Kanister auf Reserverad...ich hab so'ne Idee

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


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  • Inspiriert durch das: http://www.rockslideengineering.com/...rack&Itemid=56
    ...ok, iss Jeep, aber



    ich habe die Idee, die 20l-BW-Kanister auf dem Reserverad zu montieren:



    Ich möchte mir ein Blech machen lassen, dass wie eine Haube auf dem R-Rad sitzt und zwar bis zur Hälfte des Rads (Kaymar-Träger, nicht an der Tür). Blech ist gebogen und an den Seiten durch Streben vorne und hinten verstärkt. Seitlich am unteren Rand des Blechs kommen rechts und links eine Plattform dran, auf die ich entweder eine Kanisterhalterung schraube oder den Kanister direkt mit Spanngurten befestige.
    Fixiert ist die Haube von den unteren Enden ausgehend um die untere Hälfte des Reifens mit Ratschengurt. Zusätzlich noch eine Platte von den vorderen Streben zum R-Rad.



    War das einigermaßen verständlich?
    Meine Frage an Euch? Mache ich einen Denkfehler oder kann das so funktionieren?
    Und was sagt die Rennleitung dazu? Ist es erlaubt Benzinkanister so zu transportieren?

  • :wacko:
    Haste mal eine einfache Zeichnung? Ein Bild sagt mehr als 1.273.951.494.380.402.482.943.573.551,93 Worte.


    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Hallo,


    Echt ist das so ...? Ups ...Fahre schon seit Jahren einen Reservekanister für Betriebsstoffe zum Motorantrieb an der Hecktüre durch die Lande. Sogar die Rennleitung und oder der Tüv hat das noch nie angemahnt ect. :grinning_squinting_face:


    Gruß Ralf

  • Hallo,


    habe dazu Folgendes von einem Anbieter gefunden.


    ......Kanisterhalter, Flachbauweise, für 20l-Kanister in Wehrmachtsform (o. Abb.)
    Verzinkter Rahmen zur Aufnahme von 20l-Kanistern, z.B. um diese an der Hecktüre des Geländewagens zu befestigen. Es werden zusätzlich 2 Spannriemen 25mm breit, 1,6m lang (Art-Nr. 013831, € 3,02) benötigt.


    In Deutschland dürfen die Rahmen lt. StVZO nur mit eingelegtem Kanister am Fahrzeug angebracht sein und der Kanister muss leer oder mit Wasser gefüllt sein. Er darf nicht mit Treibstoff gefüllt sein. Wenn die Fahrzeugabmessungen dabei verändert werden, ist sogar eine Eintragung des TÜV erforderlich...


    Meines Wissens nach dürfen hier in D auch im Auto gefüllten Kanister mehr mitgeführt werden.....


    Gruß Dirk

    Wer etwas will, sucht Wege.
    Wer nichts will, findet Gründe.

  • muss mich dann doch selbst verbessern, nachdem ich mal ein wenig gegoogelt habe.....


    Kanister gesichert im Innenraum gehen wohl. An Menge schwanken die Angaben zwischen 5 und 60 litern :loudly_crying_face:


    Gruß Dirk, der sich auch schon einen oder zwei 20 l Kanister hinten an die Heckklappe anstelle des Rades machen wollte...

    Wer etwas will, sucht Wege.
    Wer nichts will, findet Gründe.

  • Seitlich oder auf dem Dach ist O.K.


    Nur halt nicht im Aufprallbereich (Front oder Heck).


    60 Liter sind in Deutschland zulässig.


    http://www.adac.de/infotestrat…ervekanister/default.aspx


    Aber vorsicht wenn du eine Grenze überschreitest, im Ausland gelten andere Regeln :winking_face:
    Eventuell solltest du dann (bei Grenzüberschreitungen) die Kanister leer haben um Ärger zu vermeiden.


    Gruß Ralf.

  • Hi,


    Link


    Tante Google findet wie gesagt auch einiges widersprüchliches...


    Aber an der Seite, z.B. hinten am Landy geht wohl gar nicht, da die Breite überschritten wird.


    Dem entgegen halten könnte man aber, dass es sich bei einem Kanister ja um ein Gepäckstück ähnlich wie ein Fahrrad oder Kajak o.ä. handelt. Diese stehen ja teils bei VW Bussen oder WOMO auch seitlich über...


    Gruß Dirk

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  • Ich dachte als Ladung geht auch seitlich was. Ich habe mal beim TÜV wegen Sandblechen an der Seite gefragt und da war die Antwort, dass es geht, weil es ja Ladung ist.


    Aber was ist Ladung? Etwas was man ohne Werkzeug entfernen kann? So habe ich das mal gehört...



    ...und vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!

  • Hi,


    ich seh das im Grunde genauso. Ei Kanister ist Ladung wie vieles andere auch. An meinem T2 Bus musste damals das Ersatzrad an der Front auch nicht eingetragen werden.


    Aber es ist ja nicht immer alles logisch und nachvollziehbar was die Herren und Damen der Gesetzesfindung da immer so austüffteln und entscheiden


    Ich werde mir jedenfalls einen Frontrunner-Träger anstelle des Ersatzrades hinten dran schrauben und mal einen leeren Kanister anbringen. Ab und an hängt dann eh noch der Motorrad-Träger für die 125er dahinter....


    Gruß Dirk

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  • Was Ladung ist, ist in §22 der StVO geregelt. Nur wenn man sich das ansieht weiss man nicht wieso. Aber Gerichte beziehen sich immer wieder darauf. Lies mal dieses Urteil zu einer Werkzeugkiste: voll die loose olle Kiste. Gerade Absatz 28-39. Demnach ist alles das als Ladung zu betrachten, was am und im Fahrzeug zum Zwecke der Beförderung transportiert wird, einschl. der Geräte zur Ladungssicherung selbst und nicht zur Fahrzeugausrüstung gehört. "Am Fahrzeug" enthält impliziert natürlich, dass es auch befestigt sein darf, ohne als Aufbau oder Fahrzeugteil zu gelten. Es wird auch die Abgrenzung zur Fahrzeugausrüstung getroffen (--> Werkzeugkiste). Demnach gehört zur Ausrüstung, was gem. §§32 - 67 der StVZO zur Bauart und Ausrüstung vorgeschrieben und zur Zulassung (daver StVZO) nötig ist. Auch der Aspekt der Nützlichkeit (Land Rover Fahrer wissen was ich meine), macht aus der Werkzeugkiste keine Fahrzeugausrüstung (also ist sie Ladung). Selbst, wie in dem Fall, bei einer landwirtschaftlichen Zugmaschine.


    Gruß
    AWo

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  • Nur gut, dass ich nicht rauche. Demnächst müssen die Zigarettenschachteln noch gesichert werden.....

    Aber aus Naturschutzgründen. Beim Nachvornefliegen könnte ein seltenes Insekt an der Windschutzscheibe zerquetscht werden.


    Aber mal im Ernst, eine Werkzeugkiste zu sichern, naja, das müsste mir keiner Vorschreiben, das mache ich schon aus Eigenschutzgründen. Als ich 2011 mit meinem umgekippt bin, fast im Stehen, war ich froh, das nachher alles in den Seilen hing. Das Zeug wäre glatt durch die Seitenscheibe gegangen. Was passiert dann erst, wenn es nach vorne fliegt. Oder hinten jemand gesessen hätte. Bei meiner Sitzanordnung wären zuerst die Schraubenzieher durch die Nase gegangen nur damit der Kopf die Stahlblechkiste danach abgebremst hätte.
    Man muss ja nicht rasen, ein eigener Fahrfehler oder einer zu dem man gezwungen wurde reicht ja. Nun, ich war ja nicht dabei, als die den erwischt haben, ich kann das nicht beurteilen ob kleinlich oder nicht. Absatz 44 gibt aber darüber Aufschluss wie die Kiste stand. Da muss sich jeder selber eine Meinung zu machen. Es wird so sein wie immer....manche sind einfach zu unbedarft bis fahrlässig und manche sind zu kleinlich. Aber auch darauf wird eingegangen ("Diese sind allerdings nicht schematisch anzuwenden...").


    Ich weiss nur, ich fühle mich wohler, wenn ich die Dinge sicher an ihrem Platz weiss.


    AWo

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  • Moin :smiling_face:


    Ladung darf Seitlich 40cm überstehen, als Ansatzpunkt am Fahrzeug gilt das Begrenzungslicht.
    Also sind Kanister seitlich angebracht kein Problem.


    Gruß Ralf.