn? weil zb auf Fürstenau fahren nur mit haftpflichtschutz zugelassen ist... eusa_think

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    Range Rover P38 HSE Automatik EZ 12-1999 "Off-Road Rangie" abgesoffen RIP 23-8-2013

  • Bitte erklârung der Allianz hier x veröffentlichen oder mit gerne per pn.
    Dann Schah ich mir das x an. Kann ich irgendwie nicht Glauben?!

  • ich war heute beim agentur der Allianz mit u.a. diese frage, war dabei als der mitarbeiter da meine frage am telefon an die Allianz vergelegt hat, und habe gehört (telefon war auf speaker) dat die antwort nein war... also kein schutz VK UND KH beim fahren auf offroadgelände... habe das nicht schriftlich...

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  • so spontan aus der hüfte geschossen:


    es könnte am status des fahrgeländes festgemacht werden:


    ist es "öffentlicher verkehrsraum", sprich: grundsätzlich kann jedermann dort ohne große hindernisse hinfahren, dann besteht der versicherungsschutz. beispiel: mammutpark


    ist es KEIN "öffentl. verkehrsraum", weil zum beispiel das gelände umzäunt und mit einer schranke gegen nutzung durch jedermann geschützt ist, dann ist eine einschränkung oder versagung des versicherungsschutzes möglich.
    beispiel: fürstenau


    weiteres beispiel: die rennstrecke am nürburgring
    dort kann zwar jeder - nach entrichtung einer gebühr - auf der strecke fahren, die versicherung verneint jedoch den versicherungsschutz, da das risiko deutlich über die gefahren des "üblichen straßenverkehrs" hinausgeht.


    aber:
    parkhäuser haben auch eine schranke und müssen mittels parkgebühr überwunden werden, dort ist jedoch grundsätzlich jedermann berechtigt, diese parkhäuser zu benutzen, die nutzung entspricht dem üblichen verkehrsgebrauch. also trotz schranke: öffentlicher verkehrsraum und damit versicherungsschutz.


    frag' doch mal die kaddi: die hatte einen versicherungsschaden im offroadgelände: war hier auch mal kurz thema...


    lieben gruß,


    martin+

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)



  • Lieber Martin !


    Ich weis nicht wo du Deine Info herhast, aber leider stimmt auch diese
    Ausführung nicht.
    Auf der Nordschleife besteht bei Touristenfahrten auf jeden Fall Versicherungsschutz!
    Nur nicht dann wenn es im Wettbewerb um das erreichen von Höchstgeschwindigkeiten geht.


    Aus eigener Erfahrung weis ich, dass Sachbearbeiter an den Hotlines auch keinen echten
    Plan haben und nur mit Halbweisheiten Antworten.


    Mache gleich x nen Blick in die AKB's. Da steht's geschrieben!

  • lieber olli,


    dann habe ich mich wohl unglücklich ausgedrückt:
    dachte nicht an die sogenannten touristenfahrten ( es dürfen ja sogar wohnmobile und reisebusse auf den ring ), sondern an die selbsternannten rennfahrer, die mit ihren semmeln ( ob zwei- oder vierrädrig ) über den kurs hämmern.
    richtige wettbewerbe sind sowieso jenseits der normalen versicherung.


    meines wissens bekommen diese strategen im falle eines unfalles KEINEN ersatz von ihrer versicherung, eben weil diese art der fortbewegung nichts mit den üblichen gefahren des straßenverkehrs zu tun haben.
    dürfte wohl nur schwer zu beweisen sein, ob ich nun gemütlich oder am limit gefahren bin...


    mein wissen zum ring stammt übrigens aus den achtziger und neunziger jahren, habe aber seitdem nix neues mehr gehört dazu.
    bin deshalb gespannt auf deine neuen info!


    ps: was bedeutet dein satz "...stimmt auch diese ausführung nicht..." ? hab' ich schon an anderer stelle quatsch erzählt? eusa_think


    lg,


    martin+

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • Zitat von "sturmvogel"

    ob ich nun gemütlich oder am limit gefahren bin...


    das dürfte der art des schadens deutlich belegen.
    etwa so:
    kratzer an der vorderen stossstange: angepasste geschwindigkeit aber pech gehabt.
    vordere stossstange bis zur hinteren verschoben: unangepasste geschwindigkeit und auch pech gehabt.


  • Auch in Richtung der Dame ihrer Auskunft am Telefon im Allianz Büro. Nicht auch einer vorausgegangenen v dir!



    Et is wie ich es sage. Aktuell hab ich wg dem Jahresendgeshäft
    zu viel zu tun um die AKB'n zu wälzen.
    Wer s also wissen will sollte seine Bedingungen checken.

  • Bin auch bei der Allianz. Die schließen Fahrgelände NICHT grundsätzlich aus (habe dort auch schon einen größeren geländeschaden ersetzt bekommen), sondern nur Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Veranstaltungen, sowie Wasserschlag, verursacht durch befahren zu tiefer Gewässer und natürlich grob fahrlässiges Verhalten.


    Kurzum: irgendetwas ist komisch bei dem Informationsfluss in Deiner Agentur.....


    Lieben Gruss
    Kaddi

    ohne Ziel ist auch der Weg egal...

  • Mal so ganz nebenbei:


    Es ist völlig EGAL was irgendjemand in irgendeiner Filiale oder an irgendeiner Hotline erzählt (oder schlimmstenfalls verspricht)...
    Es gelten ausschließlich die schriflichen Vertragsvereinbarungen - im Regelfall die AKB.


    Alles andere ist Schwätzen auf hohem Niveau und im Streitfall dürfte die Beweislast bei euch liegen.
    Und da ihr im Schadensfall nicht 5 Jahre Zeit habt auf die Schadensregulierung zu warten, habt ihr auch das
    Nachsehen mit irgendwelchen mündlichen Zusagen.


    Die Absagen -wie im Fall von Roger- sind eh Quatsch, wenn sie nicht schriftlich bei der Allianz in den AKB stehen.
    Und das tun sie zumindest in den mir vorliegenden AKB von 04/11 (deutsche Allianz) nicht.


    Der Vertrag wird mit der Gesellschaft geschlossen und nicht mit dem Vertreter...


    Beispiel Touristenfahrten und z. B. GLP auf dem Ring:
    Beide Veranstaltungen sollten im Regelfall versichert sein, da es sich weder um behördlich genehmigte Rennen (der Veranstalter muss dort selbst versichern!),
    noch um Wettbewerbe zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit handelt.


    Viel komplizierter bei solchen Veranstaltungen ist die Klärung der Schuldfrage, aber das ist ein ganz anderes Thema.
    Auf dem Nürburgring gelten bei Touristenfahrten die Regeln der StVO und StVZO! (z. b. KEIN Rechtsüberholen, Einbahnstraße etc.)
    Deshalb werden dort Unfälle auch polizeilich aufgenommen, wenn sich wieder einer den Kragen abgefahren hat.


    Grundsätzlich gilt als Ausschluss für die Haftpflicht: Vorsatz und Rennveranstaltungen (s. o.).
    Bei der Kasko: Vorsatz, Rennen (s. o.) und grobe Fahrlässigkeit (s. u.).


    Ein wichtiger Punkt ist noch der Verzicht auf "den Einwand der groben Fahrlässigkeit" im Bereich der Kasko.
    In meinen Verträgen habe ich einen Verzicht dieses Einwandes von Seiten des Versicherers, so lange ich
    nicht besoffen oder bekifft fahre oder meine Karre unverschlossen herumstehen lasse.


    VG
    WOLF

    "People sleep peaceably in their beds at night only because rough men stand ready to do violence on their behalf."

  • schön, also vorausgesetzt das ich nicht mit absicht mijn wagen im schrott fahre soll kh und vk versichert sein, auch während fahren im gelände...


    trial wettbewerb beim Niederländischen Landrover verein wird warscheinlich auch nicht als wettbewerb mit höhe geschwindigkeiten ausgeschlossen nehme ich an...

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  • Zitat von "Roger B."


    trial wettbewerb beim Niederländischen Landrover verein wird warscheinlich auch nicht als wettbewerb mit höhe geschwindigkeiten ausgeschlossen nehme ich an...


    Trial ist mit Sicherheit ausgeschlossen. Alles, was ein Wettbewerb ist oder wettbewerbsähnlichen Charakter hat, wird ausgeschlossen. Unabhängig von der Geschwindigkeit! Selbst ein "Spass-Trial" , wie z.B. Bei den LFADs und vielen anderen Veranstaltungen ist ausgeschlossen, aufgrund des wettbewerbsähnlichen Charakters.


    Um ganz sicher zu sein, solltest Du wirklich den "Beipackzettel" Deiner Versicherung durchforsten.


    Lieben Gruss
    Kaddi

    ohne Ziel ist auch der Weg egal...

  • beim LRCH mit fahren im trial is nur zugelassen mit kh versicherungsschutz....kann ich dann nicht mehr machen also eusa_wall

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  • Zitat von "katia"


    Trial ist mit Sicherheit ausgeschlossen. Alles, was ein Wettbewerb ist oder wettbewerbsähnlichen Charakter hat, wird ausgeschlossen. Unabhängig von der Geschwindigkeit! Selbst ein "Spass-Trial" , wie z.B. Bei den LFADs und vielen anderen Veranstaltungen ist ausgeschlossen, aufgrund des wettbewerbsähnlichen Charakters.


    Kaddi


    Quelle?

    "People sleep peaceably in their beds at night only because rough men stand ready to do violence on their behalf."

  • Quelle?
    Die Allianz Versicherung!


    bei meinem Geländeschaden und der Frage "wer bezahlt welchen Teilschaden" wäre gar nichts bezahlt worden, hätte ich bei einem Trial z.Bsp. im Rahmen der LFADs teilgenommen. Hierzu werde ich bestimmt keine Unterlagen mehr raussuchen, kann aber bei gleicher Versicherung durchaus hier meine Erfahrungen mitteilen, woll?! Irgendwo in den Regularien der Allianz wird es irgendwann jemand finden und hier Posten :winking_face:



    Warum kannst du denn den Trial bei Euch nicht mehr mitfahren? Du hast doch grundsätzlich Versicherungsschutz für Dein Auto, musst eventuelle Schäden aus dem Trial nur selbst bezahlen. Oder ist da nen anderer Haken?



    Schönen dritten Advent
    Kaddi

    ohne Ziel ist auch der Weg egal...

  • Schade, weil genau darum geht es doch bei Versicherungen...



    Das hier steht in den Allianz-AKB v. 01.04.2011:


    Haftpflicht
    In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
    (1) Vorsatz
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
    und widerrechtlich herbeiführen.


    (2) Genehmigte Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
    an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen,
    bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt
    (Rennen), entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
    Übungsfahrten.
    Hinweis: Für genehmigte Rennen muss der Veranstalter eine gesonderte
    Versicherung abschießen. Die Teilnahme an behördlich
    nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach Ziffer
    3.1 Absatz 5 dar.


    Kasko
    In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
    (1) Vorsatz
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
    herbeiführen.
    (2) Grobe Fahrlässigkeit
    Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht
    gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kein oder nur eingeschränkter
    Versicherungsschutz. Wir verzichten jedoch Ihnen
    gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand
    der groben Fahrlässigkeit. Der Verzicht gilt zugunsten eines berechtigten
    Fahrers entsprechend (siehe hierzu Ziffer 8).
    Der Verzicht gilt nicht
    • bei Entwendung des Fahrzeugs oder
    • bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses
    alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.


    In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
    Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
    kürzen.
    (3) Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
    an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer
    Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige
    Übungsfahrten.
    (4) Reifenschäden
    Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte
    Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund
    eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das
    gleichzeitig andere Schäden an dem versicherten Fahrzeug verursacht
    hat, wenn diese unter den Schutz des Bausteins Kaskoversicherung
    fallen.




    Und da steht nichts von "Wettbewerben und wettbewerbsähnlichen Veranstaltungen".
    Da steht ganz klar Rennen, bzw. behördlich genehmigte Veranstaltungen, bei denen
    es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit angekommt.


    Unter beide Punkte fällt ein LAFD-Spass-Trial nicht und deshalb würde mich -nach wie vor-
    die Quelle interessieren, nachdem hier die Leistung verweigert werden soll.



    Es gibt ganz bestimmt Grauzonen bei der Auslegung (wie immer bei 37 Seiten Vertragstext),
    aber die pauschale Behauptung, dass solche "Privat-Wettbewerbe" grundsätzlich ausgenommen sind, halte ich schlicht für falsch.


    Bei Verzicht der Einrede für grob fahrlässiges Handeln muss die Versicherung meiner Meinung nach zahlen.
    Und selbst bei grober Fahrlässigkeit ist es dann eher ein Fall für die Gerichte und nicht vom Grundsatz her festgelegt.



    VG
    WOLF

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  • Zitat von "katia"


    Warum kannst du denn den Trial bei Euch nicht mehr mitfahren? Du hast doch grundsätzlich Versicherungsschutz für Dein Auto, musst eventuelle Schäden aus dem Trial nur selbst bezahlen. Oder ist da nen anderer Haken?



    Schönen dritten Advent
    Kaddi


    weil schäden die ich verursachen kann (nicht an mein eigenes fahrzeug) versichert sein sollen, und ich aus deinen beitrag verstanden habe das im fall wettbewerblichen fahrt (inkl. trial) kein schutz besteht.


    voraussetzung für mitfahren dürfen, ist ein haftpflicht versicherung die auch schäden verursacht auf privatgelände währen der trialwettbewerb verursacht nicht ablehnt.



    Wolf, so wie ich, mit mein eingeschränktes Deutsch, die unterlage die du hier quotiert hast lese, verstehe ich gar nicht warum die Allianz-mitarbeiterin gesagt hat das es kein schutz geben soll beim fahren im gelände

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  • Hallo Roger,


    Zitat

    verstehe ich gar nicht warum die Allianz-mitarbeiterin gesagt hat das es kein schutz geben soll beim fahren im gelände


    Ja, das ist wohl wahr und deshalb schau erst einmal in deine eigenen Unterlagen, was dort nun wirklich steht.


    Dann schreib die Versicherungsgesellschaft an und bitte um eine schriftliche Auskunft für den gewünschten Sachverhalt (z. B. Fahren in einem Offroad-Park oder Teilnahme an einem nicht-gewerblichen Geschicklichkeits-Pacour).
    Aber schreib auch die GESELLSCHAFT und nicht irgendeinen Vertreter an und differenziere zwischen Haftpflicht und Kasko.


    Dann haben wir es schwarz auf weiss...


    Die Rumraterei hier bringt uns (und dich) ja nicht weiter.



    VG
    WOLF

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  • Bei nochmaligem Lesen kam mir mein Beitrag von heute morgen recht schroff vor... War nicht der Plan, Entschuldigung hierfür!


    Wolf, Deine Recherchen hätten mir vor 1 1/2 Jahren viel Ärger erspart (der Part mit dem fehlenden wettbewerbsähnlichen Veranstaltungen)!


    Roger, Berichte doch bitte, wenn Dir die Allianz zurückschreibt. Bin mal sehr gespannt, ob und wenn ja, inwieweit sich das mit meinen Informationen von letztem Jahr deckt...?????


    Lieben Gruss
    Kaddi

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