Schon gesehen, Aktion Landy Badge

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • 13.01.2006 ein Brief Vom Land Rover Anwalt


    Freigabe der Domain www.land-rover.de und Markenzeichenverstoß
    Sehr geehrter Herr Rohr,
    wie vertreten die rechtlichen Interessen der Land Rover Deutschland GmbH. Unsere
    ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
    Unsere Mandantin hat uns über folgenden Sachverhalt unterrichtet:
    Unter der Internetadresse www.land-rover.de stellen sie die Verlinkung zu verschiedenen
    Internetseiten her, die alle irgendwie im Zusammenhang mit Fahrzeugen unserer Mandantin
    stehen.
    Nach den uns vorliegenden Informationen ist der Domainname „land-rover.de“ auf ihren
    Namen bei der DENIC e. G. angemeldet. Die Anmeldung der vorgenannten Domain auf
    ihren Namen ist ohne entsprechende Berechtigung Ihrerseits erfolgt. Das
    entsprechende Namensrecht an der Domain steht in der Bundesrepublik Deutschland
    ausschließlich unserer Mandantin zu. Eine Berechtigung zur Nutzung des Namens „Land
    Rover“ hat Ihnen unsere Mandantin nicht erteilt. Auch ist unsere Mandantin mit der Nutzung
    das Domain „land-rover.de“ durch sie nicht einverstanden.
    Darüber hinaus haben sie auf Ihrer Internetseite einen Link zur Internetseite eines
    autorisierten Land Rover-Vertragshändlers angebracht und verwenden mit der Firma dieses
    Vertragshändlers das Original Land Rover-Markenlogo. Die Verwendung des Land Rover-
    Markenlogos steht neben unserer Mandantin ausschließlich den autorisierten
    Vertragspartnern zu, was sie nicht sind. Sie stehen in keinerlei vertraglichen Beziehungen zu
    unserer Mandantin.
    U. a. aus dem allein unserer Mandantin zustehenden Namensrecht sind sie verpflichtet, den
    vorgenannten Domainnamen umgehend bei der DENIC e. G. freizugeben. Darüber hinaus
    sind sie verpflichtet, die Nutzung der Internetadresse „land-rover.de“ einzustellen.
    Weiter verstoßen sie neben namensrechtlichen auch gegen wettbewerbsrechtliche und
    markenrechtliche Vorschriften, indem Sie das Logo bzw. das Markenzeichen „Lnad Rover
    Juwel“ ohne entsprechende Zustimmung unserer Mandantin auf der Internetseite verwenden.
    Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, den für sie
    bestehenden, vorstehend geschilderten Verpflichtungen unverzüglich, spätestens jedoch bis
    zum
    23. Januar 2006
    Nachzukommen und dies uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
    Sollten Sie Ihre vorgenannten Verpflichtungen zur Freigabe der vorgenannten Domain sowie
    zur Unterlassung der Nutzung der vorgenannten Internetadresse nicht innerhalb der
    vorgenannten Frist nachkommen und dies innerhalb der vorgenannten Frist nicht uns
    gegenüber schriftlich bestätigen, wären wir gehalten, unserer Mandantin zu empfehlen, den
    Vorgang ohne weitere Mahnung unverzüglich gerichtlich weiterzuverfolgen und dann auf
    diesem Wege die ihr zustehenden Rechte durchzusetzen. Die dadurch entstehenden Kosten
    wären von ihnen zu tragen. Unsere Mandantin und wir hoffen allerdings, dass der Vorgang
    im vorgenannten Sinne außergerichtlich abgeschlossen werden kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxxxx xxxxxxxx
    Rechtsanwältin

  • Am 16.01.2006 antwortete ich...


    Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
    ich möchte mich für Ihr freundliches Anschreiben vom 13.01.2006 bedanken.
    Seit nunmehr zwei Jahren warte ich auf diese Post, schließlich habe ich die Internetadresse
    www.land-rover.de schon Ende 2003 bei der DENIC eingetragen. Das war unmittelbar
    nachdem die BMW Gruppe diese Domain freigegeben hatte.
    Damit stellt sich mir auch direkt die Frage warum Ihre Mandantin soviel Zeit benötigt hat und
    erst jetzt www.land-rover.de beansprucht.
    Ich vermute, dass dies an folgendem Sachverhalt liegt.
    Zeitgleich zur Registrierung, von www.land-rover.de, habe ich mich, bei einem Glas Bier, mit
    einem Gründungsmitglied der Denic unterhalten. Seiner Aussage nach haben Internationale
    Konzerne nur Anspruch, auf die DE Endung wenn sie auch die COM Endung halten.
    Selbstverständlich überprüfte ich sofort www.land-rover.com. Mit Erleichterung stellte ich
    fest, dass auch die COM Adresse auf eine Privatperson registriert war.
    Jetzt, nach Ihrem Schreiben, überprüfte ich www.land-rover.com erneut.
    Sie können sich sicherlich meine Überraschung vorstellen, als ich sah, dass die besagte
    Domain schon seit dem 16.04.1999 zum Ford-Konzern gehört.
    Wow... scheinbar kann irgendjemand bei Ford in einer Kristallkugel lesen und hat dabei
    festgestellt das BMW vier Jahre später die Adresse freigeben wird. Anders ist das nicht zu
    erklären, oder?
    Nur der private Inhaber von www.land-rover.com passt irgendwie nicht in diese Theorie.
    Nichts desto trotz folge ich selbstverständlich Ihren Aufforderungen.
    Die Nutzung der Internetseite www.land-rover.de habe ich unverzüglich eingestellt.
    Damit habe ich auch den Link zu dem Vertragshändler inklusive dem Markenlogo entfernt.
    Die Freigabe des Domainnamens habe ich veranlasst. Nach einem Telefonat mit der DENIC
    wurde mir mitgeteilt, das ich diesen Vorgang nur über meinen Provider abwickeln kann.
    Der teilte mir dann telefonisch mit, dass die Löschung (Bearbeitungszeit Strato und
    Bearbeitungs-zeit DENIC) etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt. Somit ist der Vorgang
    etwa Ende Januar abgeschlossen.
    In Ihrem Schreiben hat mich besonders eine Passage sehr nachdenklich gestimmt. Zitat:
    Darüber hinaus haben sie auf Ihrer Internetseite einen Link zur Internetseite eines
    autorisierten Land Rover-Vertragshändlers angebracht und verwenden mit der Firma
    dieses Vertragshändlers das Original Land Rover-Markenlogo. Die Verwendung des
    Land Rover-Markenlogos steht neben unserer Mandantin ausschließlich den autorisierten
    Vertragspartnern zu, was sie nicht sind. Sie stehen in keinerlei vertraglicher Beziehung zu
    unserer Mandantin.
    Was bedeutet das jetzt im Klartext?
    Darf ich keinen autorisierten Land Rover-Vertragshändler verlinken oder ist die Verlinkung
    eines autorisierten Land Rover-Vertragshändlers in Verbindung mit dem Original Land
    Rover-Markenlogos nicht zulässig?
    Sollte es zulässig sein, einen autorisierten Land Rover-Vertragshändler zu verlinken und
    dieser ein Land Rover-Markenlogo in seinem Schriftzug führen, stellt sich mir sofort die
    nächste Frage. Muss ich das Land Rover-Markenlogo dann „zensieren“ bzw. unkenntlich
    machen?
    Und wie muss ich mich jetzt bezüglich meines Fahrzeuges (Land Rover Defender) verhalten?
    Der Wagen wurde vom Vorbesitzer, nach 1 ½ Jahren, aus dem Leasingvertrag gelöst und an
    mich verkauft. Durch den Kauf „von Privat“ stehe ich leider in keinerlei vertraglich
    Beziehung mit ihrer Mandantin.
    Darf ich die Orginal Land Rover-Markenlogos trotzdem weiterhin am Fahrzeug lassen oder
    muss ich sie jetzt mit Gewalt entfernen?
    Mit freundlichen Grüßen


    Wie ging´s weiter?..


    Eine Antwort auf meine Fragen habe ich nicht bekommen. :smiling_face_with_sunglasses:
    Ich habe die Domain land-rover.de gekündigt und damit war die Adresse wieder frei.
    Offensichtlich hatten die Anwälte von Land Rover aber null Ahnung vom Domainrecht -> Stichwort DISPUTE-Eintrag
    ...kaum war ich nicht mehr als Domaineigentümer eingetragen, war es eine Privatperson aus Bayern. :grinning_squinting_face:

  • :grinning_squinting_face: Da bin ich ja froh, dass ich die Landrover oder Land-Rover oder Land Rover Schriftzüge von meinem Auto entfernt habe, bis vorne auf der Motorhaube aber das ist ja nicht, wie es die Rechtsanwältin schreibt, das "Lnad Rover Juwel" Markenlogo :grinning_squinting_face: Das sollte ich vielleicht trotzdem durch einen Schriftzug ersetzen "Hier steht kein Hersteller, weil ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann für den Hersteller und insbesondere die deutsche Niederlassung und erst recht für die deutschen Händler dieser Marke Werbung Werbung zu machen und das auch noch kostenlos" :face_with_tongue: :grinning_squinting_face:

  • Ich hätte die Domän LR für ne Million Euro zum Kauf angeboten.
    Dann hätte ich vielleicht 100000 bekommen. :grinning_squinting_face:


    Anwälte werden überschätzt. :smiling_face_with_sunglasses:

  • Nabend.....


    Die Marke "Land Rover" ist eine eingetragene WORT Marke. Wenn hier eine Schädigung stattfinden _kann_ - und davon ist auszugehen da viele Kunden bei land-rover.de landen - dann kann der Markenbesitzer rel. einfach die Domain beanspruchen.
    Einen Schaden dadurch zu verursachen weil jemand "Land Rover" in ein Stück Alu fräst und auf sein Auto nietet - da soll ein Anwalt mal erklären welches Recht da verletzt wird und welcher Schaden zu beziffern ist..........


    Gruss,
    woody

    Mein Motto für Reise und Offorad: Sometimes the fastest way to get there is to go slow.... (Tina Dickow)

  • Wird langsam echt Zeit, dass der Defender nicht mehr gebaut wird.


    Ich frag ja auch nicht bei Douglas die lackierten Häschen nach ner Trennscheibe für die Flex. :smiling_face: