Alles anzeigenServus AWo,
aber mit extra Schalter als Arbeitsscheinwerfer?
Was ist dann?
Wenn die Polizei mich aufhält wenn ich sie an hatte, was dann? Strafe? (Hatte ich schon mal aber da war nichts außer iss aber hell und warste schon in der Wüste damit?)
Beim TÜV auch kein Problem.
Weißt Du das?
ich will halt nur mehr Licht wenn's halt nötig ist und kein geschmortes Kabel obwohl es stark genug ist.
Gruß
Martin
Als Arbeitsscheinwerfer geschaltet, also nicht mit dem anderen Licht und nicht während der Fahrt (solange Du es nicht für die Arbeit brauchst, wie beispielsweise eine Räummaschine), kannst Du machen was Du willst. Es muss natürlich innerhalb der erlaubten Fahrzeugmaße liegen, es darf keine Gefährdung davon ausgehen und es muss sicher befestigt sein.
Hast Du sie währen der Fahrt an und wirst erwischt, ja gibt wahrscheinlich eine Strafe oder so. Ich weiß aber nicht, ob es nur als Ordnungswidrigkeit gilt.
Beim TÜV machen sie dann auch keine Probleme, wenn sie nicht gerade mit dem Fernlicht angehen. So zum Vergleich, wir rüsten in Kürze ein für die Straße zugelassenes Fahrzeug mit 12(!) Arbeitsscheinwerfern auf LED um, inkl, der Fahrscheionwerfer.
Gruß
AWo