TÜV-Termin: Vorstellung mit Camperumbau

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • eben. Das Chaos hat neben allen Nachteilen den Vorteil dass man auch die Hoffnung hegen darf einen Willingen zu finden der es so macht wie man gere hätte :facepalm: .

    Ich mag meine Familie kochen und den Hund.
    Sei kein Psycho, verwende Satzzeichen!

  • Guten Morgen zusammen, ich finde es super, ein Thema angestoßen zu haben, das die „Gemüter erregt“, aber doch auch bei den „alten Hasen“ hier im Forum auf Interesse stößt!

    Leider gibt es, wie so häufig in unserem Lande, keine einheitliche Lösung, sondern hängt dann vermutlich wieder von dem jeweiligen TÜV-Mitarbeiter ab.

    Wir wohnen in Potsdam - falls jemand einen beim hiesigen TÜV kennt, den man vielleicht als nicht „zu verbissen“ betrachten kann, wäre ich für eine Info dankbar.

    Ich denke mal, dass wir am Tag X einen Teil der Schrankmodule und Kleinkram aus dem Wagen nehmen - so haben wir mehr „Ladefläche“. Dann bleibt nur noch zu hoffen, dass der Wagen weiterhin als LKW durchgeht.

    Falls nicht, werden wir vermutlich einen bisher nicht erforderlichen Kocher fest einbauen, um dann die WoMo-Zulassung zu bekommen.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt…


    Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Beiträge - geiles Forum👍👏!

  • aber Versicherung bitte LKW, weil teurer als PKW

    Die Versicherung versichert,was in den Papieren steht.

    Damit der Wagen überhaupt noch in der EU verkauft werden konnte,

    wurde er als N1-BB klassifiziert.

    Also LKW-Van.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Das mit der Kontrolle ist wohl eine sehr theoretische Problemstellung, daher die Frage, wen das ausser dem TÜV sonst interessieren soll.


    Mir wäre das vollkommen wurscht, soll erstmal einer kommen................

  • Der Zoll, wenn er Wind davon bekommt. Das "vollkommen wurscht" legt sich mit dem dann eintrudelnden Steuerbescheid; die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt geschmeidige 10 Jahre.


    10 Jahre x Differenz zwischen PKW und LKW Besteuerung = kann sich jeder ausrechnen.

  • Der Zoll, wenn er Wind davon bekommt. Das "vollkommen wurscht" legt sich mit dem dann eintrudelnden Steuerbescheid; die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt geschmeidige 10 Jahre.

    Bei welcher Gelegenheit soll das denn stattfinden ?


    Mit Verjährungsfrist brauchst Du mir nichts erzählen, wir hatten schon eine Steuerprüfung und ich gehe davon aus, daß die nächste nicht mehr lange dauert. Da gibt es steuerlich viele Fallstricke.............aber auch da wird vieles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

  • Bei welcher Gelegenheit soll das denn stattfinden ?

    Immer dann,wenn du mit der Rennleitung in Berührung kommst.


    Wobei es fraglich ist,ob derzeit eine andere Steuer erhoben würde,

    wo doch aktuell ausschließlich nach Eintrag in der Zulassungsbescheinigung,

    besteuert wird.

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  • Das meinte ich, ein eher seltenes Problem und selbst wenn es auftritt heißt das erstmal gar nichts. Eine Kontrolle ist ja per se kein Problem, die machen halt Ihren Job und Du warst zur falschen Zeit am falschen Ort. Wenn die Rennleitung da nicht explizit drauf getrimmt ist und danach schaut interessiert das niemanden.

  • Ist sie aber.

    Letztes Jahr schlug da eine Begebenheit eines Lieferdienstes,

    riesen Wellen in TÜVkreisen.

    Mit Änderung der Fahrzeugart erlischt die Betriebserlaubnis.

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  • Ich habe noch weiter im Internet recherchiert und folgendes gefunden:


    Die Behandlung von Sonderfällen:

    Solltest du eine Wohneinrichtung planen, die herausnehmbar ist oder den Bau oder die Installation eines Wechselaufbaus planen, bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. In diesen Fällen kann in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) auf den Zustand hingewiesen werden – eine Beschreibung als Wohnmobil ist jedoch nicht möglich, da die geforderte Mindestausstattung für ein Wohnmobil nicht fest verbaut ist. In all diesen Fällen gelten sämtliche Vorschriften des Basisfahrzeugs, vor allem im Hinblick auf Besteuerung, benötigte Fahrerlaubnisklasse, Sonn- und Feiertagsfahrverbote, HU-Fristen etc.“


    Das würde doch m.E. in unserem Fall passen. Wir können alles wieder herausnehmen, die Doppelrücksitzbank wieder einbauen und haben zudem keinen für eine WoMo-Zulassung erforderlichen, fest installierten Kocher.

    Somit bliebe die ursprüngliche Fahrzeugart (in unserem Fall „Lieferwagen…“) erhalten!

    Oder sieht das jemand anders?


    Weiß jemand, wann und warum irgendwann entschieden wurde, dass ein normaler Defender 110 Station Wagon als „Lieferwagen…“ und nicht mehr als PKW zu betrachten ist?


    LG und noch einen schönen Sonntag!

  • Ja,das schrieb ich in Antwort 44.

    Damit bekamen alle Defender eine (neue) Eu-Betriebserlaubnis.


    Solche Blogeinträge sind nichts Wert.

    Den Leuten fehlt auch oftmals das Hintergrundwissen.

    Die bekommen eine Antwort beim TÜV die ihnen gefällt

    und meinen daraus eine Gesetzmäßigkeit ableiten zu können.

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  • Aha.

    Du meinst ,der ganze Krempel,der außen dran geschraubt ist,

    ist dann auch nur Ladung und entfällt dadurch der Prüfvorschrift?

    Langsam wirds wild.

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