Versicherung für OFFROAD - Fahren

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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  • Nur mal so zur Info am Rande,
    da ich z.Zt. wegen eines anderen Fahrzeuges mit meiner Allianz - Versicherung Theater habe,
    bin ich mal zu den Mitanbietern gegangen.
    Natürlich auch die Frage gestellt, wie der Versicherungsschutz im Offroadgelände à la Fürsten Forrest oder Mammut Park aussieht.


    Nun die ersten Antworten:
    Allianz trägt bekanntlich keinen auftretenden Schaden,
    dazu sehr teuer. 620€ Jahresbeitrag bei 40% m. Teilkasko (150 SB) und 9.000km/a


    Provinzial Rheinland - So lange nicht im Wettbewerb gefahren wird, sind Schäden voll gedeckt.
    (bis Teilkasko, Vollkasko habe ich nicht gefragt). ca. 180 € im Jahresbeitrag günstiger wie Allianz


    HUK - sucht noch nach Antworten,
    aber mit Abstand die billigste, 380€ Jahresbeitrag inkl. Teilkasko (150 SB) bei 9.000km/a


    Aber alle Vericherungen konnten mir sagen, so bald in einem Wettbewerb gefahren wird,
    sollte eine Sportgeräteversicherung abgeschlossen werden,
    wenn man evtl. Schäden versichert haben möchte.

  • von welchen Schäden redest du?
    Haftpflichtschäden, also das Beschädigen von Eigentum Dritter, sollten doch (ausser Wettbewerbe) immer versichert sein.
    Ausschluss von Teilkaskoschäden, also Glasbruch, Diebstahl, Zusammenstösse mit Haarwild usw. halte ich auch von abwegig.
    Woher kommt die Information das die Allianz keine Schäden trägt?


    Gruss Fred

  • Woher kommt die Information das die Allianz keine Schäden trägt?


    Nach langen Gespärchen mit der Kanzlei, wo man mir mehrfach und Personenunabhängig erklärt hat, dass
    bei einem Offroadeinsatz in den z.B. genannten Parks kein Versicherungschutz besteht.

  • Gespräche sind ja gut und schön aber am Ende zählen nur die Versicherungsbedingungen (AKB) und die Tarifbestimmungen. Da soll dir mal jemand die Ausschlussbestimmungen zeigen.
    Was es gibt ist ein Ausschluss bei der Teilnahme an Wettbewerbsveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten...das passt aber wohl eher nicht für offroad :winking_face:

  • "In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
    (1) Vorsatz
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
    und widerrechtlich herbeiführen.
    (2) Genehmigte Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
    an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen,
    bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
    kommt (Rennen), entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige
    Übungsfahrten."


    So steht es in meinen Versicherungsbedingungen.
    Und nach Ansicht meines Versicherungsvertreters und dem internen "Fachangestellten",
    sieht die Allianz ein Fahren abseits des öffentl. Starssenverkehrs grundsätzlich als in diesem Abschnitt genannte "Übungsfahrt".


    Natürlich kam unter dem Tisch auch die Aussage, dass Haftpflichtschäden wohl bezahlt werden, aber die Versicherung auf jedenfall versucht,
    sich das Geld im Schadenfalle zurückzuholen. Als VN bliebe dann nur der Weg zum Anwalt und Gericht, wohlweislich dass dies die wenigsten tun.
    Erfolgschancen des VN sollen dennoch bei nahezu 90% liegen, wenn sie denn gegen den Bescheid klagen und Zeit mitbringen.


    Die im Beitrag 2. genannte Versicherung, sieht im Offroaden eher eine Übungsfahrt à la ADAC.
    D.h. Offroaden dient dort zum Vertiefen der Grundlagen der richtigen situativen Fahrzeugbeherrschung.
    So zumindest die mündliche Aussage der Versicherungsangestellten, auf deren schriftliche Bestätigung ich aber noch warte.

  • Bei meinem Umfallschaden bin ich auf einer Campingveranstaltung einen de-facto befahrbaren Feldweg gefahren und leider Umgefallen.


    De-facto deshalb, weil dieser Weg auch ohne zu bezahlen erreichbar ist. Das war irgendwo bei Stadtoldendorf.


    Versicherung zahlte. Kein Problem.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Es gibt eben viel zu viel falsch ausgefüllte Schadenanzeigen. Ein Blick in die Bedingungen schärft das Verständins.


    "Der Schaden ist bedingungsgemäß eingetreten ..."