Militärstossstange von Paddocks

  • Moin Oliver


    Prinzipiell müssen alle änderungen am Fahzeugäußeren eingetragen werden.
    Ist bei der Stoßstange von Paddocks aber kein Problem da sie aus Mezall ist und die gleichen abmaße wie die Originale Stoßstange hat.


    Gruß Ralf.

  • ganz so schlimm es doch noch nicht und Deutschland ist auch ein "Grauzonen-Land".


    "Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen." Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_f…uning/1_vorab_informieren


    Natürlich sind Änderungen, welche das Leergewicht verändern oder die Außenmaße theoretisch auch einzutragen, wenn es nicht als Ladung zählt. Da man bei allen möglichen LKW ein solches Maul für Rangierzwecke finden kann, ebenso wie vorstehende Bergeösen (z. B. THW, Feuerwehr), würde ich persönlich keinen Gedanken an eine Eintragung verschwenden. Bei mir hängt auch so einiges außen am Auto, hat bisher weder TÜV noch Polizei interessiert auch wenn die oft etwas komisch schauen.


    Ich habe aber auch schon gehört das Riffelbleche auf den Kotflügeln eingetragen wurden... naja, ich selber habe sogar die Gitter vor den Scheinwerfern im Schein stehen, das war aber auch nur deshalb weil ich gesagt habe "ich habe keine Ahnung ob das eingetragen werden muss, entweder der kommt so durch die HU oder die Teile werden vorher abgenommen, können Sie sich aussuchen". Wie gesagt, "die Grauzone"...

  • Moin Jack :smiling_face:


    Gebe dir ja eigentlich recht.
    Nur ist es bei einem Unfall mit Personenschaden schnell passiert das ein findiger Anwalt, die Verletzungen durch eine nicht eingetragenen Stoßstange, schnell als erheblich darstellen kann.
    Dann hast du erst mal ein Problem.
    Warum sollte ich also mit nicht eingetragenen Teilen am Wagen herunfahren wo die Eintragung kein Problem darstellt ?


    Gruß Ralf. Der auch nicht alles eingetragen hat, sich aber darum kümmern will :winking_face:

  • Hallo Ralf,


    denkst du das die Verletzungen dadurch das die Stoßstange nicht eingetragen ist erheblicher sind?


    Ich bin der Meinung das wir in DE einfach nur Obrigkeitshörig sind. Man hat es uns so anerzogen und es funktioniert hervorragend, leider. :angry_face:


    Kein Franzose würde eine "Umweltzone" wie im Ruhrgebiet (mit Ausnahme des Duisburger Hafens natürlich, ich lach mich schlapp) hinnehmen. Wir tun das ohne Murren. :facepalm:


    Die "Eintragungsgeilheit" mancher Landyfahrer freut natürlich den Tüv denn der verdient gutes Geld damit. In Wirklichkeit ist es so das alles das ein E Prüfzeichen hat (E1=Deutschland, E2= Frankreich, usw..) einfach anzubauen ist ohne Eintragung oder weiterer Prüfung.


    Ehrlich, mir reichts, ich fahre auch ohne den dämlichen grünen Stempel den uns die Autolobby eingebrockt hat ins Ruhrgebiet und ich würde mich wirklich freuen wenn es endlich mal mehr Menschen so sehen würden.
    Denn: NACHHALTIGKEIT ist wahrer Umweltschutz und nicht eine Euronorm bei der den Dieseln nun auch noch Pisse, sprich Harnsäure zugeführt werden muss um den neuesten Standard zu erfüllen (Euro 6)


    Also...lasst euch nicht weiter verarschen sondern fahrt eure Landys bis sie auseinanderfallen!
    Gruß
    Mudshark

  • Hallo Mudshark :smiling_face:


    "Eintragungsgeilheit"


    Das ist gut :grinning_squinting_face:


    Nee mal im Ernst, ich sehe das ja eigentlich auch alles eher locker.
    Es ist aber schon Sinnvoll manche Teile am Wagen eintragen zu lassen.
    Erspart Ärger bei der HU und beim eventuellem verkauf von dem Wagen.
    Zu guter letzt natürlich auch Ärger mit der Pollizei. (Obwohl ich im Defender von denen noch nie angehalten wurde).


    Gruß Ralf.

  • Schlammhai, zu deinem letzten Beitrag fällt mir auf: es gibt hier keine Like-Funktion :smiling_face: Volle Zustimmung!


    Die Versicherung ist zunächst mal verpflichtet zu bezahlen, kann aber bei Vorsatz theoretisch einen Teil der Kosten geltend machen, ist aber auch begrenzt. Genaue Einzelheiten weiß ich jetzt nicht, ist aber aufgrund der unendlichen Weiten der Grauzonen wohl nicht eindeutig zu beantworten. In der Praxis gibt es Versicherungsgesellschaften die bei jedem Unfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Geld zurück haben wollen. Das tun die sowieso, nach dem Motto "der Versuch ist nicht strafbar", auch wenn sie wissen das sie dazu eigentlich nicht immer das Recht haben. Andere Versicherungen sparen sich das, wenn es nicht ganz eindeutig ist, wie z. B. Alkoholeinfluss. Mal angenommen Du rollst bei rot über die Ampel und fährst jemanden an, dann nehmen sie die "rote Ampel" als Grund, es ist eher unwahrscheinlich das sie das Fahrzeug begutachten lassen. Soll heißen, einem Unfall geht in der Regel ein menschlicher Fehler voraus, da setzen sie an. Überrollst Du jemand weil die Bremsen nicht funktioniert haben, dann wird geprüft warum das so ist. Das ist so, weil für jeden Unfall ein Schuldiger gefunden werden muss. Du überrollst einen, Du bist schuld, Bremse hat versagt, dann ist der schuld, der für die Bremse verantwortlich ist. Also es geht um Schuldfragen. Nun kann natürlich noch jemand behaupten, und versuchen zu beweisen, dass durch irgendein Teil am Auto die Unfallfolgen größer sind als sie ohne diese Teil wären. Darum sehe ich persönlich einfache Anbauteile jetzt nicht als dramatisch an. Anders wäre, wenn Du eine Stange quer auf der Motorhaube befestigst, die rechts 2 Meter über steht und nur durch die Stange alle Fußgänger auf dem Bürgersteig geköpft werden. Also das Anbauteil der Grund für den Schaden ist.


    Eine Stoßstange, die äußerlich nahe am Original ist, da dürfte es schwer werden den Beweis zu erbringen das sie die Unfallfolgen maßgeblich beeinflusst hat. Dem muss voraus gehen das es jemand bemerkt. Außerdem gibt es die Stoßstange bei dem Fahrzeug bereits mit Zulassung im Straßenverkehr. Das kann jeder machen wie er sich besser fühlt, ich selber lasse solche Sachen nicht eintragen, weil ich es für nicht nötig halte und weil man den TÜV-Organisationen, welche von dusseligen Eintragungen leben damit recht gibt es noch weiter übertreiben zu können.

  • denkst du das die Verletzungen dadurch das die Stoßstange nicht eingetragen ist erheblicher sind?

    Nicht durch den Eintrag aber durch die Stoßstange.
    Es gibt einen Unterschied zwischen eingetragen, nicht eingetragen aber eintragungsfähig und nicht eintragungsfähig.
    Scharfkantige Bergeöse an Stoßstangen sieht man immer wieder. Vernünftig abrunden kostet halt Zeit und damit Geld.


    Stoßstange 1 hält alle geforderten Radien ein und ist eingetragen.
    Stoßstange 2 hält alle geforderten Radien ein und ist nicht eingetragen.
    Stoßstange 3 hält keine Radien ein, ist dadurch scharfkantig und nicht eingetragen.
    Die Verletzungsgefahr bei Stoßstange 1 und 2 ist geringer als die bei Stoßstange 3, oder?


    Egal ob eine Stoßstange ein Gutachten hat oder nicht, entspricht sie den Vorschriften kann sie eingetragen werden.
    Und mit dem Eintrag bestätigt der Prüfer das die Stoßstange den Vorschriften entspricht.
    Keine Frage, da wird auch viel Blödsinn eingetragen aber das ist keine Sache der Vorschrift sondern der Umsetzung.


    Ein Mindestradius von 2,5mm mag pingelig sein aber wo zieht man die Grenze?


    Ich bin froh das sowas mich hier nicht anfahren kann...

  • Ich sehe das auch eher locker, da aus meiner Sicht keine Gefahrenerhöhung durch die die Militärstoßstange gegeben ist. Aber wenn die Stoßstange unproblematisch eingetragen werden kann, dann lass ich das bei der nächsten Inspektion vor TÜV in der Werkstatt meines Vertrauens machen (Der Prüfer kommt in die Werkstatt) - ich sehe da für mich nur Vorteile (bis auf die Eintragungskosten, die ich mal vernachlässigen möchte).


    Corvus: Wo muss dieser Mindestradius von 2,5 mm sein, an allen Kanten? Haben den auch die Aufsätze auf den Stoßstangen bei manchen Serien?

  • Moin Jack :smiling_face:


    Gebe dir ja eigentlich recht.
    Nur ist es bei einem Unfall mit Personenschaden schnell passiert das ein findiger Anwalt, die Verletzungen durch eine nicht eingetragenen Stoßstange, schnell als erheblich darstellen kann.
    Dann hast du erst mal ein Problem.
    Warum sollte ich also mit nicht eingetragenen Teilen am Wagen herunfahren wo die Eintragung kein Problem darstellt ?


    Gruß Ralf. Der auch nicht alles eingetragen hat, sich aber darum kümmern will :winking_face:






    da es die stossstange auf wunsch auch ab werk gibt und sie weder im design,in der optik (ausser dem loch für die schleppstange/das seil)
    oder in der fünktion sich grossherrlich von der im moment verbaten stossstange unterscheidet dürfte sie wohl nich eintragungspflichtig sein.
    der anwalt müste schon selber einen defender fahren (und nichtmal dann würde es ihm auffallen) um zu wissen das die stossstange nicht
    die serienmässige ist.



  • der anwalt müste schon selber einen defender fahren (und nichtmal dann würde es ihm auffallen) um zu wissen das die stossstange nicht
    die serienmässige ist.



    und genau deshalb habe ich meinen nun zum 4. Mal erfolgreich durch die HU gebracht ohne das Teil eintragen zu lassen. Man kann auch päpstlicher als der Papst sein und irgendwenn is´auch mal gut!!!


    Gruß Gerd

    Land Rover Series: the real search-engine


  • und genau deshalb habe ich meinen nun zum 4. Mal erfolgreich durch die HU gebracht ohne das Teil eintragen zu lassen. Man kann auch päpstlicher als der Papst sein und irgendwenn is´auch mal gut!!!


    Gruß Gerd


    Oh Mann.....


    Ich bin schon drei mal über ne Rote Ampel gefahren ohne erwischt zu werden.


    Macht es das deshalb Legal :confused_face:


    Gruß Ralf. :winking_face:

  • guter Hinweis. Ständig missachten wir unbewusst die Verkehrsregeln, was im Fall eines Unfalls die Versicherung anregen könnte einen Teil der Schadenssumme beim Fahrer einzufordern aber machen wir uns darüber so viele Gedanken, wie darüber ob eine neue Stoßstange in einem Unglücksfall und unter Verkettung sehr unglücklicher Umstände eventuell in irgendeiner Form zu einem Nachteil werden kann? ;P






  • die stossstange mit zugöse wurde,zumindest bis zu den letzten TDIs (TD5 rahmen & karosse,TDI technik,ROW ) bestellt werden.nie modelle
    die modelle nannte man XD und würden fürs militär hergestellt und hatten einen anderen motorkennbuchstaben 23L.nachzulesen hier.
    http://www.lr-mad.co.uk/en/land-rover-300-tdi


    http://en.wikipedia.org/wiki/L…gine_Codes_16L_and_23L.29


    sind zwar hauptsächlich militär-fahrzeuge,aber den ROW und die XD modelle konnte man eben auch mit der zugmaulstossstange bestellen..............direkt bei land rover.


    in deinem konfigurator werden solche teile wohl nicht drinn stehen,da gibts extra listen wie z.b. military parts und optional parts.gab es für militärfahrzeuge schon bei der serie II,serie III und 90ty uns 110.


    hab zwar die teile nummer gefunden,bekomme aber nirgens ein bild mit angezeigt.............


    http://www.landroverworkshop.com/parts/RRC3508


    aber bei dem orginal-land rover preis verstehe ich warum manchmal nachbauten gekauft werden................ :upside_down_face:

  • Hallo Siggi :smiling_face:


    Ok, vielen Dank für diese ausführliche Antwort :thumbs_up:


    Wenn ich es recht verstehe gab es diese Stoßstangen nur außerhalb von Europa oder bei Militär / THW / Rettungsfahrzeugen.
    Demnach haben auch die Original LR Stoßstangen keine Zulasung nach EU Recht, sehe ich das so richtig ?



    Gruß Ralf.