ankoppelbare 3. Achse

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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  • och da gibt es den ein oder anderen turi-koffer auf deiner insel....................


    sowas kann dann schonmal 6t wiegen und trotzdem die insel gegen den uhrzeigersinn umrunden....................auf kleinststrassen :kissing_face: :facepalm: .
    hatte aber allen komfort dabei und war von der insel völlig begeistert :thumbs_up:

    :grin: also Irische einwohner kenne ich keine der sowas fahrt oder hat.
    nur touristen, und die geraten oft in schwierigkeiten mit so ein ding.
    die kleinere wegen hier in die bergen, kuste sind sehr uneben und an viele kurven muss man mit so ein uberhang ofteres zuruck setzen.
    Auch die breite ist ein thema auf so manche wege .... dann das hauptteil des gewichtes auf die hinterache ...
    schon so manche gestresste, festgefahrene fahrer angetroffen :smiling_face:
    Alles moglich aber wohl eher was fur Australien uzw ...


    Aber ein interessantes thema :thumbs_up: :thumbs_up:

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  • :astonished_face: :astonished_face: :astonished_face: und dabei wurde ich diese kabine noch als nicht ubertrieben einstuffen :kissing_face:
    aber wenn man konstant auf nicht befestigte strassen fahrt kommt da ja schon ne menge belastung auf .

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  • Unsere befestigten Straßen sind mitlerweile so huppelig,
    dass ein leerer Anhänger die ganze Zeit auf und ab hüpft.
    Das will die Kabine auch.
    Mit der Zeit sieht der Rahmen das dann ein.


    Aus den Aufbaurichtlinien für Defenderfahrgestelle:
    "Maximaler Karosserieüberhang hinten 1384 mm (ab Mitte der Hinterachse)"
    Mit der Empfehlung diesen Wert nicht auszureizen.
    Da gibts genug Kabinenbilder im Netz,da fällt einem Nichts zu ein.
    Ob der Kabinenhersteller für Rahmenbrüche gerade steht?

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • Da gibts genug Kabinenbilder im Netz,da fällt einem Nichts zu ein.Ob der Kabinenhersteller für Rahmenbrüche gerade steht?

    Das dürfte wohl ein Nachweisproblem sein, aber verkaufen lassen sich vielleicht sowieso nur Leute sowas, die in Physik nicht aufgepasst haben.


    Aber mal interessehalber. Wo siehst Du den Vorteil gegenüber zB einem 90er mit Kupplungsplatte hinten drauf? Wie wäre die Geländegängigkeit mit Kupplungsplatte und Auflieger?

  • Keine Ahnung.
    In welchem Bereich kann eine Kupplungsplatte arbeiten?
    Mein Bekanter hat nunmal einen 130er und möchte nicht mit einem Anhänger verreisen.
    Ich habe schonmal einen 3achsigen Feuerwehrrange gefahren.
    Der ließ sich auf dem Parkplatz ganz normal rangieren.

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  • In welchem Bereich kann eine Kupplungsplatte arbeiten?

    Das weiss ich eben auch nicht. Ich hatte mir Antworten erhofft :grin:
    Aber es erscheint mir logisch, dass die Platte auch seitliche Neigung des Aufliegers ausgleichen können muss. Die Verschränkung findet quasi in den Achsen und in der Kupplungsplatte statt, vermute ich.
    Die Vorteile der Aufliegerlösung kommen meiner Meinung nach primär bei einem kurzen Fahrzeug zum Tragen. Man lässt den Auflieger stehen und benutzt die kurze Zugmaschine wie einen PKW, ohne einen klassischen Wohnwagen rum zu schleppen.

  • Keine Ahnung.
    In welchem Bereich kann eine Kupplungsplatte arbeiten?
    Mein Bekanter hat nunmal einen 130er und möchte nicht mit einem Anhänger verreisen.
    Ich habe schonmal einen 3achsigen Feuerwehrrange gefahren.
    Der ließ sich auf dem Parkplatz ganz normal rangieren.

    rein rechtlich dürfte es sich bei der ankoppelbaren achse um einen anhänger handeln.
    denn die achse hat ja eine extra zulassung. :kissing_face:

  • rein rechtlich dürfte es sich bei der ankoppelbaren achse um einen anhänger handeln.
    denn die achse hat ja eine extra zulassung. :kissing_face:

    Wenn sie rechtlich wie ein Anhänger behandelt wird, dann bräuchte sie wohl ein eigenes Kennzeichen. Ist das so? Wie sieht man dann das Kennzeichen des Zugfahrzeuges? Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen.

  • Bei LKW-Zügen muss der Mindestabstand zwischen den Aufbauten 35cm betragen.

    §34STVZO:
    "Dies gilt nicht für Züge, bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht mehr als 7,50 t oder das des Anhängers nicht mehr als 3,50 t beträgt." :grinning_squinting_face:

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    ist leider in niederländisch (kannichnich :face_with_open_mouth: ) aber man sieht das die zugmaschine hinten ein nummernschild hat und
    hinten am anhänger (sehr undeutlich) ein anderes.


    hier ein bild von den alten getränketransportern bei dem man auch das nummernschild am zufahrzeug erkennen kann.

  • §34STVZO:
    "Dies gilt nicht für Züge, bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht mehr als 7,50 t oder das des Anhängers nicht mehr als 3,50 t beträgt." :grinning_squinting_face:

    Falsches Thema.
    §34 (9) sagt,dass es bei diesen Fahrzeugkombinationen keinen Mindestabstand der Achsen geben muss.
    Das mit dem Aufbauabstand muss ich noch suchen.

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  • Ich habe heute mal einen Prüfingenieur langere Zeit vom Arbeiten abgehalten.
    Er selbst hat einen Heku CarCamp und hat Spaß an einem Randocat.
    Prizipiell sieht er kein Problem darin eine Fahrzeugkombination zu bauen,
    bei dem aus einem 2Achser ein abkoppelbarer Dreiachser wird.
    Wenn das abkoppelbare Teil zum Zugfahrzeug gehören soll,muss die dritte Achse gebremst sein.
    Das lässt sich heutzutage mit separatem Bremskreis,Druckspeicher und Steuerventile,im Zugfahrzeugbremskreis realisieren.
    Elektrische Anhängerachsen gäbs wohl mitlerweile auch mit Zulassung.
    Wenn man es als ungebremsten Anhänger definiert,bliebe die Frage nach der Stützlastermittlung.
    Bei einer Ausführung mit Sattelkupplung,wie beim Clixtar,muss ermittelt werden,
    ob es überhaupt ungebremste Sattelauflieger gibt.
    Die Crux wäre Ladung eine eigene Achse.
    Er will sich drum kümmern,kann aber dauern.



    Mir ist derweil eingefallen,dass die Hecktraverse doch recht weit vom hinteren Rad entfernt ist.
    Soll da noch ein Räderpaar rangeschoben werden,müsste man die Traverse links und rechts schmaler Schneiden.
    Ein Kollege hatte das auch schonmal mit abnehmbarer Traverse und Seitentank geplant.
    Damit ließe sich sogar die Dolliachse aus dem Eingangsvideo realisieren.

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  • Ich habe zwar immer noch nicht verstanden, wofür der Aufwand gut sein soll, ich brauch halt manchmal länger.
    Wenn ich das in den Eingangsvideos richtig verstanden habe, wird eine nachlaufende Achse gelenkig an die vorhandenen angekuppelt.
    Die Berechnung kann dann nach dem Ritter-Schnitt-Verfahren, wie bei einachsigen Anhängern erfolgen. Entscheidend dafür ist ausschließlich die Deichsellast.

  • Das soll für Wohnkabinen sein,die auf Doka Pick Ups Rahmenbrüche verursachen.
    Gelenkig?Ich will das starr haben.
    Was die Deichsel ist und was der Kupplungspunkt,ist halt Definitionssache.
    Statt einer Sattelplatte könnte man auch einen Kugelkopf hinter der Kabine verbauen.
    Auf einem ausreichen dimensionierten Träger,kann der als AHK abgenommen werden.

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