Light Bar

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

  • Da ist das Thema was erlaubt ist ja wieder :crylaugh:
    Wer vorne keine Winde o.ä. hat darf auch keine Arbeitsscheinwerfer haben.
    Ich empfehle jedem der sich solche Teile anbaut wie oben geschrieben welche mit Zulassung für Fernlicht zu nehmen und diese auch so zu schalten ( gibt es in rund und einzeln oder als lightbar).
    Dann isses hell und gleichzeitig auch legal, kostet aber sicherlich ein Scheinchen mehr...
    Ob dann unter dem Dashboard noch ein Schalter sitzt der den SW auf Wunsch anschaltet muß erstmal einer merken.
    Für hinten gibt es welche mit Kennung als Rückfahrscheinwerfer, da kann man das auch so machen wie bei den Fernscheinwerfern und alles ist gut - kein Ärger mit der Rennleitung und dem Prüfer.
    Gruss

  • "Mumpitz und nagelt ihr mal Scheinwerfer wie ihr wollt.
    Lest euch die Gesetztstexte in Ruhe selber mal durch, da steht Mumpitz und Scheinwerfer beim Holzmachen drannageln nicht drin. Sind ja schon oft genug verlinkt worden.
    Aber egal, ich bin raus bei so vielen guten Argumenten und geballtem Sachverstand :facepalm: .
    Viel Spaß noch!

  • ich habe den balken einfach angebaut und auch noch nie probleme damit gehabt, weder beim tüv noch mit der rennleitung :smiling_face_with_halo: . Da ich bei uns auf der Straße das teil nicht benutze, gabt's bis jetzt auch keine probleme.

    Ich mag meine Familie kochen und den Hund.
    Sei kein Psycho, verwende Satzzeichen!

  • "Mumpitz und nagelt ihr mal Scheinwerfer wie ihr wollt.
    Lest euch die Gesetztstexte in Ruhe selber mal durch, da steht Mumpitz und Scheinwerfer beim Holzmachen drannageln nicht drin. Sind ja schon oft genug verlinkt worden.
    Aber egal, ich bin raus bei so vielen guten Argumenten und geballtem Sachverstand :facepalm: .
    Viel Spaß noch!

    @SirTobi


    Kannst Du mir bitte die entsprechende ECE-Regelung und ggf.die Unterpunkte, wo das steht, nennen? Mir ist bisher keine ECE-Regulierung bekannt, die sich zu Arbeitsscheinwerfern auslässt.? Dann kann es nur noch in der StVZO stehen, oder?


    Ich hätte da großes Interesse dran, da wir Arbeitsscheinwerfer verkaufen. Bisher ist bei allen, mit denen wir in Bezug auf Legalität damit etwas zu tun hatten, nie etwas derartiges geäußert worden, noch haben wir Kunden, die diesbezüglich Probleme hatten. Nur bei meiner Frau sind drei Paar Fernscheinwerfer einmal aufgekantet (was ja korrekt ist), da es ein Paar zu viel ist. Der Prüfingenieur gab als Hinweis sogar, dass zwei Arbeitsscheinwerfer anstatt dessen OK wären (natürlich separat geschaltet). Meine Frau hat keine Winde am Fahrzeug.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Ging es da nicht nur um die Kennzeichnung ansich?


    Gruß
    AWo

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  • Und um den bestimmungsgemäßen Anbau:
    "
    Wenn
    Arbeitsscheinwerfer an einem Fz montiert werden, müssen die Vorschriften
    des § 52 Abs 7 erfüllt sein. An der Front einer SZM verbaute
    Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von
    § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann."


    Ich weiß,dass Wohnmobile auch zu gewerbl.Zwecken benutzt werden
    aber die Fahrt ansich,kann ja wohl auch nicht als Arbeit angesehen werden.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Ich komme nicht weiter mit meinen neuen Fernscheinwerfern, ich habe jetzt alles abgebaut, die komplette vordere Schnauze, ist mir schon zu viel Rost dran. Die Winde bekommt wenn schon alles ab, auch gleich eine Wartung. Die Stoßstangenbolzen sahen auch nicht mehr so ganz frisch aus die ersetze ich auch. Dann Drahtbürste, Rostumwandler und Rostschutzfarbe druuf und alles wird wieder wie Neu.
    Dann alten Kühlergrill hab ich auch mal entfernt und mache mir da einen Neuen drauf.


    Welchen Kabelquerschnitt brauche ich für 90 Watt LED Strahler? Danke

  • Such- und Arbeitsscheinwerfer
    StVZO
    Fundstelle § 52 Abs. 2 und 7


    Unter 7 findet sich der Arbeitsscheinwerfer: (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Dort steht, das mehrspurige Fahrzeuge Arbeits- und Suchscheinwerfer führen dürfen. Dort ist keine Einschränkung bzgl. der Fahrzeugnutzung oder des Typs zu finden. Lediglich das wann der Arbeitsscheinwerfer genutzt werden darf und wie er ableitend daraus verschaltet werden muss, ist angegeben.


    Gibt es dazu weitere Regeln, die Einschränkungen definieren? Für sachdienliche Hinweise können Sie eines unserer Aufnahmestudios in Deutschland, der Schweiz, Österreich oder Lummerland Nord kontaktieren. WIe gesagt, ich wäre sehr daran interessiert.


    Folgendes stammt aus einem Dokument einer deutschen Prüforganisation, die für die Durchführung der HU, die Regelungen in Kürze zusammenfasst, der Teil, der sich um Zusatzbeleuchtung dreht. Dieses Dokument dient dem Prüfer dazu, auch ohne Studium der Regularien im Detail eine Prüfung durchführen zu können. Es hat also eine gewisse Relevanz.

    • Anbringung zulässig
    • Anzahl:
      - ein Suchscheinwerfer;
      - bei mehrspurigen Fz ein oder mehrere Arbeitsscheinwerfer
    • Lichtfarbe: weiß
    • Ausführung: Genehmigungszeichen unzulässig (1)
    • Anbauhöhe: -
    • Anbaubreite: -
    • Ausrichtung: -
    • Besonderheiten Suchscheinwerfer:
      - Leistungsaufnahme max. 35 W.
      - Darf nur in Verbindung mit Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
      - Darf nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden (§ 17 Abs. 6 StVO).
    • Arbeitsscheinwerfer:
      - Separate Schaltbarkeit erforderlich.
      - Nach vorne wirkende Arbeitsscheinwerfer dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein (§ 49a Abs. 5 StVZO), ausgenommen: lof Zug- oder Arbeitsmaschinen, Kfz der Polizei, Kfz des Zollfahndungsdienstes.
      - Dürfen während der Fahrt nicht eingeschaltet werden, mit Ausnahme von Fz, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, wenn die SW andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

    Für Arbeitsscheinwerfer existieren keine Bauartgenehmigungsvorschriften. Ein Genehmigungszeichen weist einer Leuchte eine festgelegte Funktion zu. Wird eine solche genehmigte Leuchte für einen abweichenden Einsatzzweck verwendet, erlischt die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 3 StVZO letzter Satz.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Wenn
    Arbeitsscheinwerfer an einem Fz montiert werden, müssen die Vorschriften
    des § 52 Abs 7 erfüllt sein. An der Front einer SZM verbaute
    Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul, weil die Fahrt der SZM im Sinne von
    § 52 Abs 7 nicht als Arbeit angesehen werden kann."

    Das passt ja und besagt nicht, dass man einen Arbeitszweck am Fahrzeug nachweisen muss. Denn das besagt ja nur weiterhin, dass Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen, es sei denn es ist für die Arbeit nötig. Die Fahrt in einer SZM erfordert demnach keine Arbeitsleuchten während der Fahrt, die nach vorne gerichtet sind. Im Stand darf auch die SZM diese natürlich benutzen, z.B. nach hinten gerichtet, wo der Auflieger aufgenommen wird,


    Zudem ist es nicht erforderlich, mit einem Firmenfahrzeug zu einer Tätigkeit zu fahren. Ich denke da an Leute, die wir mit Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet haben. Z.B. MB Sprinter für Industriekletterer und Gebäudereiniger. Die brauchen gutes Licht nach vorne, weil beispielsweise die Wand angeleuchtet wird, die mit dem Kärcher gereingt werden soll oder weil sie sich hinter dem Fahrzeug ihr Kletterzeug anziehen. Z.B. morgens in der Dämmerung. Oder der GaLa-Bauer, der mit dem Fahrzeug das manövrieren seiner Arbeitsfahrzeuge von einem Anhänger herunter ausleuchtet.


    Oder eine Falknerin, die privat und als Hobby in der Dämmerung und Nachts im Wald unterwegs ist. Die haben alle zig mal Arbeitsleuchten über die HU gebracht. Oder ein Taucher, der Nachttauchgänge durchführt, ebenfalls privat und als Hobby. Auch der braucht Licht, ganz legal und zu begründen.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

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  • Ich versuche es mal. Ich bin immer wieder erstaunt wie die sich Gemüter hochschaukeln und sich der Tonfall ändert wenn es um Lichttexhnik geht. Mir schleierhaft.
    Hier in D gilt ja noch die StVZO, bei Scheinwerfern der §52.
    Der ist für die Prüfer und die Rennleitung bindend.
    Hier nachzulesen: §52 Verkehrsportal
    Absatz 7 lautet folgendermaßen:
    "(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden." (Zitiert aus dem Verkehrportal.)


    Bislang haben sich z.B. die LKW Kutscher mit den zu vielen Fernscheinwerfern und die Prüfer darauf bezogen und gesagt "die sind ja separat schaltbar", "laut ECE-Regelung gelten die als nicht angebaut, da versteckter Schalter" usw.
    Nun ist es aber so das sich aus dem Abs.7 nicht nur ableitet das mehrspurige FZ Arbeitsscheinwerfer haben dürfen, sondern diese auch einem Zweck dienen müssen.
    Die Anweisung an uns ist folgende ( das kommt von denen die den ganzen Tag Gesetztstexte und Urteile lesen und versuchen diese verständlich zu übersetzen).
    Z.B:
    - LKW mit Ladekran darf Arbeitsscheinwerfer im Bereich des Ladekranes haben. Arbeitsscheinwerfer nach vorne sind zu bemängeln.
    - FZ mit Winde dürfen vorne Arbeitsscheinwerfer haben.
    - Ein Baustellenfz. mit Spülaufbau darf im Heckbereich Arbeitsscheinwefer haben, da ja die Arbeitsstelle (hier der Gullideckel) beleuchtet werden muß.
    usw.
    Wir bekommen gerade massiven Gegenwind von der Rennleitung, d.h. Prüfer wie Fahrzeughalter. Die LKW bekommen wegen der viele Scheinwerfer Mängelkarten, der Prüfer hängt mit. Die PKW mit nachgerüstetem Xenon, Arbeitsscheinwerfern usw. bekommen Mängelkarten und bei den Prüforganisationen klingelt das Telefon ob das bei der HU schon so war - Spaß ist anders.
    Abdecken während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist natürlich eine Möglichkeit, ist auch erlaubt weil ja kein "normaler" SW.
    Da ja auch alle immer betonen das die SW auf öffentlichen Straßen nicht benutzt werden ist das dann doch kein Problem oder :confused_face: .
    Hier sind ja nur alte Säcke, wer kennt die getunten möchtegern Rallyautos mit den Hella Abdeckungen an den Zusatzscheinwerfern vorne nicht mehr? Da war das normal und es gab keine Diskussion darüber, den §52 gab es da übrigens auch schon.
    Die einfachste Alternative sind ein zweites Paar Fernscheinwerfer oder Rückfahrscheinwerfer mit dem entsprechenden Prüfzeichen.
    Der Anbau von Räumschildern, Winden, Heckbohrern, Ackerschienen usw.
    bleibt ja auch noch :winking_face: .
    Was momentan geduldet wird spielt bei der Frage ob legal oder nicht keine Rolle.

  • Nun ist es aber so das sich aus dem Abs.7 nicht nur ableitet das mehrspurige FZ Arbeitsscheinwerfer haben dürfen, sondern diese auch einem Zweck dienen müssen.

    Woraus leitet es sich denn dort ab? Das ist mir nicht klar. Aus welchen Sätzen ist das herauszulesen. Oder ist es eine Interpretation der Gerichte? Wenn letzteres Zutrifft, wie soll der Normalbürger davon Kenntnis erlangen?


    P.S: das erinnert mich an einen unserer Kunden, der nach Schweden auswandert. Den haben wir, ich sage mal "illuminiert". Nach seinen Wünschen dessen Vorbilder bereits in Schweden rumfahren. Er hat aber auch Sorge mit dem Wagen mal wieder nach Deutschland zu fahren. Schon komisch alles innerhalb der EU und ECE. Nur das es halt immer zahlreiche nationale Abweichungen gibt.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Welchen Kabelquerschnitt brauche ich für 90 Watt LED Strahler? Danke

    Füge bitte noch die Leitungslänge hinzu. Dann kann man das beantworten. Eine Daumenregel besagt 1qmm pro 5 Ampere.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Denn das besagt ja nur weiterhin, dass Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen,

    "An der Front einer SZM verbaute
    Arbeitsscheinwerfer sind nicht zul,"


    Da steht nix von einschalten oder in Betrieb nehmen.
    Da geht es um den Anbau.


    Abdecken widerspricht doch ein wenig §49a :
    ständig betriebsbereit

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de