Hallo
muss ein Zusatztank ca 45l (hinten rechts Kotflügel) eingetragen werden in der Schweiz?
ich habe nach einem Anbieter in der Schweiz gesucht aber nichts gefunden
ist mit der ABE oder einem Druckgutachten eine Eintagung möglich
Hallo
muss ein Zusatztank ca 45l (hinten rechts Kotflügel) eingetragen werden in der Schweiz?
ich habe nach einem Anbieter in der Schweiz gesucht aber nichts gefunden
ist mit der ABE oder einem Druckgutachten eine Eintagung möglich
Soweit ich weiss keine Eintragung nötig. Ich kenne einige, die einen eingebaut haben und ich wüsste nicht, dass die MFK da was beanstandet hätte. Von einem DTC Gutachten zum Durchlauftank hab ich auch noch nie was gehört. Das ist aber ohne Gewähr, denn eine hieb- und stichfeste Quelle habe ich nicht.
.....wenn Du mit vollem Tank über die Grenze fährst, ist es Steuerhinterziehung. Ansonsten einfach nur ein Gefahrguttransport.....im Falle eines Unfalls ein prima Angriffspunkt für die Versicherung....
Ich würde vdrsuchen es zu legalisieren....ist bei den richtigen Herstellern mit ABE auch kein Problem.
Gruß Eck
also mein GMB Tank musste eingetragen werden
Gutachten war zwar dabei, war bei der KÜS und das ging problemlos
kann mir kaum denken das die aus Helvetien da entspannter sind
Soweit ich weiss keine Eintragung nötig. Ich kenne einige, die einen eingebaut haben und ich wüsste nicht, dass die MFK da was beanstandet hätte. Von einem DTC Gutachten zum Durchlauftank hab ich auch noch nie was gehört. Das ist aber ohne Gewähr, denn eine hieb- und stichfeste Quelle habe ich nicht.
das wäre mir am liebsten
.....wenn Du mit vollem Tank über die Grenze fährst, ist es Steuerhinterziehung. Ansonsten einfach nur ein Gefahrguttransport.....im Falle eines Unfalls ein prima Angriffspunkt für die Versicherung....
Ich würde vdrsuchen es zu legalisieren....ist bei den richtigen Herstellern mit ABE auch kein Problem.
Gruß Eck
Hallo Eck
genau darum geht es mir ja auch
vor allem bevor ich einen kaufe
Dann frag doch einfach mal bei einer Prüfstelle nach.
Die sollten Wissen was du für Unterlagen brauchst.
Grüße Ralf.
Dann frag doch einfach mal bei einer Prüfstelle nach.
Die sollten Wissen was du für Unterlagen brauchst.
Grüße Ralf.
Das werde ich
die Antworten die man da bekommt sind nicht so ergiebig
wollte vorher wissen wie es bei anderen war
Gruss Felix
Noch ein Tip
Ruf bei DTC an, Die sagen Dir, ob sie so ein Gutachten schon für jemand anderen gemacht haben. Dann bekommst Du auch gleich die Info, bei wem Du das bekommen kannst.
Noch ein Tip
Ruf bei DTC an, Die sagen Dir, ob sie so ein Gutachten schon für jemand anderen gemacht haben. Dann bekommst Du auch gleich die Info, bei wem Du das bekommen kannst.
Das ist eine Gute Idee
Danke
Hi oder frag mal in der Schweiz bei Travel Tec nach was Du benötigst.
Kuno kann dir bestimmt Auskunft geben, er hat mir auch geholfen bei der MFK.
Ich hatte in meinem 130 SW, einen ca. 120 lt. Haupttank und ca.50 lt. Zusatztank und bei der MFK keine Probleme auch nicht nachher.
.
Gruss Dundee
Moin.....
Also...
Eintragung ist nicht möglich, da kein DTC gutachten, aber...….
es gibt hier mehrere die einen GMB verbaut haben und nicht eingetragen ist.
Ich hab noch von keinem gehört das es beanstandet wurde.
Tipp:
Einbauen, schwarz Lackieren, einem über eine Schotter Piste. fertig.
@Eck
das mit der Steuerhinterziehung ist so nicht ganz richtig.
Solange du einen zusammenhängenden Tank hast spielt das keine rolle, erst wenn du eine pumpe braucht zum umpumpen
gilt das als Reservekanister. Darf nicht Grösser als 20 Liter sein, und dann nicht mehr Kanister als erlaubte einfuhr im jeweiligen Land.
erst dann ist es Steuerhinterziehung. (Mein Letzter Wissensstand von vor x Jahren, gefragt beim Zoll)
Gruss
Jochen
Dazu fällt mir ein schöner Spruch aus den 80ger Jahren ein...
" Legal, Illegal? Scheißegal!"
Gruß
Also es gibt kein DTC Gutachten (habe für den Gb Tank angefragt)
Mein Strassenverkehrsamt würde ihn eintragen
Guten Tag Herr Eder
Gemäss Teilegutachten scheint mir das möglich zu sein. Es müsste sich zwingend um das im Gutachten beurteilte Bauteil handeln und exakt nach deren Kriterien eingebaut ein. Auch muss das massgebende Fahrzeug dem Verwendungsbereich des Gutachtens entsprechen.
Es ist zudem zu beachten das Behälter und Leitungen gegen Beschädigungen durch Zusammenstösse, bewegte Fahrzeugteile usw. möglichst geschützt sind. Sie sind vom Motor und anderen Teilen, die sich stark erhitzen, zu trennen oder abzuschirmen.
Von einem Händler kam auf meine Frage diese Antwort
Guten Tag Herr Eder
Sorry für die Wartezeit,
Wir verbauen seit Jahren nur noch Tänke von Gmb Mount Deutschland.
Die Tänke sind aus Edelstahl gefertigt und für uns das beste Produkt auf dem Markt.
Der Zusatztank wird rechts im hinteren Kotflügel verbaut und funktioniert ohne Zusatzpumpe.
Tankvolumen Zusatztank 47 Lt.
Die Zusatztänke sind nicht vorführpflichtig, wir haben an Kundenfahrzeugen über 20 Tänke verbaut und noch keinen vorgeführt.
ich werde ihn eintagen lassen
Jo... immer man eintragen....
Gruß
Schade das mit dem Eintragen lassen.
Wir sind bald beim Deutschen eintragewahnsinn angekommen.
Eibauen und gut ist interessiert kein schwein.
Warum Geld für das ausgeben wenns nicht gefordert ist.
Würde sonst das Geld nehmen wenn du es unbedingt loswerden willst.
Gruess Sven
Die Zusatztänke sind nicht vorführpflichtig, wir haben an Kundenfahrzeugen über 20 Tänke verbaut und noch keinen vorgeführt.
Das bestätigt meine Erfahrung. Wozu also eintragen?
Wozu Eintragung:....ich z.B. wohne im Grenzgebiet zu Luxemburg...47 Liter Diesel mehr als im Fahrzeug ursprünglich drin, ist halt Steuerhinterziehung. Wir werden hier öfter mal kontrolliert (und mit 20 Liter zusätzlich im Reservekanister wird es dann eng weil dann insgesamt 100% mehr als ab Werk vorgesehen). Mit dem Eintragen finde ich das auch echt nicht wild: ich habe alle Umbauten gemacht und dann alle auf einmal eintragen lassen - kostet dasselbe wie jede Einzelabnahme ....waren Reifen (also verschieden Größen), Alu-Felgen, Rad auf Haube, AHK, Hubdach, Tank, Lenkrad, Kat, keine Leuchtweitenregulierung (die stand aber auch schon vorher drin) etc.pp....in der Summe einmal hin, einmal Geld bezahlt und zwei Blätter Zulassungsbescheinigung Teil2
Mario: den Spruch aus den 80zigern finde ich da für mich eher unpassend. Eigentlich sogar entspannend, wenn einem niemand am Zeug flicken kann weil alles legal ist, solange es im Schein steht. Reifen checkt der Tüv z.B. immer - also hat mich der Rest auch nix extra gekostet.
@all: An vielen Fahrzeugen sind Umbauten, die vielleicht besser drin stehen sollten. Muß ja jeder selber wissen - aber auch, dass es schlau ist den Ruf der Offroadfraktion nicht zu ruinieren. Legale Fahrzeuge mit ABE gehören dazu und ich habe ehrlich gesagt keine Lust dazu, mir beim Tüv auf der Nase rumtanzen zu lassen, bei einer allgemeinen Kontrolle den Wagen stehen lassen zu müssen weil ABE futsch oder im Schadensfall die A...Karte zu haben. Da genieße ich es hocken zu bleiben - einen Finger am Lenkrad - den der anderen Hand in der Nase und locker durch die Hose geatmet. Aber ich bin ja auch ein Bedenken tragender Sackhaarzupfer... (sorry, das wollte ich so nicht schreiben - ist mir rausgerutscht - echt jetzt - muß wohl von den Mod´s moderiert werden)
In diesem Sinne: alle eine gute und legale Fahrt
Gruß Eck
Sehr geehrter Herr Eck,
wäre ich Mod, ja wäre ich nur, dann würde mir zu Ihrem Beitrag nur eines einfallen: !!!!!!!
P.S.: bitte das „Sackhaarzupfer“ in Bild- u. Ton auf der bekannten Plattform im WWW einstellen .
wenn es nicht nötig ist den tank eintragen zu lassen ist es rausgeschmissenes geld !!!
woher soll denn der kollege vom zoll der dich kontrolliert wissen ob du getankt hast und
ob dein tank 60 oder 100l hat.
ich glaube nicht das die ständig in den technischen daten kontrollieren wie gross die
tankkapazität der autos ist.
extra kanister fallen natürlich auf............
und : wenn ein nicht eingetragenes fahrzeugteil nicht ursächlich für den obligatorisch vorgeschobenen unfall ist,ist es irrelevant und wird ausser acht gelassen !!!
frage er bei seinem versicherungsfuzzi nach .