zul. Gesamtmasse 750 kg Hänger

  • Hallo,


    auf dem Typenschild von meinem Hänger steht:


    zul. Gesamtmasse 750 kg
    zul. Stützlast vorn 75 kg
    zul. Achslast hinten 750 kg


    Ist damit gemeint, dass ich 750 kg zuladen darf ?
    Oder Zuladung und Hänger dürfen nicht mehr als 750 kg wiegen ?


    Bin mal auf Eure Antworten gespannt.......


    Gruss Lillii

  • Die 750kg beziehen sich da wohl auf die Gesammtmasse. Da kommt es auch auf den Hänger an, wegen der Zuladung, es können da zwischen 550kg-630kg zugeladen werden, das sollte aber auch dort stehen. Ich schreibe hier nicht über einen Sankey.


    lg Karsten

  • riiischtiiisch!


    Lillii, kenne ja Deine Papiere big_grins. Deiner ist ja auf starren Kugelkopf ohne Auflaufbremse umgebaut. Deshalb laut deutscher STVZO Begrenzung auf 750 kg gesamt, also einschliesslich Zuladung.


    LG


    Andreas

  • Ahhh.... Ich sehe gerade in meinen Papieren, dass ich auch nur 750 kg als "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" eingetragen habe. Ich habe aber einen gebremsten Sankey (NT) von 1974.


    Kann ich da noch was ändern lassen, bzw wo liegt der Fehler???

    Ein Tag ohne Fahrt im Landy ist ein schlechter Tag...

  • Zitat von "Vespapx"

    Ahhh.... Ich sehe gerade in meinen Papieren, dass ich auch nur 750 kg als "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" eingetragen habe. Ich habe aber einen gebremsten Sankey (NT) von 1974.


    Kann ich da noch was ändern lassen, bzw wo liegt der Fehler???


    Da hat der TÜV Prüfer wohl was falsch verstanden!
    3/4to Sankey dass bedeutet 3/4 to Zuladung hat und nicht Gesamtgewicht!
    3/4to sind halt 750Kg.
    Normalerweise wird der Sankey mit 1150 Kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen, so auch meiner.

  • Zitat von "Moonbull"


    Da hat der TÜV Prüfer wohl was falsch verstanden!
    3/4to Sankey dass bedeutet 3/4 to Zuladung hat und nicht Gesamtgewicht!
    3/4to sind halt 750Kg.
    Normalerweise wird der Sankey mit 1150 Kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen, so auch meiner.


    Kann man das nachträglich noch beim TÜV ändern lassen?

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  • Warum sollte das nicht gehen?
    Man kann ja immer was ändern und wenns Eintragungspflichtig ist so muss es auch eingetragen werden.
    Ob es in dem Falle möglich ist verrät dir der jeweilige TÜV.