Wie ist das eigentlich, wenn iman mit einem Fahrzeug, dessen Plakette im April 2015 abläuft, erst im Mai oder Juni 2015 zur HU fährt?
Bekommt es dann die Plakette bis Mai oder Juni 2017?
Eine sog. vertiefte Untersuchung mit höheren Gebühren gibt es erst bei einer Verspätung von mehr als zwei Monaten.
Es geht mir um die sog, "Fälligkeitsdatierung", die wieder abgeschafft sein soll.
Das es sich um einen Verstoß gegen § 29 (StVZO Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger) handelt, ist mir klar.
Es geht mir nur um die Verschiebung der Fälligkeit zur neuen HU.
Wer weiss etwas über diesen konkreten Fall einer Überziehung von weniger als zwei Monten oder hat Erfahrungen gemacht.