TÜV-Termin: Vorstellung mit Camperumbau

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

  • Dachluken:

    "

    5.7 Scheiben

    Alle Scheiben müssen für den jeweiligen Verwendungszweck genehmigt sein (Prüfzeichen national

    / EU oder UN-Regelungen). Die zulässige Einbauposition der Kunststoffscheibe kann der

    Genehmigung bzw. dem Prüfungszeugnis entnommen werden. Es ist zu beachten, dass Scheiben/

    Dachluken mit einem gültigen Genehmigungszeichen versehen sein müssen und die entsprechenden

    Auflagen der Genehmigung eingehalten werden."

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Wenn man bedenkt, dass auf vielen großen Wohnmobilen riesige Hausdach-Solarmodule montiert werden, ist es schon eine reale Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, wenn die Dinger laienhaft verklebt wurden.

    Wenn dir so ein Teil in die Windschutzscheibe kracht, ist Feierabend.

  • Hör bloß auf, nicht dass man noch schlafende Hunde weckt und es in Deutschland so wird wie hier in Belgien. Hier darf nicht mal mehr ein Karosseriebetrieb ein Womofenster einbauen. Das dürfen nur noch zertifizierte Firmen, geschweige denn an Privatmann.

    Und so häufig sieht man jetzt keine Solarmodule oder Womofenster am Wegesrand liegen,

    .....Mörtelkübel schon häufiger :thinking_face: .

  • Deswegen verstehe ich auch das Gejammer über die deutschen Regularien nicht.

    Du kannst doch hier fast alles machen.

    Probier das mal in anderen EU-Staaten.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Deswegen verstehe ich auch das Gejammer über die deutschen Regularien nicht.

    Du kannst doch hier fast alles machen.

    Probier das mal in anderen EU-Staaten.

    Und das gilt nicht nur für kfz Regularien :hey:. Aber wie war das - der Prophet gilt im eigenen Land nix.

    Ich mag meine Familie kochen und den Hund.
    Sei kein Psycho, verwende Satzzeichen!

  • Regularien gibts im Baubereich weit mehr als erforderlich sind, vom vermeintlichen Arbeits- und Umweltschutz ganz zu schwegen......ich höre immer nur Wohnraum....bauen muss billiger werden.....selten so gelacht!

  • mal eben zurück:

    den begriff "innenraumzugelassener Kocher" tauchte erstmals in einer der tüv-Verschärfungen für wohnmobile-bedingungen auf... also vom tüv kreiert.... dann noch das wirrwarr um die gasprüfung... der hiesige gasprüfer für wohnwagen und wohnmobile meinte seiner zeit, er könne erst eine gasprüfung machen, wenn alles vorhanden wäre ( gaskasten, leitungen, schläuche, verbinder etc...) sonst könne er ja zb gar nicht die notwendige dichtigkeitsprüfung starten :smiling_face:

    einen innenraumzugelassenen kocher gäbe es in dem sinne nicht....

    also zurück zum aas -prüfer meines vetrauens....ok...meinte der dann....dann gehen wir das mal logisch an....ein gas-kartuschen-kocher mit zündsicherung reicht ihm seid dem. aber fest eingebaut muss er noch sein....immer noch! ( Für die Zubereitung einer Mahlzeit ist eine fest installierte Kochmöglichkeit erforderlich. Der Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein. ...so der auszug vom tüv nord)

    wenn man jetzt ohne einen gaskocher unterwegs sein möchte hat man schon ein problem... da gibt es nur noch den spirituskocher.... wenn man mal von dieselceranfeldern ( seeehr teuer) oder elektrischen kochfeldern absieht... die für mich zum offroad-reisen nicht praktikabel sind)

    also: kartuschenkocher reinspaxen - wie caruso schrieb- und danach halt illegal unterwegs sein und draussen mit dem benzinkocher kochen!

    aber immer drauf achten dass der zoll dadurch meine wohnkabine auf dem 130er nicht als pkw besteuert!!! rechtlich müsste das ja.

    zum glück sind die meisten menschen, denen man mit seinem landy begegnet immer so begeistert, dass keiner so wirklich daran interessiert ist ob ein kocher festverbaut ist oder nicht. und die meisten prüfingenieure sind ja immerhin auch menschen;-)


    schönen start in den tag

    fraenk

    Ruhe bewahren, Sicherheit ausstrahlen

  • etwas zum KOCHER und dem FLUCHTWEG !


    beim KOCHEN verstehe ich das so das der kocher wärend der fahrt in einer schublade transportiert werden

    darf (ist bei mir der fall) und zum kochen darf man ihn heraus nehmen.muss er dann zum kochen selber

    trotzdem fest verbaut sein,oder darf er dann lose stehen ?


    beim thema FLUCHTWEG hat man vorne ja die türen und hinten (bei mir) die heckklappe !

    ist das so ausreichend............. ?

  • Wird wohl reichen für dich Siggi.

    Ich brauche nur einen Fluchtweg wenn mir die Fettspritzer von den morgendlichen Spiegeleiern

    um die Ohren fliegen. Mein Kocher war übrigens von innen abklappbar an der Hecktuere befestigt. Aber grundsätzlich Koch ich lieber draussen am offenen Feuer mit alten Töpfen und Pfannen. Für schnelles heisses Wasser mal zwischendurch dann eben auch der Kocher an der Türe. :smiling_face_with_sunglasses: :embarrassed:

  • beim KOCHEN verstehe ich das so das der kocher wärend der fahrt in einer schublade transportiert werden

    darf (ist bei mir der fall) und zum kochen darf man ihn heraus nehmen.muss er dann zum kochen selber

    trotzdem fest verbaut sein,oder darf er dann lose stehen ?


    Was ist denn an "fest verbaut" missverständlich? Klappbar oder ausziehbar darf er ja trotzdem sein.


    Einfacher Test: betreffende Schublade öffnen und Auto auf den Kopf stellen. Wenn der Kocher herausfällt ist er nicht fest verbaut.


    Im Übrigen hattest Du doch erst erwähnt dass Du mit LKW Zulassung unterwegs bist, oder nicht? Warum machst Du dir dann Gedanken über Vorschriften für Wohnmobile?

  • Was ist denn an "fest verbaut" missverständlich? Klappbar oder ausziehbar darf er ja trotzdem sein.


    Einfacher Test: betreffende Schublade öffnen und Auto auf den Kopf stellen. Wenn der Kocher herausfällt ist er nicht fest verbaut.


    Im Übrigen hattest Du doch erst erwähnt dass Du mit LKW Zulassung unterwegs bist, oder nicht? Warum machst Du dir dann Gedanken über Vorschriften für Wohnmobile?

    ich behalte mir vor mir gedanken machen zu dürfen wann und um was ich will !

    wenn man steht nimmt man den kocher aus der schublade und kocht.wie soll da irgendetwas umkippen ?

    wärend der fahrt kann niemand kochen weil man da vorn sitzt und die halb hohe trennwand des 109er

    das ,,nach hinten steigen,, verhindert und man von vorne nicht an den kocher kommt.

    es erübrigt sich also der einfache test.

    die ausrede des prüfers wird sein das es nunmal so da steht und wohl logisch denken nicht

    zugelassen oder erwünscht ist.

  • Kein fest verbauter Kocher - keine Wohnmobilzulassung.

    Frühere Abnahmen hätten Bestandschutz,sofern Kocher lose mitgeführt werden durften.

    Müsste man mal recherchieren.

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • der kocher kann wärend der fahrt nicht genutzt werden da er in einer schublade ist,die

    im verbauten schränkchen ist das wärend der fahrt weder erreichbar,noch bedienbar

    ist.

    warum muss der kocher fest sein wenn ich ihn zum kochen raus nehmen darf ?

    das ist völlig unlogisch und macht keinen sinn.

    da wird dem AAS unterstellt das er nicht in der lage ist zu beurteilen ob etwas sinn

    macht oder völlig daneben ist und das denken wird ihm vom arbeitgeber verboten.


    ......... in der schublade..............

  • Du darfst ihn da nicht herausnehmen können.

    Du darfst ihn auf einer Vorrichtung montieren,

    mit der er zum Kochen herausgezogen oder herausgeklappt werden kann.

    Wobei die Abstände zu Brennbaren Materialien auch nochmal definiert wurden.

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