Schaltplan Zusatzscheinwerfer

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Nur mal so am Rande....es gibt auch Scheinwerfer, die im Grunde gar nix wirklich haben, dennoch steht z.B. auf dem Frontglas "DOT.SAE / E4". Handelt es sich dabei z.B. ein Abblendlichtscheinwerfer ist das totaler Nonsens, denn die Anforderungen der SAE und der ECE an Abblendlichtscheinwerfer sind technisch gar nicht in mit einem Spiegel/Reflektor bzw. einer Linse umzusetzen, er kann also nur SAE oder ECE sein, aber nicht beides. Sowas findet man schon mal bei Billigprodukten auch Fernost.


    Gruß
    AWo

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  • Es sei denn, technisch sind sie nur bei stillstehendem Fahrzeug nutzbar

    dass man mit den eingeschalteten lightbars in deutschland nicht rumfahren darf war doch schon irgendwie klar :winking_face: , darum geht die bei der HU oder bei kontrollen natürlich nur im stand :grinning_face_with_smiling_eyes: . auf der strasse in D würde ich das teil sowieso nicht betreiben. ich hatte aber auch noch nie probleme bei der HU wegen dem ding, hat auch nie jemanden interessiert.

    Ich mag meine Familie kochen und den Hund.
    Sei kein Psycho, verwende Satzzeichen!

  • dass man mit den eingeschalteten lightbars in deutschland nicht rumfahren darf war doch schon irgendwie klar

    Darum gehts nicht.
    Per Erlass sind in D auch nur Arbeitsscheinwerfer an Fahrzeugen zulässig,
    die per Definition etwas zu arbeiten haben.
    Ein Wohnmobil hat genausowenig zu arbeiten wie eine Sattelzugmaschine.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • darum braucht man eine seilwinde :winking_face: , hat mir mal ein befreundeter tüv mensch (prüfstellenleiter) gesagt.

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  • Hier mal ein Beispiel für einen ordentlich zugelassenen Arbeitsscheinwerfer. Zu sehen ist die E-Kennzeichnung des Prüflabors und die Kennzeichnung ECE R10 (10R) für die elektrische Verträglichkeit. Das ist ein Nolden AR83 in der Variante Arbeitsscheinwerfer. Er hat keine Kennzeichnung auf den Glas, also auch keine weiteren lichttechnischen Angaben. Den gibt es auch noch als kombinierten Arbeits-/Rückfahrscheinwerfen, dort sind alle lichttechnischen Angaben zusätzlich auf dem Glas.



    Gruß
    AWo

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  • Da es keine solche Spezifikation für Arbeitsscheinwerfer gibt,
    dürfen Scheinwerfer mit dieser Kennzeichnung nicht als Arbeitsscheinwerfer betrachtet werden.

    Ich habe gestern mit einem KFZ-Lampenhersteller gesprochen, der sowohl für die Automobilindustrie als auch für den freien Markt Fahrzeugbeleuchtung produziert und in der EU zulässt. Gemäß seiner Aussage darf alles als Arbeitsscheinwerfer genutzt werden, was Du willst, solange es ECE R10 hat. Warum? Weil für es Arbeitsscheinwerfer keine lichttechnischen Vorschriften gibt, also auch keine ausgeschlossen werden. Die Kennzeichnung der Lampen, die lichttechnische Vorschriften erfüllen müssen ist dazu da um festzustellen, dass sie a) diese erfüllen und b) an der richtigen Stelle angebracht worden sind.


    Da Arbeitsscheinwerfer frei angebracht werden dürfen und keine lichttechnischen Anforderungen erfüllen müssen, kannst Du Dir auch einen Abblendlichtscheinwerfer zur Arbeit montieren. Solange er nicht mit der üblichen Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet wird.


    Gruß
    AWo

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  • Falls das die Firma mit den 5 Buchstaben ist,auf deren Homepage habe ich schon früher formulierungen gelesen,
    die sich nicht mit der STVZO deckten.
    Du kannst sie ja mal darauf hinweisen,dass der Gesetzgeber vermutlich 2012 den Erlass 40 zum §19STVZO herausgebracht hat.
    Öffiziell nachzulesen im Bundesgesetzblatt.
    Dieser Erlass ist an alle Prüforganisationen ergangen.
    Kann also auch dort nachgelesen werden.


    "
    Erl. 40 zu § 19 StVZO:
    Erlöschen der BE bei Anbringung von
    Lichttechnischen Einrichtungen (LTE). LTE gehören zu den Bauteilen,
    denen eine besondere Sicherheitsrelevanz zugerechnet wird. Damit die LTE
    die gewünschten Wirkungen erzielen und unerwünschte Effekte vermieden
    werden, unterliegen die LTE der Bauart- oder Typgenehmigungspflicht.
    Neben der vorgeschriebenen Wirkung der einzelnen LTE sind die Art u
    Weise der Anbringung sowie die Schaltung der Leuchten in Vorschriften
    festgelegt. Weiterhin sind in den Vorschriften die Mindestanforderung
    sowie die max zul LTE an Fz festgelegt. Neben den unmittelbaren
    Wirkungen der LTE wird auch die unbewusste Wahrnehmung der
    Signalbilder verschiedener FzArten als wichtiges Zielangesehen (§§ 49a –
    54 u 60 sowie im Anhang genannte EG-Richtlinien, ECE-Regelungen und
    TA). Aufgrund der detaillierten international abgestimmten Vorschriften
    ist davon auszugehen, dass der internationale u nationale
    Vorschriftengeber bei Nichtbeachtung von einer erheblichen
    Gefährdungserwartung ausgeht. Somit ist die Frage im Zusammenhang mit §
    19 Abs 2 bei einer Änderung eines Fz durch den An- oder Einbau von LTE
    eindeutig beantwortet:㤠19 Abs. 2: Die BE des Fz bleibt, . . . wirksam.
    Sie erlischt, wenn Änderungenvorgenommen werden, durch die. . .2. eine
    Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder . . .“Gemäß § 19
    Abs 3 erlischt die BE nicht, wenn für die LTE eine BG- oder
    Typgenehmigung erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder
    Einbauanweisungen beachtet sind. Die eventuellen Einschränkungen oder
    Einbauanweisungen, wie Anbaumaße u mögliche Anzahl, sind für LTE in den
    Vorschriften enthalten. Eindeutig wird im letzten Satz des § 19 Abs
    3 herausgestellt, dass bei Zuwiderhandlung die BE erloschen ist: 㤠19
    Abs 3 letzter Satz: Werden bei Teilen nach Nr 1 oder 2 in der BE, der
    BG oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder
    Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die BE des Fz.
    Dies soll an 2 Beispielen dargestellt werden: Werden gegenüber dem
    genehmigten Zustand eines Fz zusätzliche LTE ein- oder angebaut, liegt
    eine Änderung des Fz iS § 19 Abs 2 vor. Anhand des
    Genehmigungszeichens ist erkennbar, um welchen Scheinwerfer es sich
    handelt. An einem Fz müssen zwei Fernscheinwerfer angebracht sein. Zwei
    weitere Scheinwerfer sind zusätzlich erlaubt. Ist ein Fz mit vier abdeckbaren Scheinwerfern versehen,
    so dürfen zwei zusätzliche Scheinwerfer nur dann angebracht werden,
    wenn mit ihnen am Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus
    kurzen Blinksignalen bestehen (ECE-R 48, 6.1.2) Sind vier abdeckbare
    Scheinwerfer vorhanden u befinden sich diese in Betriebsstellung, so
    darf es nicht möglich sein, die zusätzlichenScheinwerfer, mit denen am
    Tag Lichtsignale gegeben werden sollen, die aus kurzen Blinksignalen
    bestehen, gleichzeitig einzuschalten (ECE-R 48, 6.1.7.3). Weitere
    Scheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren, ist nicht
    möglich. Mit dem Genehmigungszeichen ist die LTE auf den einzigen
    möglichen Verwendungszweck mit den verordnungsrechtlichen
    Einschränkungen und Einbauanweisungen festgelegt. Wird davon abgewichen,
    greift der og letzte Satz des § 19 Abs 3 u die BE des Kfz ist
    erloschen. Arbeitsscheinwerfer sind nicht genehmigungspflichtig. Wenn
    Arbeitsscheinwerfer an einem Fz montiert werden, müssen die Vorschriften
    des § 52 Abs 7 erfüllt sein. An der Front einer SZM verbaute
    Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von
    § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann. Für alle
    genehmigungspflichtigen LTE, die zusätzlich an einem Fz an- oder
    eingebaut werden, gilt derselbe Sachverhalt wie oben erläutert. Mit
    einem nicht bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Seitenmarkierungs-
    oder Umrissleuchten erlischt die BE des Fz. Für die Erteilung einer
    neuen BE gilt § 21 entspr. Es dürfen nur Fahrten durchgeführt werden,
    die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen BE
    stehen (§ 19 Abs 2 u 5). (2004)"



    Müsste man mal hinterfragen,ob sich daran etwas geändert hat.

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  • Nein. diese Firma hat keine 5 Buchstaben.


    Gruß
    AWo

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  • Mit dem Genehmigungszeichen ist die LTE auf den einzigen
    möglichen Verwendungszweck mit den verordnungsrechtlichen
    Einschränkungen und Einbauanweisungen festgelegt.

    Moin Caruso,


    wo hast Du diesen Satz her? Steht er so in der Vorschrift? Wenn ja, hast Du mal einen Link zu diesem Text?


    Google schmeißt mir zu exakt diesem Satz nur vier, fünf Forenbeiträge raus, einer bei Blacklandy....


    Ich habe mit jemanden Kontakt, der Homologationen durchführt und ich habe ihm das mal vorgelegt. Er konnte keine Quelle finden, in der dieser Satz so drinsteht. Erläuterung 40 zu §19 StVZO liegt ihm wohl vor. Ich wollte von ihm dieses Thema geklärt haben. Er hat mir dazu einiges geschrieben und kann das Thema Arbeitsscheinwerfer auch nur in der Grauzone belassen....


    Mit anderen Worten, hast Du das Schwarz auf Weiß so selbst gesehen? Wenn ja, könnte ich davon ein Foto bekommen. Das würde ich gerne dem Homolgierer vorlegen.


    Er fand allerdings Anlage VIII3e "Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen" den Punkt 8.8:


    "8.8 Erläuterungen
    Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften werden in einer Richtlinie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gegeben."


    Das nimmt er als eine Art Leitfaden für den TÜV und geht dann auf einige Punkte dort ein, die er selbst sehr irritierend findet, wie. z.B. das der Anbau von Arbeitsscheinwerfern vorne an einer Sattelzugmaschine verboten ist, da die Fahrt nicht als Arbeit anzusehen ist. Da aber der Betrieb von Arbeitsscheinwerfern im Straßenverkehr eh verboten ist, ist das Anbauverbot unnütz und die verwenden diese Scheinwerfer oft beim Rangieren auf den Speditionshöfen. Den Satz aus Erl. 40 § 19 erwartet er, wenn überhaupt, direkt in der StVZO, da er ja erhebliche Auswirkungen hat. Warum also irgendwo verstecken?


    Unterm Strich ist es bis jetzt so, dass er und Google irgendwie niemanden finden, der den Satz so gesehen hat.


    Gruß
    AWo

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  • Ich habe noch jemand zweites darauf angesetzt, der ebenfalls Homologationen durchführt. Er sagt es ist nur gerade schwierig, da seine DEKRA-Kollegen, mit denen er zusammenarbeitet alle im Homeoffice sitzen. Aber er versucht es mal nächste Woche was Schriftliches zu besorgen.


    Gruß
    AWo

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  • Da hat mich unser Prüfer vor Jahren drauf gebracht,der diesen Text oder eine entsprechende Anweisung seiner Organisation
    aufrufen konnte aber nicht ausdrucken wollte.
    Googel findet diesen Text im Motortalk-Forum.


    Dass eine LTE nur zu der genehmigten Verwendung montiert werden darf ist doch sinngemäß in der STVZO verankert.
    Bzw.in dem oft von mir genannten Nachschlagewerk aus dem Kirschbaum -Verlag erläutert.
    Wie ein Fernscheinwerfer verdrahtet werden darf,steht da ziemlich genau drin.
    Nur weil ich ihn illegal verdrahte,wird da keine andere LTE drauß.

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  • Ein Forum ist keine Quelle für mich.


    Hast Du den Kirschbaum-Text? Kannst Du mir den zur Verfügung stellen?


    Anscheinend ist das mit der sinngemäßen Verankerung nicht so einfach, wenn so viele Leute die Dinge unterschiedlich interpretieren und die Prüfer mal so, mal so entscheiden.


    Ob ein Fernscheinwerfer illegal verdrahtet ist, wenn ich ihn wie einen Arbeitsscheinwerfer verdrahte, versuche ich für mich hier gerade eindeutig zu klären. Der von Dir zitierte Satz wäre so eine Klärung für mich. Deshalb versuche in den mal zu bekommen.


    Gruß
    AWo

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  • Prüfer entscheiden nicht über Rechtslagen.
    Das tun Juristen in Zusammenarbeit mit Beratern.
    Letzte setzen sich dann zusammen und verfassen z.B.so ein Nachschlagewerk:
    http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?ID=8544f80e-d0dc-413f-a251-fc6c20646cb1&IA=1


    Auf das sich dann wiederum die aktuelle Rechtsprechung stützt.
    Ja,das habe ich.


    Bitte doch den Prüfer deines geringsten Misstrauens erl.40 für dich zu öffnen.
    Ich weiß grad nicht,ob ich den Originaltext zuhause habe.

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