Schaltplan Zusatzscheinwerfer

  • Hallo,


    da ich ein kompletter Elektro-Idiot bin und schon mal fast ein Kit-Car dank Kabelbrand abgefackelt habe, frage ich besser mal nach... ich habe zwei LED Arbeitsscheinwerfer für hinten gekauft, da ich mit den getönten Scheiben beim rückwärts fahren nachts nix sehe.


    Ist dieser Schaltplan (Quelle http://www.autoselbsthilfe.inf…ieren-schaltplan-lkw-pkw/) so ok oder soll ich was anders machen?


    VG und danke!


    Maxime

  • Ok, danke euch. Kabel gehen dann über Bohrung rein, beide von hinten gesehen nach rechts über dem Fenster entlang rüber und nach vorne, an der B-Säule runter in den Sitzkasten und von da aus irgendwie hinters Armaturenbrett, oder?


    Hat schon jemand mit Baumarkt-Material eine Regenrinnen-Klemme gebaut? 2*39 Euro beim Nackten für so ein popeliges Stück Metall, nee...


    VG


    Maxime

  • Wenn das sauber mit einem Relais gemacht wird, dann geht das problemlos.
    Spar nur nicht an einem billigen Steckersystem.
    Und befestige das Relais, hab schon öfters Relais gesehen die zwar richtig angeschlossen
    waren aber dafür hin und her gebaumelt waren.
    notier dir die kabelfarben damit du nachher auch noch weisst welcher Kabel
    welche Lampe an deinem Weihnachtsbaum schaltet :thumbs_up: :facepalm:


    du kannst dein Relais auch über Masse schalten, dann hast du nur einen Kabel die
    zum Instrumentenpanel führt und kannst dort Masse holen.


    Habe das beim Caterham gemacht, mit 2 Folietaster als Blinkschalter am Lenkrad :thumbs_up:


    Gruß
    Herman

  • Natürlich wird der Scheinwerfer über das Relais geschaltet. Da ist auch der Rückwärtsgang-Schalter nicht überfordert mit.


    Aber "keep it simple" ist schon ok. Ich steig durch meinen Kram nach einiger Zeit auch nicht mehr durch.



    Ich hatte das ne Zeit Lang so gemacht, jetzt wird gerade alles umgestrikt, seitdem ist nur eine Funkfernbedienung als Provisorium für die Beleuchtung am Dachträger zuständig. Ich hab nen 4er Funkmodul und 5 Fernbedienungen , die überall angeklebt sind.



    Ich musste damals nur aufpassen mit den beiden Batteriekreisen, da ich alles von der verbraucher Batterie nehme, die Ansteuerung von Rückwärtgang aber vom der Starterbatterie kommt...


    Dies zur Vorschrift:
    Rückfahrscheinwerfer
    (Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 52a)
    Vorhandensein: Zulässig
    Anzahl: ein bis vier
    in der Breite: keine besondere Vorschrift
    in der Höhe: 250...1200 mm
    elektr. Schaltung: Funktion nur bei eingelegtem Rückwärtsgang
    des Kfz
    Sonstiges: Zusätzlich zu den (1 oder 2) nach ECE-R 23
    genehmigten Rückfahrscheinwerfern (AR)
    dürfen an Fahrzeugen der Klassen O2, O3, O4
    ein oder zwei nach ECE-R 19 genehmigte
    Nebelscheinwerfer (B) für weißes Licht als
    zusätzliche Rückfahrscheinwerfer angebaut
    sein



    Arbeitsscheinwerfer
    Vorhandensein: zulässig
    Genehmigungszeichen:ohne
    Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar
    Beispiel:
    Es besteht hinsichtlich des
    Anbringungsortes keine besondere
    Vorschrift.
    Seite 66 von 89 AKE
    Sonstiges: Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit
    Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/
    Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
    Erforderlich ist stets ein separater Schalter.
    Empfehlenswert ist die Anbringung einer
    zugehörigen Kontrolleuchte.
    Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur
    Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen
    Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht
    benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO).
    Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den
    o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden
    können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an
    geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der
    Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein:
    "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der
    Fahrt nicht zulässig"

  • Vorsicht,beim Vermischen von Vorschriften.
    Bei Fahrzeugen unserer Gewichtsklasse ist zu dem einen vorgeschriebenen Rückfahrscheinwerfer
    ein zusätzlicher,bauartgenehmigter zulässig.
    Diese sind unter anderem mit dem Kürzel AR gekennzeichnet.


    Arbeitsscheinwerfer dürfen keine Kennzeichnung haben .
    Sie dürfen auch nicht für die Rückwärtsfahrt benutzt werden.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen keine Kennzeichnung haben .

    Das ist so nicht richtig. Sie müssen keine E-Kennzeichnung haben....aber und jetzt kommt es...sie müssen eine ECE R10 Kennzeichnung besitzen und zwar sobald die an das Fahrzeug angeschlossen wurden. Also auch abgedeckt und ausgeschaltet. Es sei denn, technisch sind sie nur bei stillstehendem Fahrzeug nutzbar.


    Haben sie dann eine ECE R10 Kennzeichnung, haben sie zumeist auch eine E-Kennzeichnung des Landes, in dem das Prüflabor die ECE R10 geprüft hat. Was es nicht braucht, ist eine Spezifikation des Einsatzgebietes wie:

    • A Begrenzungslicht
    • B Nebellicht
    • C Abblendlicht
    • R Fernlicht
    • CR Fern- und Abblendlicht
    • C/R Fern- oder Abblendlicht

    und weiter die Typprüfnummer, die Version und weitere Angaben, die bei anderen Lichtfunktionen sichtbar auf dem Lampenglas oder dem Gehäuse zu sehen sein müssen.


    Die ECE R10 Kennzeichnung muss somit jede Lampe und alle anderen elektrischen Geräte auch haben (es gibt Ausnahmen bei Kabeln usw.).


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Da es keine solche Spezifikation für Arbeitsscheinwerfer gibt,
    dürfen Scheinwerfer mit dieser Kennzeichnung nicht als Arbeitsscheinwerfer betrachtet werden.
    Das andere ist aber hochinteressant.
    Damit sind ja schonmal 98% aller Lightbars illegal.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Da es keine solche Spezifikation für Arbeitsscheinwerfer gibt,
    dürfen Scheinwerfer mit dieser Kennzeichnung nicht als Arbeitsscheinwerfer betrachtet werden.
    Das andere ist aber hochinteressant.
    Damit sind ja schonmal 98% aller Lightbars illegal.

    Ganz genau.


    Auch Lampen, die eine der gesetzlich geforderten Lichtfunktionen bieten und die eine E-Kennzeichnung haben, aber keine ECE R10 Kennzeichnung besitzen dürfen nicht ans Auto. Das sagte ich hier schon einmal woanders, das z.T. teure LED-Scheinwerfer zwar die E-Kennzeichnung (z.B. nach ECE R48) haben, also lichttechnisch ok sind, aber trotzdem nicht angeschlossen werden dürfen (z.B. JW Speaker). Meistens wird es da keine Probleme geben, aber so ist die Gesetzeslage und wenn es einer (Prüfingenieur) darauf anlegt....


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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