Reserveradhalter auf Motorhaube vom Nackerten eintragen ?

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Grundsätzliches:


    Ein Motor ist eine Pumpmaschine und eine Strömungsmaschine. Die Übergänge sind fliessend. Auch und gerade als Strömungsmaschine treten resonante Vorgänge auf.
    Bei Viertaktmotoren führt das zB zu Schaltsaugrohren. Bei niedrigen Drehzahlen soll das Saugrohr lang sein und bei hohen Drehzahlen kurz um eine gute Füllung zu erreichen. Wer schon gesehen hat, wie stark Rennmotoren mit scharfen Steuerzeiten bei niedrigen Drehzahlen aus den kurzen Trichtern nebeln versteht das Prinzip.


    Insofern ist es ganz sicher so, dass ein Schnorchel das Abgasverhalten ändert, weil der Saugweg deutlich länger wird. Die Frage ist, in welche Richtung?


    Eine weitere Frage ist nun, zu welchem Prozentsatz und ist die Abweichung innerhalb der Toleranzen? Bei den moderaten Steuerzeiten unserer Motoren, würde ich sagen, dass Änderungen mit Schnorchel innerhalb der Toleranzen liegen. Also bestünde zumindest deshalb kein Eintragungsbedarf. Die Änderung könnte aber auch ausserhalb der Toleranzen liegen und da tritt der übersicherheitsbewusste TÜV Prüfer auf den Plan. Schon wird alles zur Ermessenssache.


    Es wird also weiterhin vom Sicherheitsbedürfnis des Prüfers abhängig bleiben.


    Zum Schluss können aber auch der gegnerische Rechtsanwalt und der Staatsanwalt anderer Meinung sein ... das Leben bleibt gefährlich und man kann dem ganzen nur entgehen, indem man morgens im Bett bleibt. Aber sogar dann kann einem der Himmel auf den Kopf fallen.
    :smiling_face_with_halo:

  • Zu den Sitzen, nein der 110er ist ein 9-Sitzer, wer hätt´s gedacht :face_with_tongue:
    Ich will aber hinten die TD5 Sitzbank raus haben und dafür entweder die TD4 Sitzbank einbauen (mit etlichen Umbauten verbunden) oder einfach gleich auf 2 Einzelsitze umrüsten. Ich habe einen guten Schlosser an der Hand, mit dem ich das Geröhr gemeinsam zusammen tüddeln kann und dann ist das auch nicht weniger Aufwand, als die Karosserie für die TD4 Sitzbank anzupassen. Anschnallgurte bleiben original, dann sollte auch das machbar sein.
    .

    Wegen der Sitzkonsole 2. Reihe, frag mal den Ralf Ehlermann, der war vor 2-3 Jahren an dem Thema dran und wollte dafür auch eine ABE erreichen.

  • nsofern ist es ganz sicher so, dass ein Schnorchel das Abgasverhalten ändert, weil der Saugweg deutlich länger wird. Die Frage ist, in welche Richtung?


    Eine weitere Frage ist nun, zu welchem Prozentsatz und ist die Abweichung innerhalb der Toleranzen? Bei den moderaten Steuerzeiten unserer Motoren, würde ich sagen, dass Änderungen mit Schnorchel innerhalb der Toleranzen liegen. Also bestünde zumindest deshalb kein Eintragungsbedarf

    Moin Siggi_H


    wer was wie in welche Richtung verändert, muss aber der Sachverständige klären und in den Papieren vermerken (also Eintragen)
    Wenn die Änderungen im Rahmen dem erlaubten liegen, befreit das nicht von der Eintragungspflicht, es ermöglicht dem Prüfer erst das Eintragen.
    Lägen die Änderungen außerhalb des erlaubten, müsste der Prüfer die Eintragung verweigern.


    @ All


    bitte nicht Verwechseln, was Eintragungsfähigkeit und Eintragungspflicht sind :winking_face:


    Gruß Ralf.

  • Auch das "Erlaubte" hat Toleranzen.


    Beträgt die Abweichung bis zum festgelegten Prozentsatz ist keine Eintragung nötig. Überschreitet die Abweichung das Erlaubte ist ja auch die Eintragung gar nicht möglich. Bei sichtbaren Massen ist das sicher deutlich einfacher. Drum schrieb ich vom Ermessensspielraum.


    Eingetragen wird also generell nur, was die Toleranz übersteigt, aber innerhalb des Erlaubten ist.


    Was anderes hab ich nicht geschrieben.

  • Hast du zu dieser Aussage belastbare Unterlagen ?

    Ist der gesunde Menschenverstand belastbar genug? Es gibt keine absoluten Messwerte, schon gleich gar nicht, wenn es um Serienstreuung geht. Es ist das Wesen der Serienstreuung, dass alles innerhalb der Serienstreuung zulässig ist.


    Ich schrieb "festgelegter Prozentsatz", weil ich eben keine exakten %-Werte kenne. Zu welchen Werten auch ...


    Meine Hauptaussage war, dass es abhängig von diesen prozentualen Messwerten eine Ermessensache bleibt, insofern wird man keine endgültige und belastbare Aussage bekommen ... offensichtlich ja nicht mal vom TÜV ... Entscheidet ein Prüfer, dass die Abgas- und Geräuschabweichungen innerhalb dieser Serienstreuung liegen, wird er sagen, eine Eintragung ist nicht nötig.

  • "9 .2 . Anläßlich der Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion darf die Nutzleistung eines geprüften Motors um nicht mehr als ± 5 % vom Typprüfwert abweichen ."


    https://www.jurion.de/gesetze/eu/31988l0195/


    Ein Schnorchel macht wohl mehr als 5 % (negativ) aus (kommt drauf an): http://www.defender2.net/forum/post222433.html


    Nur rein informativ, ich bewerte das nicht. Ich dachte mal in diesem Forum kommt man automatisch in die -3 wenn man etwas in der Art wie "das musst Du aber eintragen lassen" von sich gibt :confused_face: :crylaugh:

  • ob das wirklich mehr als 5% Minderleistung sind ???


    meine serie hat 68ps und läuft mit und ohne schnorchel auf der graden mindestens 110km/h (GPS-wert) ! ich hab sicherheitshalber gas weggenommen.
    ob das bei 3,4ps weniger noch gegangen wäre........... ?? :kissing_face: :crylaugh:

  • Sorry fürs Offtopic: aber heftig was der Schnorchel an Leistung raubt!!! Wollte das Ding ja schon öfter mal abmachen, aber die Löcher im Kotflügel die übrig bleiben bremsen mich...

  • Die Messung muss man aber auch mit Vorsicht geniessen, es waren nämlich zwei verschieden Fahrzeuge in der Messung - also spielen da Faktoren wie Laufleistung, Luftfilterfüllgrad etc spielen da mit rein. Also gut möglich, dass der Effekt nicht so groß ausfällt. Oder größer.

  • Sorry fürs Offtopic: aber heftig was der Schnorchel an Leistung raubt!!! Wollte das Ding ja schon öfter mal abmachen, aber die Löcher im Kotflügel die übrig bleiben bremsen mich...

    Moinsen,


    mein Schnorchel endet direkt neben dem Fenster auf der Fahrerseite.
    Das Geröchel und Gepfeife, also der "Sound" nerft mich besonders im Sommer, wenn ich gerne mit offenem Fenster fahre.
    Daher habe ich den Schnorchel im "Straßenbetrieb" am Luftfilterkasten abgeklemmt, wobei der Schnorchel an sich montiert bleibt.
    Dies führt dazu, dass die Luftansaugung an sich wieder "normal" verläuft, einen Unterschied in der Leistung konnte ich dadurch aber nicht feststellen.
    Wenn ich ins Gelände gehe und es möglicherweise durch's Wasser geht schleiße ich den Schnorchel vorher wieder an, das dauert etwa 2 Minuten.


    So habe ich eine Weg gefunden, der für mich optimal ist.


    Viele Grüße
    Kai


    Edit:
    PS:: Sorry für's Offtroppic, musste ich aber mal in die Menge werfen, übrigens ist mein Schnorchel eingetragen :smiling_face:

    Mache nichts mit Software, was Du mit einem Bowdenzug machen kannst!!

  • Die Messung muss man aber auch mit Vorsicht geniessen, es waren nämlich zwei verschieden Fahrzeuge in der Messung - also spielen da Faktoren wie Laufleistung, Luftfilterfüllgrad etc spielen da mit rein. Also gut möglich, dass der Effekt nicht so groß ausfällt. Oder größer.

    Wie kommst Du darauf, dass es zwei Fahrzeuge waren? Irgendwo hatte ich gelesen, ich glaube in einem anderen Thread von Pete Bell, dass es das gleiche Fahrzeug war. Zweifellos wird es trotzdem Toleranzen geben.

    Daher habe ich den Schnorchel im "Straßenbetrieb" am Luftfilterkasten abgeklemmt, wobei der Schnorchel an sich montiert bleibt.
    Dies führt dazu, dass die Luftansaugung an sich wieder "normal" verläuft, einen Unterschied in der Leistung konnte ich dadurch aber nicht feststellen.

    Wenn warme Luft aus dem Motorraum gezogen wird verringert sich die Leistung ebenfalls. ;P

  • Naja, er schreibt es zum Einen nicht, zum anderen sagt er da, dass die eine Messung mit anderen Reifen gemacht wurde - was zumindest dafür spricht, dass es entweder zwei unterschiedliche Fahrzeuge sind, wenn nicht, wurde dazwischen zumindest auch rumgebastelt.

  • Hallo Eddy,


    eigentlich um einen Reserveradhalter auf der Motorhaube beim Td5 (lt. Titel) und dann aus dem ersten Beitrag noch

    Ich würde das gerne beim nächsten TÜV-Termin im kommenden Sommer, zusammen mit einigen anderen Dingen (Sitze hinten, Schnorchel, Rockslider), eintragen lassen.

    ... - wobei wohl die Themen 'Eintragung' und 'Abgasveränderung durch einen Schnorchel' besonders strittig sind - jeder wie er will :smiling_face_with_halo: - sorry, geklaut, hoffe es ist O.K. :thinking_face:



    Viele Grüße vom Südrand vom Pott


    Norbert

  • Meine Hauptaussage war, dass es abhängig von diesen prozentualen Messwerten eine Ermessensache bleibt, insofern wird man keine endgültige und belastbare Aussage bekommen ... offensichtlich ja nicht mal vom TÜV ... Entscheidet ein Prüfer, dass die Abgas- und Geräuschabweichungen innerhalb dieser Serienstreuung liegen, wird er sagen, eine Eintragung ist nicht nötig.

    Genau das Darf er aber nicht ! Genau dann muss ! er Eintragen.
    Spätestens bei der nächsten HU kannst du sonst von vorne Anfangen alle Messprotokolle usw. beizubringen um nachzuweisen das dein Fahrzeug OK ist.
    Deshalb gibt es ja ABE´s und Eintragungen, damit das alles nur ein mal gemacht werden muss.
    Manch einer will das System einfach nicht verstehen....
    Ich bin raus. :thumbs_down:

  • Genau das Darf er aber nicht ! Genau dann muss ! er Eintragen.
    Spätestens bei der nächsten HU kannst du sonst von vorne Anfangen alle Messprotokolle usw. beizubringen um nachzuweisen das dein Fahrzeug OK ist.
    Deshalb gibt es ja ABE´s und Eintragungen, damit das alles nur ein mal gemacht werden muss.
    Manch einer will das System einfach nicht verstehen....
    Ich bin raus. :thumbs_down:

    das verstehe ich tatsächlich nicht! Er soll einen serienmässigen Zustand eintragen müssen? Wie soll das gehen? Eintragungen kann man dann machen, wenn zB Längenmasse oder anderes von der Serie abweichen.

  • Insofern ist es ganz sicher so, dass ein Schnorchel das Abgasverhalten ändert, weil der Saugweg deutlich länger wird. Die Frage ist, in welche Richtung?



    das verstehe ich tatsächlich nicht! Er soll einen serienmässigen Zustand eintragen müssen? Wie soll das gehen? Eintragungen kann man dann machen, wenn zB Längenmasse oder anderes von der Serie abweichen.


    Es ging um einen Schnorchel. Der nicht Original ist.... :wacko:

  • da gab es doch aber,speziell von landrover,immermal sonderserien mit orginal zubehör die nicht eingetragen waren !!!
    nämlich schnorchel,kotflügelriffel,dachträger,zusatzlampen oder reserveradhalter.
    alles ab werk verbaut und nicht eingetragen weil es ein ,,sondermodell,, ist................
    nach vieleicht 10jahren hat man unter umständen das problem beim TÜV weil es nich eingetragen ist obwohl es ab werk drann war.
    sinn macht das ganze nicht.

  • Original Riffel und Schnorchel sind, bei Sondermodellen, eingetragen, direkt von Land Rover.
    Das Riffelblech sogar mit Kantenschutzband.


    Teilweise haben Händler eigenmächtig Riffel oder was auch immer an die Karren geschraubt, das war dann nicht immer eingetragen.
    Was es aber NICHT legal macht, oder von der Eintragungspflicht entbindet.