VEBEG Versteigert Landrover

  • Zitat von "yoeddy2"

    Ach Goran ......ich weiß ja das das bei Euch § Rechtsverdrehern § .....ein Berufsbedingtes Krankheitsbild ist ! Mit dem Immer das Letzte Wort haben zu Müssen !
    Daher ......halt ich es dann mal Getreu dem Motto : "Der Klügere gibt nach " oder " Du hast Recht und ich meine Ruhe "


    LG Ralf big_grins


    eusa_wall

  • der beitrag vom feuervogel gefällt mir persönlich am besten ;-))


    im ernst, jungs: atmet mal tief durch. und dann:


    goran hat recht. ist aber nicht so schlimm, denn hier werden einige dinge leichtfertig durcheinander geworfen. ist aber auch nicht verwunderlich, denn


    1. ist kommunikation der quell allen missverständnisses und
    2. kein fall wie der andere zu sehen


    deshalb kann sich in ralfens fall ( den ich persönlich nicht kenne und auch nicht kennenlernen will ) :winking_face: alles wie von ihm beschrieben zugetragen haben und in einem "ähnlichen" fall dennoch alles anders sein.


    aber grundsätzlich gilt:


    der überschrittene TÜV-termin führt nicht automatisch zum erlöschen der betriebserlaubnis, gleichwohl aber zu einer menge ärger mit der eigenen versicherung im schadensfall.


    fazit sollte hier sein ( bevor es in eine endlos-diskussion ausartet :frowning_face:


    TÜV sollte stets aktuell sein
    es sollte IMMER das fahrzeug in einem technischen zustand sein, der eine gefährdung der übrigen verkehrsteilnehmer minimiert/ausschließt!


    amen big_ok

    "Impossible" is just an opinion (Paolo Coelho)

  • eusa_clap eusa_clap eusa_clap eusa_clap eusa_clap eusa_clap eusa_clap Danke Schön .................

  • Ich will das jetzt aber trotzdem mal ganz genau wissen. Ich hab da nämlich auch die Erfahrung, dass das halb so wild ist und im Volksmund die wildesten Szenarien kursieren, was die Strafen für Fahren ohne TÜV angeht (immer vorausgesetzt, das Fahrzeug hat keine Mängel). In meinen Augen wird die TÜV Untersuchung völlig überbewertet und wie die Rechtssprechung diese Untersuchung bewertet sieht man daran, dass es schon genug Fälle gab, wo es kurz nach der TÜV Untersuchung zu Unfällen aufgrund von techn. Defekten kam. Der TÜV ist dann rechtlich immer fein raus, denn es handelt sich ja immer nur um eine "Momentaufnahme". Also sobald man beim TÜV vom Hof fährt ist der ganze Mist schon nichts mehr wert.


    Ausserdem musste ich letztes WE feststellen, dass ich schon wieder mal seit 4 Monaten ohne TÜV unerwegs bin ... diesmal aber wirklich aus Versehen :-)))

  • Du hast das richtige angesprochen. Liegt grob gesagt ein Mangel vor, der von einer technischen Überwachungsstelle hätte entdektwerden können und gibt es eine Kausalität zwischen ebendiesem Mangel und dem Unfall und oder seinen Folgen, so haftet der Halter oder Verursacher entsprechend.


    Mit der Betriebserlaubnis hat das nur indirekt etwas zu tun. Die Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt. Zwei sind klar beschrieben. Drittens ist ein Auffangtatbestand genannt der grob als Gefahr für Personen und Verkehr genannt werden kann. Diese Gefahr kann natürlich bei einem Mangel gegebn sein. Dieser Mangel ist aber TÜV unabhängig. Auch ein für Fahrer oder Halter evidenter Mangel kann zum Erlöschen der BE führen. Der TÜV rettet einen somit nicht zwangsläufig. In der Regel aber schon.


    Ich Stelle auf Wunsch gerne mal einn guten Aufsatz dazu hier rein.


    Gruß


    Goran

  • Zitat von "bully"

    Ich Stelle auf Wunsch gerne mal einn guten Aufsatz dazu hier rein.


    Das wäre doch mal was ... vielleicht sogar mit den aktuellen "Überziehungsgebühren" big_give5


    Sigi

  • Nun denn, Google hat dieses hier ausgespuckt:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html">http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html</a><!-- m -->


    Aber von erlöschen der Betriebserlaubnis steht nirgends was, wär aber nett, wenn es Jemand der es hat hier reinstellen würde,
    Wir sollten daraus nen eigenen Thread machen. Ist doch eine wichtige Geschichte wie ich finde.


    lg Karsten

  • Zitat von "yoeddy2"

    Das hat mal gar Nichts mit "Gelassener Sichtweise " zu tun ....sondern ist schon Fast Schlichtweg " Unverantwortlich " d. anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber !!!


    Das geht Gar Nicht Lieber Karsten ...................... eusa_naughty eusa_naughty eusa_naughty




    ob ein auto TÜV hat oder nicht ist,auch bei einem unfall,völlig unerheblich solange es verkehrssicher ist.
    die betriebserlaubnis erlischt nicht und die versicherung zahlt trotzdem weil sie dazu in jedem fall
    verpflichtet ist.

    wenn sich allerdings rausstellt das irgendein technischer defekt ursächlich für einen unfall MIT PERSONENSCHADEN
    ist,wird sie einen bestimmten höchstbetrag vom versicherungsnehmer zurück fordern.



    also ruhig blut und keine panik.............. big_beten big_ok

  • Kann mal jemand den TÜV-Teil abtrennen, ich interessiere mich für Landrover bzw. Sankeys, denke immer jetzt kommt das Superangebot big_aetsch
    (Nix für ungut, von wegen Zylinderkopfschaden grad nicht so gut drauf) = Auch Off-Topic


  • Danke, diese Größenordnung aus dem Bußgeldkatalog hatte ich auch im Kopf.

  • Zitat von "siggi109"

    der werte herr yoeddy............??? eusa_think eusa_snooty eusa_whistle


    Ne der Bestimmt Nicht ............ eusa_naughty eusa_naughty eusa_naughty


    Ralf

  • Die Sache ist doch ganz einfach:
    1. Ohne Tüv, kein Unfall, kein Polizist macht Probleme mit der Betriebserlaubnis. Bekommst ein Bußgeld!
    2. Ohne Tüv, mit Unfall, kein Polizist macht Probleme aber eventuell die Versicherung!
    Oder verstehe ich das falsch?
    Wenn die Versicherung Probleme macht, ist das ihre Sache und hat zunächst nichts mit Rechtssprechung zu tun!
    Kann ich ein Lied von singen!