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14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Woraus leitet es sich denn dort ab? Das ist mir nicht klar. Aus welchen Sätzen ist das herauszulesen. Oder ist es eine Interpretation der Gerichte? Wenn letzteres Zutrifft, wie soll der Normalbürger davon Kenntnis erlangen?


    Gruß
    AWo

    Für mich steht das so im 1.Satz:
    "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."
    Arbeitsgerät ist ja klar, Arbeitsstelle impliziert für mich z.B. das Kanalloch mit dem Kamerakran oder beim Kanalreiniger.
    Ein Loch zu buddeln oder ein Tier auszunehmen reicht eben als Grund für einen Arbeitsscheinwefer nicht aus. Dann könnte ich die ja überall "drannageln" und hier fahren nur noch Ufos durch die Gegend.
    Auf jeden Fall lautet unsere Arbeitsanweisung bei der überzähligen LTE (auch separat geschaltet) so.
    Gruss

  • Für mich steht das so im 1.Satz:"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."
    Arbeitsgerät ist ja klar, Arbeitsstelle impliziert für mich z.B. das Kanalloch mit dem Kamerakran oder beim Kanalreiniger.
    Ein Loch zu buddeln oder ein Tier auszunehmen reicht eben als Grund für einen Arbeitsscheinwefer nicht aus. Dann könnte ich die ja überall "drannageln" und hier fahren nur noch Ufos durch die Gegend.
    Auf jeden Fall lautet unsere Arbeitsanweisung bei der überzähligen LTE (auch separat geschaltet) so.
    Gruss

    Ich finde es gut, dass die Diskussion sehr normal verläuft. Ich schick das vorweg, weil ich klar machen möchte, dass ich das genau so weiterführen mag.


    @SirTobi Aber dann ist das was Du schreibst ja letztendlich "nur" Deine Interpretation (Für mich steht...., impliziert für mich....), oder? Deinem anderen Post entnehme ich auch, dass zumindest andere und sicherlich auch rechtsgelehrtere als ich es jemals sein werde, das auch so interpretieren.


    Aber wie relevant ist das wirklich? Ja, die Rennleitung, ok. Aber die denkt auch schon mal das "H" auf einer Halogenleuchte (oder LED-Leuchte) steht für "Halogen" (steht sogar bei Hella sogar so im Portal, ist aber trotzdem falsch) und macht erstmal Probleme. Prüfingenieure bei der HU scheinen auch oft Dinge nicht zu wissen oder zu ignorieren. Nik hat Ihren 110er drei mal bei der HU gehabt, 1 von 2 x passten dem Prüfer die 3 Paar Fernlichter nicht. Mein Td5 ist noch nie (bei drei Prüfstellen) wegen der drei Paar Fernlicht bemängelt worden. Glück, ich weiß. Aber korrekt? Nein. Aber irgendwie auch System. Ein Kollege hier im Forum wurde mit seinem tip-top ausgebauten 110er zur WoMo-Zulassung weggeschickt, weil in den Augen des Prüfers ein Defender nie ein WoMo sein kann. Also fuhr er einfach woanders hin und da klappte es (schrieb es ja hier auch im Forum): Wir und zahlreiche andere haben ihre 110er als WoMo zugelassen. In Bremerhaven wohnt ein Landyfahrer (er war beim Jahresendfnauen dabei), dem nach zwei Jahren von der Zulassungstelle das WoMo aberkannt wurde, was auf der anderen Seite von der Stelle als WoMo zugelassen wurde, die die Autorität dazu hat. Er musste Steuern nachzahlen.


    Ich habe vor ein paar Jahren den obersten Prüfingenieur des TÜV Süd, Hr. Lang, interviewt ( für diesen Artikel: https://matsch-und-piste.de/wo…lzulassung-gelaendewagen/ ) und er hat mir eine Mail mit den ganz klar verbindlichen Regeln zur WoMo-Zulassung geschickt. Und? Als wir unseren 110er zum WoMo gemacht haben, verlangte der Prüfer mehr als sein Chef mir sagte. Der hat sogar einen Ausdruck vorbereitet, in dem alles Stand, was er sehen will. Ist das rechtens? Hätte ich seinen Chef das zeigen sollen? Nein, ich habe eingebaut was er wollte und wir bekamen die WoMo-Zulassung. Was soll man jetzt dazu sagen?


    Also ein gehöriges Stück weit, scheinen die Entscheidungen vom Zufall und dem Good-Will abhängig zu sein. Das ist sehr unbefriedigend. Also entweder gilt etwas oder es gilt nicht, oder?


    Bleibt also die Frage, wenn man es darauf ankommen lassen würde, wie ein Gericht entscheiden würde? Ansonsten klingt vieles hier für mich nach Interpretation, ebenso was ich schrieb, ich nehme mich da nicht aus. Aber welche Chance hat unsereins denn, wenn man sich dieses oben beschriebene Chaos vor Augen führt? Und Interpretationen scheinen sich auch über die Zeit und abhängig von der Person zu ändern. Und keiner scheint es mal darauf ankommen zu lassen. Denn dann hätten wir mal etwas belastbares.


    Die bisherige Praxis, die mir gewahr ist, zeigt mir zumindest, dass Arbeitsscheinwerfer zu jeder Zeit sehr unproblematisch sind.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Sehr deutsche Diskussion.Überlege gerade ob ich an mein Firmenfahrzeug hinten Arbeitsscheinwerfer montiere man will ja Nachts beim Umladen von Hehlerware was sehen.Ich glaube ich sollte mal das Drehkreuz überm Beifahrersitz zur Aufnahme des SMG in Angriff nehmen.......

  • Sehr deutsche Diskussion

    Mag sein. Aber in gewissen Positionen kannst Du dem nicht entgehen, z.B. wenn Du kommerziell in Bereichen unterwegs bist, denn dann kannst Du schnell Probleme bekommen. Man erlebt es immer wieder, verändert man die Position, verändert sich die Perspektive und der Blick auf etwas.


    Als Privatmann bin ich da wesentlich entspannter, wie man auch an meinem Fahrzeug erkennen kann.


    Und das der eine so sagt und der anders, nun, das kann einem bei der HU vielleicht egal sein, aber zumindest nervt es mich, sich überraschen lassen zu müssen, ob es mal wieder eine Überraschung gibt.


    :grin:


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • AwO schrieb zitat : Ich habe vor ein paar Jahren den obersten Prüfingenieur des TÜV Süd, Hr. Lang, interviewt ( für diesen Artikel: matsch-und-piste.de/wohnmobilzulassung-gelaendewagen/ ) und er hat mir eine Mail mit den ganz klar verbindlichen Regeln zur WoMo-Zulassung geschickt. Und? Als wir unseren 110er zum WoMo gemacht haben, verlangte der Prüfer mehr als sein Chef mir sagte. Der hat sogar einen Ausdruck vorbereitet, in dem alles Stand, was er sehen will. Ist das rechtens? Hätte ich seinen Chef das zeigen sollen? Nein, ich habe eingebaut was er wollte und wir bekamen die WoMo-Zulassung. Was soll man jetzt dazu sagen? : zitat ende :


    ich hätte ihn drauf hingewiesen oder seinen chef informiert !
    sonst ändert der prüfer seine überlegungen nie und kommt
    mit seinen komischen,unsinnigen foderungen immer durch.

  • Ich bin immer wieder erstaunt wie die sich Gemüter hochschaukeln und sich der Tonfall ändert wenn es um Lichttexhnik geht. Mir schleierhaft.

    Mir auch, es wird doch nur versucht die Sachlage zuklaren/ aufzuklaren :kissing_face:
    Finde ich gut und sehr interresant :thumbs_up:
    Wobei ich personlich sagen muss und es mich freut das die dingen hier alle ein wenig lockerer gesehen werden :winking_face:

    Light travels faster than sound...that's why people appear bright until they speak...
    Outpost Ireland

  • Diese Diskussion ist einfach schon hundertmal ad nauseam geführt worden, mit belegbaren Fakten wie mit frei erfundenem Unsinn.


    Genau wie das Märchen vom verbotenen Kuhfänger.


    Mir wollte die TÜH Hessen auch mal erzählen, ich müsse "zertifiziert sein" um ne Gasanlage einzubauen, und mein Eigenumbau wäre auf keinen Fall eintragungsfähig.


    Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Sach- und Rechtslage dann geklärt :smiling_face_with_sunglasses:


    Ich habe Arbeitsscheinwerfer eingetragen, einfach als "ausgerüstet mit Arbeitsscheinwerfern nach §52 StVZO". War nie ein Problem.

  • Ich kann ehrlich gesagt keine hoch geschaukelten Gemüter erkennen. Solange mich einer nicht blendet, kann der dran schrauben was er will.
    Dass im Behördendschungel häufig A nicht weiss, was bei B geht betrifft doch auch viele andere Dinge. Deshalb ist es immer gut, wenn man für den Fall der Fälle belastbare Grundlagen kennt. Zum Schluss den eigenen Verstand zu bemühen und Entscheidungen zu treffen nimmt einem doch sowieso keiner ab und sei sein Gemüt noch so hoch geschaukelt :crylaugh:

  • So, gerade habe ich mit der Fachabteilung telefoniert.
    Die Abteilung die sich mit der "Übersetzung " der Paragraphen beschäftigt.
    Die Arbeitsanweisung ist so wie von mir oben geschrieben.
    Arbeitsscheinwerfer sind Zweckgebunden, wobei Jagd, Löcher buddeln u.ä. nicht dazugehören.
    Eine Zugmaschine, ein Geländewagen usw. sind nicht per se berechtigt Arbeitsscheinwerfer anzubauen.
    Ausnahme z.B. die oben beschr. SZM mit dem Arbeitsscheinwerfer zum ankuppeln oder der Geländewagen mit Winde.
    Natürlich ist auch die Anbringung und Anzahl legaler Zusatzscheinwerfer an Vorgaben gebunden.
    Die Abdeckung dieser SW wurde als Möglichkeit genannt, da diese nicht als reguläre SW anzusehen sind und deswegen nicht dauerhaft betriebsbereit gehalten werden müssen.
    Gruss

  • Arbeitsscheinwerfer sind Zweckgebunden, wobei Jagd, Löcher buddeln u.ä. nicht dazugehören.

    Widerspricht das nicht Absatz 7 StvZO §52?


    "(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Für Interessierte....wann gelten eigentlich die Regelungen der StVZO und wann die der ECE? WIr reden ja dauernd von der StVZO.


    Das ist im Grunde ganz einfach:


    a) Es gilt entweder das eine oder das andere. Eine Fahrzeugbeleuchtung kann vollständig der StVZO oder der ECE folgen.
    b) Entscheidend ist das Erstzulassungsdatum. Gab es da noch keine entsprechende ECE-Regelung wird der Hersteller entsprechend der StVZO die Beleuchtung verbaut haben. Er (der Fahrzeugbesitzer) kann aber wechseln, sprich die gesamte Beleuchtung später nach ECE aufbauen. Ein Mischen istrnicht erlaubt.
    c) Steht in der StVZO das anstelle die ECE gilt, ist die StVZO an der Stelle ausgehebelt und es gilt die europäische Regelung in der entsprechenden ECE-Regelung.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • WIr reden ja dauernd von der StVZO

    Weil die ja wohl weitestgehend an die ECE angeglichen wurde.
    Jetzt gibt es ja Defender mit EG-Typgenehmigung und welche mit deutscher ABE.
    Gilt für letztere gemäß Erstzulassung überhaupt ECE?
    Fragen über Fragen.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Das ist ja das Problem.
    Der erklärt dir dann seine Meinung zu dem Thema.


    Ich bezog mich jetzt eher auf den Faktor der Eintragung.


    Wenn mir ein Dampfkesselprüfer irgendwas erzählt, was so nicht im Gesetz steht (wie z.B. dass ich eben nicht an jedes mehrspurige Fahrzeug* einen ASW anbauen darf), frage ich erstmal höflich nach dem Prüfstellenleiter. Und wenn der auch Märchenstunde veranstaltet, dann wird halt auf Eintragung geklagt.


    * - die Ural/Dnepr mit Beiwagen gab's übrigens auch mit ASW. Ohne Winde. Völlig legal.

  • Weil die ja wohl weitestgehend an die ECE angeglichen wurde.Jetzt gibt es ja Defender mit EG-Typgenehmigung und welche mit deutscher ABE.
    Gilt für letztere gemäß Erstzulassung überhaupt ECE?
    Fragen über Fragen.


    Die Frage wurd eoben beantwortet.


    Der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs durch den Besitzer in einem Land entscheided, ob StVZO oder ECE gilt. Durchaus ein Problem von Fahrzeugen, die lange nicht angemeldet werden. Steht in der StVZO, dass anstatt die ECE gilt, ist die StVZO ausgehebelt.


    Die EG-Typgenehmigung erwirkt der Hersteller, die Frage welche Regelung bei der Beleuchtung und anderen Dingen gilt, bestimmt der Erstzulassungstag. Bekam der Hersteller eben die Zulassung in Deutschland nach StVZO (denn wenn er das Fahrzeug für die gesamte EU zugelassen hat, dann gilt ja die ECE per se) und der Wagen stand dann 10 Jahre und soll nun zugelassen werden, bedeutet das, dass dann die neuen ECE-Regeln gelten. Das ist insbesondere ein Problem bei den Abgasnormen.


    Das kann jeder bei dem Prüfbeamten seines Vertrauens nachfragen.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Welchen Kabelquerschnitt brauche ich für 90 Watt LED Strahler? Danke

    Vor Lauter StVO, EG und UdSSR und mit freundlichen Grüßen wir stehen drauf.....


    Vielleicht könnte mir ein Fachmann kurz erklären wie groß mein Kabelquerschnitt sein muss bei einem 90 Watt LED Fernscheinwerfer?
    ich möchte jedes Kabel einzeln bis an das Relais vorziehen.


    Danke und viel Spaß weiterhin beim Gesetzentwurf

    Liebe Grüße von


    Das Reise-Beast
    Katrin und Robér


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