Beiträge von SirTobi

    Hast du irgendetwas aus dem Link gelesen den ich bei dem Thema weiter unten eingestellt habe?
    Was hat das denn jetzt mit der Heizung zu tun? Aber egal, mach was du möchtest.
    Du hast sowieso recht und ich habe meine Ruhe.
    Ich bin da jetzt mal raus aus den Diskussionen. Außer Arbeit und dummen Sprüchen bringt das nix, da ja viele hier ausgebildete Rechtsexperten im Bereich FZ-Wesen zu sein scheinen.
    Gruss

    Heizanlagen sind entsprechend § 22a Nr. 1 bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile
    ...
    (2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang genannten Bestimmungen.
    ...
    §Ist eine Heizanlagen verbaut, muss sie den Vorschriften der Rili 2001/56/EG bzw.


    ECE-R122 entsprechen


    O sind Anhänger und von der Vorschrift mit erfasst.
    Also die Vorgabe kommt von der Fachabteilung und auch ich lese das recht eindeutig.


    Auch der Vergleich mit den Dämpfern hinkt, man kann natürlich immer das rauslesen was man da gerade für sich sieht.
    Es geht hier z.B. um die Dämpfer eines Gewindefahrwerkes o.ä.


    Wenn du magst schick mir mal die Antwort mit Ansprechpartner die du bekommen hast.
    Dann leite ich das mal weiter und die Abteilungen können das unterenander klären.
    Gruss

    Ich zitiere mal aus den Schulungsunterlagen:


    Für die Prüforganisationen steht das als Punkt in der HU Richtlinie und aus den u.g.Paragraphen ist das hervorgegangen.


    Heizanlagen sind entsprechend § 22a Nr. 1 bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile


    „Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c Absatz 1)“


    Vorschriften zum Bau und Betrieb regelt § 35c (für Kfz ab 1. Januar 1956)


    (1) Geschlossene Führerräume in Kfz mit einer bbH> 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.


    (2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang genannten Bestimmungen.


    à Anh. verweist auf die Richtlinie 2001/56/EG


    Es gilt:


    §Ausrüstungspflicht gilt nur für Führerräume von Kraftfahrzeugen, somit nicht für den Wohnbereich sowie Anh.


    §Es gibt keine Pflicht zum Verbau einer Heizanlage im Wohnbereich von Wohnanh. und Wohnmobilen.


    §Ist eine Heizanlagen verbaut, muss sie den Vorschriften der Rili 2001/56/EG bzw.


    ECE-R122 entsprechen.



    Ab hier gilt das für die gasbetr. Heizungsanlage.
    Außerbetriebssetzung/Ausbau von Heizungen im Wohnbereichen möglich:


    dauerhafte Trennung der Gasversorgung an Leitung oder am Absperrhahn


    Ausbau der Heizanlage und/oder Umrüstung auf Elektroheizung


    Die Außerbetriebssetzung/Ausbau muss in der Prüfbescheinigung G 607 eingetragen sein!


    Gruss

    Hier ist ein Link zu einem Artikel, da ist auch ein Link zur Arbeitsanweisung für BaWü. Die gilt auf Anweisung auch hier in NRW, insbesondere der Absatz über Arbeitsscheinwerfer ist interesant.
    Klick
    Irgendwo im Netz habe ich bei der Suche nach "Arbeitsanweisung Baden-Württemberg" noch den entsprechenden Auszug der Antworten auf eine "kleine Anfrage" gefunden.
    Gruss

    Wir mußten da vor ein paar Tagen alle auf so einen schicken Onlinelehrgang.
    Leider schon, das ist bei Anhängern das gleiche wie bei den Standheizungen in Fahrzeugen. Bei den national genehmigten mußte früher alle 10Jahre die Brennkammer getauscht werden, das ist mit den eg-Typgenehmigten weggefallen und deshalb ist alles etwas in Vergessenheit geraten. Die G607 bei Anhängern haben wir bislang "zufällig" etwas "ignoriert".
    Heizungsanlagen in allen FZ müssen bei der HU geprüft werden. Allerdings weniger streng als bei der G607 (die ja nur die Gasanlage im allgemeinen betrifft), Schlauch- und Regleralter interessieren hierbei z.B. nicht.
    Ich besorge morgen mal die gesetzliche Grundlage.
    Gruss

    Erstmal: Schick dein grünes Wägelchen, gefällt mir. Wir selber fahren mit einem alten Troll in den Urlaub.
    Ich möchte keine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn auslösen. Ein nett gemeinter Tipp, fest verbaute Heizungen in FZ müssen Typgeprüft sein. Durch den Wegfall der G607 Pflicht bei Womo's ist einiges ins Rollen geraten. Die Heizung muß auch bei Anhängern mitgeprüft werden. War schon immer so, wurde aber nicht praktiziert. Ist zwar recht oberflächlich, aber die Kontrolle der Typprüfung und ob sich jemand damit umbringen kann gehört dazu.
    Nichtsdestotrotz finde ich die Chinadinger klasse und habe selber eine in der Garage und 2 als Standheizung to go in einer Box im Einsatz.
    Gruss

    Leider nicht falsch, erstmal muß die Ansteuerung funktionieren. Wenn das alles passt kommen die Glühkerzen raus und weiter geht es.
    Zu Hause tausche ich auch nicht die Heizungsanlage aus wenn nur die Spannungsversorgung defekt ist.
    @Sigi109, ließ doch mal meinen letzten Satz in dem von dir zitieren Beitrag...
    Aber egal, übernimm du mal die weitere Beratung :winking_face:
    Gruss

    Moin,
    bewaffne dich mal mit nem Multimeter und schau erstmal ob an den Glühkerzen Spannung ankommt. Anschließend misst du noch den Widerstand der einzelnen Glühkerzen wenn die Kabel demontiert sind.
    Dann biste schon schlauer was eine mögliche Ursache für das schlechte starten sein kann.
    Gruss

    Da man ja aus Gemüse Biostrom machen kann passt das ja auch zum Thema hier.
    Einige sollten sich vielleicht mal die verlinkte CD kaufen, nicht das es hier so wird wie in anderen Foren :loudly_crying_face: .

    Entspannte Grüße

    Wenigstens ihr versteht mich, meine Frau glaubt mir das mit der Brotschneidemaschine nicht und faselt was von "dumme Ausrede".
    Brotschneiden klappt nur mit zusätzlichem Massekabel, Brot leitet so schlecht :kissing_face: .
    Funktioniert prima, ich wollte eine Feuertonne und Vogelhäuser frei nach Brösel (Andy Feldmann) bauen.
    Bei YT gibt es einiges zu dem Teil.
    Gruss

    Freut mich!
    Bekomme ich einen Zuschuß von dir? Ich muß die Teile ja jetzt kaufen, weil ich sowas noch nicht habe.
    Du bist ja quasi Schuld dran :face_with_rolling_eyes: .
    Gestern habe ich bei Lidl ein Brot gekauft und als Beigabe einen Plasmaschneider mitgenommen - ganz schön teuer so'n Brot :smiling_face_with_halo:


    Gruss

    In Stahl oder Alu? Kann später ein Helicoil oder TimeSert gesetz werden?
    Einen 6er Gewindebohrerrest habe ich schonmal im Loch zertrümmert und mit 2 Stahlnägeln die ich durch ein Alustück gesteckt habe rausgedreht. Danach mußte ein TimeSert rein, aber ohne draufrumkloppen hat sich der Rest leider nicht bewegt.
    Die Gewindekrone kannst du dir aus dem Schaft des abgebrochenen Bohrers und einer 1mm Scheibe selber basteln. Aber schön langsam und mit Pause schnibbeln das du das Material nicht komplett ausglühst.
    Gruss

    Oder mit eingelegtem 2. oder 3.Gang starten und ohne anzuhalten die 15km fahren.
    Beim notwendigen Halt Motor aus und wieder mit eingelegtem Gang starten und weiter wie oben.
    Flüssigkeit auffüllen nützt m.M.n. nichts da am Geberzylinder ja noch Flüssigkeit ansteht solange noch Flüssigkeit im Vorratsbehälter zu sehen ist.
    Gruss

    Die Dinger sind als Ersatz für die LR Käppchen gedacht, da diese scheinbar qualitativ nicht mehr so der Bringer sind.
    LR hat ja schon immer diese Käppchen, da das billiger zu sein scheint als ordentliche Kipphebel zu bauen.
    Ich habe mit meinem Vater gequatscht, wenn die VW Kipphebel damals ausgenudelt waren konnte mit den Käppchen der Motor noch mit geringem Zeit- und Geldaufwand weiterlaufen.
    Gruss

    Hallo,
    im schwarzen Forum wird diskutiert ob Kappen von VW passen.
    Ventilkappen
    Hat jemand so einen Motor rumstehen und würde mal am lebenden Objekt vergleichen?
    Das wäre evtl. eine Lösung. Aus lauter Angst habe ich alle alten von mir verwahrt, aber die halten ja auch nicht ewig.
    Die Bilder habe ich mir mal da entliehen:

    Gruss