es macht aber keinen sinn und dem AAS wird verboten seinen job zu machen.
TÜV-Termin: Vorstellung mit Camperumbau
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- Defender Td4 2,4 L
- Lio110
14. L a n d y f r i e n d s A d v e n t u r e d a y s 2 0 2 4
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es macht aber keinen sinn
Das kommt auf den Standpunkt an.
Es steht dir frei,in deinem Womo einen weiteren Kocher zu transportieren,
den du außerhalb betreibst.
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Eben. Wieder mal gewolltes Nichtverstehen, man kennt es...
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Eben. Wieder mal gewolltes Nichtverstehen, man kennt es...
ich an deiner stelle würde mal probieren zu denken und nicht immer
nur mit ,,das ist eben so,, in den vordegrund schieben.mir scheint du
hast da was verlernt................leider. (was nicht nur auf dich zu trifft !)
das hat mit ..nichtverstehen wollen,, nichts zutun,es geht um die frage
ob ewas sinn macht oder völlig unlogisch ist.
und unlogisch ist einen kocher fest zu verbauen wenn ich ihn wärend
der fahrt nicht nutzen kann weil keine zugriffmöglichkeit besteht.
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und unlogisch ist einen kocher fest zu verbauen wenn ich ihn wärend
der fahrt nicht nutzen kann weil keine zugriffmöglichkeit besteht.
Darum geht's beim geforderten Festverbau aber überhaupt nicht. Während der Fahrt zu kochen ist nicht verboten.
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geht es darum das der kocher nicht beim bremsen in der gegend rum fliegt ?
das kann ja auch nicht sein !
in tread 97 schreibst du noch :
nach der aussage des TÜV ist mein 109er auch weiterhin ein LKW auch wenn ich nicht alle kriterien erfülle :
https://www.tuev-verband.de/mobilitaet/strasse/fahrzeugtypgenehmigung/merkblatt-wohnmobile
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Man merke auf:
"die man ohne Werkzeug entfernen kann"
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Man merke auf:
"die man ohne Werkzeug entfernen kann"
möbel die mittels schnellverschlüssen
oder in airline-schienen mittels sterngriff
entfernt werden können bedürfen kein werkzeug.ich hatte das schon
erwähnt,ist aber wohl untergegangen.
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selbstverständlich ist es verboten wärend der fahrt zu kochen . Da musst du schön angeschnallt auf deinen zugelassenen und eingetragenen sitz, angeschnallt zu sitzen.
Wen interessiert das eigentlich ausser bei der Eintragung ?? keinen . Mich hat noch keiner bei der HU nach dem kocher gefragt. Und wer keinen festen kocher möchte der schraubt sich für die Abnahme eine elek.herdplatte rein und gut isses .
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Ne,das ist nicht gut,denn dann kommt das Kapitel mit der 230V Versorgung und deren Mindestausstattung.
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Fragen kommen denke ich nur wenn es es sich offenbar nur um eine steuerspar Ausstattung handelt. Es liegt schon einiges im ermessensspielraum des prüfers .
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spannungswandler, dann fällt das ganze landstromgedöns weg. Es muss ja nur theoretisch funktionieren.
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seltsamerweise werden die elektrischen Anlagen in womo und wowa nicht überprüft.
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Viele Umbauten vom Geländewagen zu Wohnmobilen finden nur der Steuerersparnis statt. Das tut der Sache nicht gut.
Ich erinnere mal an die Gewichtsbesteuerung der "Kombinationsfahrzeuge über 2,8t", die um die Jahrtausendwende gekippt wurde, weil Hinz und Kunz alle möglichen Autos auf 2801kg aufgelastet haben, um Kohle zu sparen.
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Genau daher rührt die Vorschrift mit der fest eingebauten Kochstelle.
Ich kann mich an VW Bus-Zeiten um die Jahrtausendwende erinnern, da gab es diverse "Anbieter" für die Umbegutachtung zum Womo. Da wurde dann ein Schrank reingestellt der ne Spüle, ein Wasserkanister mit Pumpe und ein Kartuschenkocher enthielt, 30min und 3-400€ später war die Karre dann formal ein Wohnmobil und der Schrank kam in den nächsten Bus.
Bis zu dem Tag an dem Post vom Finanzamt kam, dass das Fahrzeug vorgeführt werden soll. Da war das Geheule an allen Fronten groß.
Heutzutage ist es für den Zoll natürlich einfacher. Bei Instagram & co. postet jeder Hipster seinen #vanlife-Hobel samt Kennzeichen.
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Mein 1. Multivan T4 war seinerzeit auch so ein Kandidat, Womo-Versicherung und LKW Steuer als Sonder KFZ.
Aufgelastet mit anderen Federn auf 2,8to und mit einer selbstgebauten Küchenkiste war das anfangs eine super Sache, die vom TÜV auch einwandfrei als Womo abgenommen und eingetragen wurde. Das Finanzamt hat dann eine neue Regelung erlassen und hat das für 1 Jahr rückwirkend wieder einkassiert, was mich damals ziemlich aufgeregt hat.
Zum Zeitpunkt der Eintragung war das einwandfrei ein Womo, der TÜV hat das auch bestätigt und die kassieren das im hinterher wieder ein, Frechtheit! Der Knackpunkt war das fehlende Hochdach/Auftstelldach, das wollte das Finanzamt sehen.
Das es da zwischen TÜV und FA unterschiedliche Ansichten gibt ist sowieso ein interessanter Vorgang.............
Unterm Strich war ich bei der Steuer dann wieder ein PKW also teurer, aber die Versicherung war in meinem Fall als Womo Vollkasko deutlich billiger denn als PKW Multivan, damals einer der am meisten geklauten Kärren in Deutschland. Es hatte sich also trotzdem gelohnt, aber das Prozedere war einfach eine Schweinerei.
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Ich hatte meine Küchenbox aus dem VW- Bus in den 110 mit einer Zwischenplatte an vorhandene Schraubpunkte festgemacht. Den Spirituskocher auf die Ablage geschraubt, die Ablage mit einer Schraube am Schrank fixiert, Das Schlaf- Aufstelldach war montiert. Die Zulassung als Wohnmobil war damit beim TÜV kein Problem. Das aller wichtigste für den TÜV war, dass der Kocher fest verschraubt war.
Zwischenzeitlich ist die Küchenbox vom VW Bus wieder entfernt und eine feste Einrichtung eingebaut. Der Kocher ist nun an der Hecktüre beweglich platziert, was für den TÜV Ing. beim letzten TÜV Termin kein Thema war.
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besser als kino hier
ruhe bewahren , sicherheit ausstrahlen
die steuerersparnis/schummelei vieler fahrzeugeigner ist vermutlich der eigentliche grund des genaueren hinsehens der behörden/prüforganisationen.
wenn ein fahrzeug eindeutig als wohnmobil genutzt wird und als solches verkehrstechnisch zugelassen ist (sonderkfz wohnmobil)
wird glaube ich keiner checken ob alle zur zeit geltenden regularien eingehalten wurden.... sprich kocher fest verbaut oder nicht...
bei einer umschlüsselung - also eintragung zum wohni- natürlich sehr wohl.
groetjes fraenk
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Zum Beispiel Sd.Kfz 251.