Woraus leitet es sich denn dort ab? Das ist mir nicht klar. Aus welchen Sätzen ist das herauszulesen. Oder ist es eine Interpretation der Gerichte? Wenn letzteres Zutrifft, wie soll der Normalbürger davon Kenntnis erlangen?
Gruß
AWo
Für mich steht das so im 1.Satz:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."
Arbeitsgerät ist ja klar, Arbeitsstelle impliziert für mich z.B. das Kanalloch mit dem Kamerakran oder beim Kanalreiniger.
Ein Loch zu buddeln oder ein Tier auszunehmen reicht eben als Grund für einen Arbeitsscheinwefer nicht aus. Dann könnte ich die ja überall "drannageln" und hier fahren nur noch Ufos durch die Gegend.
Auf jeden Fall lautet unsere Arbeitsanweisung bei der überzähligen LTE (auch separat geschaltet) so.
Gruss