ADAC KFZ Versicherung - ich lach mich schief und schepp

  • Moin Gemeinde,


    alljährlich mache ich mir die Mühe und vergleiche ein bisschen die KFZ Tarife.
    Dieses Jahr habe ich mir erlaubt, dem ADAC nach vollmundiger Werbung auf den Zahn zu fühlen.
    Hotline angerufen und die Fakten durchgegeben. Danach fing das übliche Fragen/Antworten Spiel an:


    Draußenparker? Fahrer unter 25 Jahre? Nur ein Fahrer? Garage?
    Dann kam "Vollkasko?" Ich: ja klar!
    Marderschaden? Ich: Vollkasko, sagte ich doch!
    Dann der Hammer:
    Wollen Sie im Schadensfall die Reparatur mit Neu - oder Gebrauchtteilen?
    Ich: Sorry, wenn mir ein Vollhonk in den Eimer rennt, will natürlich NEUTEILE ..... WASN DAS FÜR NE FRAGRE???? :facepalm:


    Das Ende vom Lied: ADAC bietet den Landy als WOMO mit Vollkasko bei 35% für geschmeidige 950 Euro/Jahr an
    Die R+V schafft das für 720 Euro.


    Fazit: Auch wenn das Vergleichen von Preisen sich nicht immer lohnt, so ist es doch zum Teil recht unterhaltsam ...

  • Hallo Eck,


    Wenn dein Auto eine Zulassung als Wohnmobil hat, kannst du auch bei der RMV (Reisemobilversicherung) anfragen.
    Die haben auch einen Online Tarifrechner.
    Zahl der Fahrer, Jahreskilometer und Garage spielen bei denen keine Rolle.


    Gruß,


    Wanderbaustelle


    P.s. Ich bin nicht aus der Versicherungsbranche und bekommen keine Provision oder andere Vorteile.

  • Mein Td5 war früher als PKW zugelassen.
    Jetzt ist er ein WoMo.
    Die Steuer ist etwas günstiger, die Versicherung ist deutlich günstiger geworden.


    Wie sieht der Vergleich bei einem TD4 (LKW) aus?


    Im Schadensfall eine gebrauchte Hecktraverse? Danke!

    2 Mal editiert, zuletzt von Wanderbaustelle ()

  • TD4 LKW


    Wird als PKW Versteuert und als LKW Versichert.
    Die schlechteste Kombination, beides sehr teuer :frowning_face:


    Einige Versicherungen können ihn wohl als PKW Versichern, ist aber Verhandlungssache (Ob das Legal ist kann ich nicht sagen).


    Gruß Ralf.

    Nachher ist man immer Schlauer. :thinking_face:

    Einmal editiert, zuletzt von marsulandy ()

  • Ist das mir PKW und LKW nicht nur eine interne Angelegenheit der Versicherungt? Gibts da rechtliche Grundlagen? Bei mir steht nur die Deckungssumme (100 Mio.) im Vertrag, sonst nix. Ja ok, Schadensfreiheitsklasse und Satz stehen noch drin. In so fern wird dort nicht unterschieden, zumindest ist das für mich nicht ersichtlich.

  • Hallo Jak55


    Hast du eine Grüne Versicherungskarte zur Hand ?
    Bei meinem PKW steht da PKW.
    Bei der Zugmaschine halt Zugmaschine.
    Genau wie in meinen Zulassungsbescheinigungen.
    Wenn ich jetzt ins Ausland fahre und der Grenzbeamte nach dieser Grünen Versicherungskarte fragt und dort PKW, in der Zulassung aber LKW steht.
    Was macht er dann ?
    Läßt er dich ins Land einreisen oder nicht ?
    Auch wenn du mal einen schlimmen Unfall verursachst und in der Zulassung was anderes als im Versicherungsvertrag steht.
    Was macht die Versicherung dann ?
    Mir ist dieses Risiko zu hoch.


    Ich habe da leider keine Ahnung von und gehe lieber auf Nummer sicher.
    Eventuell meldet sich hier ja noch Jemand der es sicher weiß.


    Gruß Ralf.

  • Also unser TD4 07/13 hat in der Zulassungsbescheinigung N1G stehen (LKW bis 3,5t)
    besteuert wird er als PKW, was nach Auskunft vom Hauptzollamt Münster ungünstiger ist, da nach CO Außstoß besteuert wird und nicht nach Nutzlast.
    Wohnmobilzulassung ist ja an div. Voraussetzung gebunden.


    Versichert aber ist er bei der KRAVAG LKW Versicherung als: Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t.


    da gibt es keinerlei Anforderungen: junge Fahrer, Garage, abgeschlossener Parkplatz, max/min. KM/Jahr, Viel/Wenigfahrerrabatte, etc.
    War nach diversen Online-checks und Anrufen bei mind. 6 Versicherern die preisgünstigste Lösung, für uns.


    Gurß ULF

    Die Bcuhstbaenrehenifloge in eneim Wort ist vllöig eagl :smiling_face:

  • grüne Versicherungskarte? Puhh... lange nicht gesehen sowas... muss mal gucken ob ich die habe, gebraucht habe ich sie jedenfalls noch nicht.


    Die Versicherung ist grundsätzlich verpflichtet zu zahlen, da kommt sie nicht raus. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie wohl bis ca. 5.000,- EUR von dir verlangen, mehr nicht. Muss die Versicherung beweisen. Nur bei Vorsatz kann dir die Versicherung den einen Finger in der Mitte zeigen, muss sie auch beweisen.


    Es wird ja viel unrecht in Deutschland gesprochen aber so weit sind wir nun doch noch nicht, dass ich auch nur eine unruhige Minute deshalb hätte.


    Ich habe einen Flottenvertrag, da läuft das etwas anders, es interessiert die Versicherung herzlich wenig wer welchen Auto fährt und welche Farbe die Garage hat. Dort geht es hauptsächlich um die Schadensquote der Flotte der letzten Jahre. Deshalb kann man das auch schlecht vergleichen, wohl aber dürften die Gesetzte die Gleichen sein. Deshalb glaube ich aber auch nicht das diese LKW-PKW-Geschichte irgendwas mit gesetzlichen Grundlagen zu tun hat, sondern einzig Versicherungsintern eine Rolle spielt, also zur Einstufung der Gefahrenstufe. Die Gefahrenstufe wird halt bei Flottenverträgen über die Schäden in der Flotte geregelt.

  • Versichert aber ist er bei der KRAVAG LKW Versicherung als: Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t.


    Nachdem ich den KRAVAG Kalkulator gefunden habe, habe ich auch mal meine Daten vom 2008er PKW eingegeben.


    HUK24 (meine aktuelle Versicherung): 600 EUR
    KRAVAG: 1.000 EUR


    Da bleibe ich, wo ich bin.


    Gruss,
    Bernd

  • das wundert mich


    Ich zahle bei der Kravag knapp 600 im Jahr VK/TK 1000/150. Prozente habe ich gerade nicht parat-.


    Abgeschlossen direkt bei LR Kohl in Aachen.
    Die konnten mir auch für mein Töff einen günstigeren Tarif anbieten als der Onlinerchner angegeben hatte.

    Die Bcuhstbaenrehenifloge in eneim Wort ist vllöig eagl :smiling_face:

  • Moin,


    .... der 300TDI kostet als Womo 300 Euro/Jahr.


    Der Vorteil liegt also in der günstigeren Steuer ..... Versicherung bleibt in etwa gleich.
    Weiterer Vorteil:
    Mein Wagen lief vorher als LKW ..... ergo Überholverbote gibt es öfter (gerade bei Baustellen auf Autobahnen). Anhänger kann ich auch Sonntags ziehen .... egal welche.
    Außerdem war er als Pickup eingetragen ...... und ich sehe solche Sachen wie Ralf. Es ist immer von Vorteil, wenn alles richtig eingetragen ist und der Umbau zum Womo war nun ja auch abgeschlossen.


    Mir war nur wichtig festzustellen, auf was für bescheuerte Ideen manche Versicherungen inzwischen kommen, um günstiger anbieten zu können :facepalm:

  • Anhänger IST ein Thema, Überholverbot nicht. Auch wenn das Schild was anderes vermuten lässt: es gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht inklusive Anhänger, die Zulassungsart ist egal.



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    Gruß aus dem Emsland
    Rainer



    Sommersprossen sind auch Gesichtspunkte.

  • korrekt, ob da im Schein N1G, PKW oder sonst was steht ist da nebensächlich, auch was den Anhänger angeht, denn da geht es um "Zweck der Fahrt". Mit unterschiedlicher und willkürlicher Auslegung sowohl in den Bundesländern, wie auch bei der Pozelei...

  • das betrifft übrigens auch Fahrtenschreiber, ist zwar völlig OT, scheint doch aber auch noch nicht ganz klar zu sein, was bei der "eindeutig nicht eindeutigen" Rechtslage auch nicht verwunderlich ist. Also auch wenn PKW im Schein steht, zulässiges Gesamtgewicht inkl. Hänger > 3,5 Tonnen, dann ist bei gewerblicher Güterbeförderung ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben (gibt da noch eine 50 KM-Regel um den Fahrzeugstandort). Anders herum braucht ein LKW-Defender mit Hänger und privater Fahrt das Ding nicht. Soweit die Theorie, in der Praxis gibts dann auch mal andere Ansichten. Aufgrund der typisch willkürlichen Auslegung hatte ich das auch mal mit dem Straßenverkehrsamt klären wollen, habe eine dieser typischen Antworten bekommen (Kopie liegt immer im Auto), wo das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug aufgrund des Aufbaus als PKW betrachten würde, jedoch keine Garantie gegeben kann, weil es einen Ermessensspielraum (schönes Wort für Willkür) bei der Polizei gibt. Das die nun den Aufbau des Fahrzeugs, statt "zweck der Fahrt" in's Spiel bringen zeigt das sie selber nicht durch steigen. Der ganz normale Wahnsinn ...

  • Noch etwas zum Titelthema "Unterhaltsamer Preisvergleich":
    Die ADAC-Versicherung gewährt zusätzlichen Rabat bei sogenannten 'alternativen Antrieben'.
    Allradantrieb meinen die damit wohl nicht... :smiling_face_with_sunglasses: