13.01.2006 ein Brief Vom Land Rover Anwalt
Freigabe der Domain www.land-rover.de und Markenzeichenverstoß
Sehr geehrter Herr Rohr,
wie vertreten die rechtlichen Interessen der Land Rover Deutschland GmbH. Unsere
ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Unsere Mandantin hat uns über folgenden Sachverhalt unterrichtet:
Unter der Internetadresse www.land-rover.de stellen sie die Verlinkung zu verschiedenen
Internetseiten her, die alle irgendwie im Zusammenhang mit Fahrzeugen unserer Mandantin
stehen.
Nach den uns vorliegenden Informationen ist der Domainname „land-rover.de“ auf ihren
Namen bei der DENIC e. G. angemeldet. Die Anmeldung der vorgenannten Domain auf
ihren Namen ist ohne entsprechende Berechtigung Ihrerseits erfolgt. Das
entsprechende Namensrecht an der Domain steht in der Bundesrepublik Deutschland
ausschließlich unserer Mandantin zu. Eine Berechtigung zur Nutzung des Namens „Land
Rover“ hat Ihnen unsere Mandantin nicht erteilt. Auch ist unsere Mandantin mit der Nutzung
das Domain „land-rover.de“ durch sie nicht einverstanden.
Darüber hinaus haben sie auf Ihrer Internetseite einen Link zur Internetseite eines
autorisierten Land Rover-Vertragshändlers angebracht und verwenden mit der Firma dieses
Vertragshändlers das Original Land Rover-Markenlogo. Die Verwendung des Land Rover-
Markenlogos steht neben unserer Mandantin ausschließlich den autorisierten
Vertragspartnern zu, was sie nicht sind. Sie stehen in keinerlei vertraglichen Beziehungen zu
unserer Mandantin.
U. a. aus dem allein unserer Mandantin zustehenden Namensrecht sind sie verpflichtet, den
vorgenannten Domainnamen umgehend bei der DENIC e. G. freizugeben. Darüber hinaus
sind sie verpflichtet, die Nutzung der Internetadresse „land-rover.de“ einzustellen.
Weiter verstoßen sie neben namensrechtlichen auch gegen wettbewerbsrechtliche und
markenrechtliche Vorschriften, indem Sie das Logo bzw. das Markenzeichen „Lnad Rover
Juwel“ ohne entsprechende Zustimmung unserer Mandantin auf der Internetseite verwenden.
Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, den für sie
bestehenden, vorstehend geschilderten Verpflichtungen unverzüglich, spätestens jedoch bis
zum
23. Januar 2006
Nachzukommen und dies uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
Sollten Sie Ihre vorgenannten Verpflichtungen zur Freigabe der vorgenannten Domain sowie
zur Unterlassung der Nutzung der vorgenannten Internetadresse nicht innerhalb der
vorgenannten Frist nachkommen und dies innerhalb der vorgenannten Frist nicht uns
gegenüber schriftlich bestätigen, wären wir gehalten, unserer Mandantin zu empfehlen, den
Vorgang ohne weitere Mahnung unverzüglich gerichtlich weiterzuverfolgen und dann auf
diesem Wege die ihr zustehenden Rechte durchzusetzen. Die dadurch entstehenden Kosten
wären von ihnen zu tragen. Unsere Mandantin und wir hoffen allerdings, dass der Vorgang
im vorgenannten Sinne außergerichtlich abgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx xxxxxxxx
Rechtsanwältin