LKW abschleppen?

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
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  • Wir wohnen allein und sind das erste Haus nach der Autobahnabfahrt. Anlaufstelle für Wegbeschreibungen, Nußkasten oder über Nacht abgestellte, defekte Autos - alles normal und wir helfen gern & oft.
    Jetzt ist es das zweite Mal vorgekommen, dass der Fahrer eines Sattelschleppers wild auf unseren Defender zeigt und fragt ob es als Zugfahrzeug dienen könne. Dabei geht es um ca. 3km Überlandstrecke bis zum Autohof auf Fahrbahn ohne Steigungen bzw. Gefälle.


    Ist ein Abschleppen ( mit Stange ) technisch überhaupt möglich oder rechtlich gar untersagt? Als Laihe denke ich da in erster Linie an die Kupplung und würde sicher auch mit Untersetzung fahren ( ? ) . Wie sind da Eure Meinungen? Lieben Dank im Vorraus!

  • Wir wohnen allein und sind das erste Haus nach der Autobahnabfahrt. Anlaufstelle für Wegbeschreibungen, Nußkasten oder über Nacht abgestellte, defekte Autos - alles normal und wir helfen gern & oft.
    Jetzt ist es das zweite Mal vorgekommen, dass der Fahrer eines Sattelschleppers wild auf unseren Defender zeigt und fragt ob es als Zugfahrzeug dienen könne. Dabei geht es um ca. 3km Überlandstrecke bis zum Autohof auf Fahrbahn ohne Steigungen bzw. Gefälle.


    Ist ein Abschleppen ( mit Stange ) technisch überhaupt möglich oder rechtlich gar untersagt? Als Laihe denke ich da in erster Linie an die Kupplung und würde sicher auch mit Untersetzung fahren ( ? ) . Wie sind da Eure Meinungen? Lieben Dank im Vorraus!

    Ich kann Dir eine Formel schicken, wie Du anhand des LKW-Gewichts und der Straßenbeschaffenheit auf das ungefähre Zuggewicht kommst. Inkl. eventüller Steigung.


    Hilft bei der Abschätzung. Ist gar nicht so viel, woe man meint.


    Gruß
    AWo


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    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Soweit ich weiß ist der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs der verantwortliche Fahrzeugführer und es bildet sich ein Zug oder Gespann (wie auch immer das heißt). Es greift also (soweit mir bekannt) die Versicherung des schleppenden Fahrzeugs, selbst wenn das abzuschleppende Fahrzeug einen Schaden verursacht, also z. B. auf das ziehende Fahrzeug auffährt. Ein Sattelschlepper hat Druckluftbremsen, wenn der Motor nicht läuft, dann läuft auch der Kompressor nicht. Ist der Druckbehälter leer, dann setzt sich die Feststellbremse fest (Federkraft) (zumindest kenne ich das so, habe aber schon lange keinen LKW mehr bewegt). Alleine wegen der Bremsen würde ich es lassen, durch die möglichen Probleme was die Haftung angeht ebenso. Sollte etwas passieren, dann kann man wohl davon ausgehen, dass die Versicherung nicht immer sofort und problemlos den Schaden gerne übernimmt. Da wird dann z. B. eine Überschreitung der Anhängelast des Zugfahrzeugs ein Problem werden, weil man das eventuell so auslegen kann, dass die Zugmaschine grundsätzlich nicht geeignet war. Oder der Führerschein des Fahrers solche Anhängelasten nicht hergibt und man deshalb eine mangelnde Erfahrung als "nicht geeignet" auslegen kann, auch wenn vom Gesetz her eigentlich unerheblich ist. Also massive "Überschreitungen" geben vermutlich Futter für den Rechtsverdreher der Versicherung -> Sorgfaltspflicht.


    Google sagt: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655

  • Der Motor des LKW muss ja laufen, damit die Druckspeicher für die Bremsen gefüllt werden, der LKW muss aufgrund des Gewichtes mitbremsen. Das schafft der leichte Defender trotz evtl. vorhandener Zugstange nicht.


    Damit stellt sich die Frage, ob es ein "Abschleppen" in einer Pannensituation oder schon ein genehmigungspflichtiges "Schleppen" eines Fahrzeuges ist, was dann auch m.W. die entsprechende Führerscheinklasse erfordert und das entsprechende Zugfahrzeug.


    Rein technisch ist dies auf halbwegs ebener Strecke kein Problem. Weiß zwar gerade nicht wie man die Zugkräfte ausrechnet (vielleicht schickt @AWo mir ja die Formel), aber auf rutschiger Schneedecke habe ich die Tage einen Sattelzug eine ganz leichte Steigung mit einem 3t Gurt hochgezogen, was kein Problem war.

    VG


    Kai
    Discovery 3 TDV6


    Derjenige, der meint alles bereits zu wissen, lernt nichts mehr dazu.

  • Jau, wenn der Federspeicher des LKW zu geht und er zum Abschleppen manuell gelöst werden muß, ist sowieso der Punkt erreicht, an dem wir mit dem Landy NICHTS mehr abschlepptechnisch machen. Auch nicht mit Schleppstange. Das wäre kriminell gefährlich.
    Ich persönlich würde ich meine Hilfe auch nur darauf beschränken, bei der Anforderung von fachgerechter Unterstützung zu helfen, die Pannenstelle möglichst gut abzusichern (Kegel, Blinklicht, Warndreieck) und dem Fahrer einen frischen Kaffee anbieten :winking_face:

  • Moin,


    Abschleppen sollte kein Problem darstellen.
    Habe selbst schon den ein oder anderen LKW abgeschleppt / geborgen (aus nem Graben gezogen)


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    Gruß Ralf.

  • § 42 StVZO:
    Die Vorschriften bezüglich der Anhängelasten bleiben unberücksichtigt.


    Aber: ich denke im Schadensfall wirst du keine Probleme mit der StVO/StVZO/FEV, bekommen sondern mit der Versicherung. Diese dürfte deinen Defender als "nicht geeignet" ansehen und sich zumindest mit der Schadensregulierung schwer tun/querstellen.

    Die Bcuhstbaenrehenifloge in eneim Wort ist vllöig eagl :smiling_face:

  • im Schadensfall wirst du keine Probleme mit der StVO/StVZO/FEV, bekommen sondern mit der Versicherung.

    Wieso sollte das so sein ?


    Der auffahrende ist in der Regel schuld.
    Fährt dir der LKW hinten drauf hat erst mal der LKW das Problem.



    Diese dürfte deinen Defender als "nicht geeignet" ansehen


    Und wieso sollte der Defender nicht geeignet sein ?

  • Auf gerader Asphaltstrecke beträgt die Zuglast ca. 4% des Gewichts des gezogenen Fahrzeugs. Pro 1 Grad Steigung +1,6%.


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Von der Vollversicherung sind durch Kfz-Versicherungsbedingungen regelmäßig solche Schäden erfasst, die durch einen Unfall, d.h.
    „durch ein unvorhergesehenes, unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“
    verursacht werden.


    „Betriebsschäden“ werden von dem Versicherungsschutz ausgenommen.
    Darüber hinaus gilt regelmäßig:
    „nicht versichert sind insbesondere gegenseitige Schäden zwischen ziehenden und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen ...“.


    So ähnlich steht es auch bei mir im Kleingedruckten. Außerdem noch, dass das ziehende Fz. geeignet sein muss (was immer das heisst)


    Deswegen würde ICH das nicht riskieren.


    Jemanden frei schleppen ok. Aber mehr nicht.

    Die Bcuhstbaenrehenifloge in eneim Wort ist vllöig eagl :smiling_face:

  • Von der Vollversicherung sind durch Kfz-Versicherungsbedingungen regelmäßig solche Schäden erfasst, die durch einen Unfall, d.h.
    „durch ein unvorhergesehenes, unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“
    verursacht werden.

    Von meiner eigenen Vollkasko will ich ja gar kein Geld.
    Das soll mal schön die LKW Versicherung zahlen.



    „Betriebsschäden“ werden von dem Versicherungsschutz ausgenommen.
    Darüber hinaus gilt regelmäßig:
    „nicht versichert sind insbesondere gegenseitige Schäden zwischen ziehenden und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen ...“.

    Das ist die Klausel für Anhängerbetrieb.
    Logisch das ich nix bekomme wenn ich meinen eigenen Anhänger in mein Fahrzeug ramme....
    Da der LKW aber nicht mir gehört wird diese Klausel kaum greifen...



    Und jetzt mal ehrlich Leute, wenn mich Jemand abschleppt, ich dem dann ins Auto knalle.
    Sage ich dann Ätsch, deinen Schaden musst du selber zahlen ?
    Nein ! Dann sage ich : so ein Scheiß, melde den Schaden meiner Versicherung und gebe an das ich demjenigen hinten drauf gerauscht bin.


    Bin ich jetzt so Naiv ?
    Hatte ich noch nicht genügend Arschlöcher die sowas mit mir Abgezogen haben ?
    Oder habt ihr alle zu viel Schiss das ihr abgezockt werdet ?


    Verwunderte grüße Ralf

  • Beipiele:


    Vollversicherung: http://www.gesetze-bayern.de/C…utoDetectCookieSupport=10
    Haftpflicht: https://openjur.de/u/133026.html


    Beim Letztgenannten ist die Begründung interessant. So wird nach neuer Rechtssprechung ein "einfaches Abschleppen" nicht mehr als Schleppzug gesehen, sondern als jeweils eigenständige Fahrzeuge. Was ich so nicht erwartet hätte, da man als Führer des abgeschleppten Fahrzeugs keinen Führerschein benötigt. Das macht die Sache allerdings auch komplizierter und ein Rechtsstreits wird wohl schwer vorhersehbar und teuer werden (Sachverständige etc.). Also mehr Hebel wo die Versicherung ansetzen kann.

  • Hallo Ralf,


    danke dass du dieses Video von mir bzw. meinem Wagen gefunden hast! :smiling_face: :thumbs_up: :thumbs_up: :thumbs_up: :thumbs_up:

    VG


    Kai
    Discovery 3 TDV6


    Derjenige, der meint alles bereits zu wissen, lernt nichts mehr dazu.

  • Ich gebe es ja zu. Ich bin wirklich kaum erkennbar, aber der Disco ist tatsächlich meiner gewesen an jenem Tag und vor jenem LKW.

    VG


    Kai
    Discovery 3 TDV6


    Derjenige, der meint alles bereits zu wissen, lernt nichts mehr dazu.

  • :smiling_face: Erzähl mal ( wenn Du möchtetst ) knapp was über die Situation.
    Die Frage hat keinen besonderen Hintergrund, ist reine Neugier. :embarrassed:
    Wenn nicht hier öffentlich dann auch gerne per Konversation. Und auch das muss natürlich nicht. :smiling_face_with_sunglasses:


    Best regards.
    Chr.


    P.s.: Irgendwann vor grauer Vorzeit bin ich mal über etwas werbemässiges von Land Rover gestossen das in UK eine Polizei 90er einsetzte um zeitnah liegengebliebene LKW aus einem Tunnel heraus zu schleppen.
    Hab gegoogelt aber nicht dazu gefunden.
    Ich habe zwar hier und da schon Fahrzeuge gezogen die grösser waren als der Landy, aber ich glaube in der Situation welche der Themenstarter geschildert hat würde ich lieber nicht helfen. :neutral_face:
    Ist ein reines Bauchgefühl.
    Und der ist grösser als der Kopf . :grinning_squinting_face:

    Die Hypotese muss an der Erfahrung scheitern können.

  • Man sollte hier die Anfrage von Pluto und meine Aktion auf der Autobahn differenzieren.


    Ich verstehe Pluto so, dass dort der Fahrer eines Sattelzuges ohne eigene Antriebsmöglichkeit abgeschleppt werden wollte.
    Auch wenn es technisch mit einem LR möglich wäre, so ist doch die Materialbelastung enorm.
    Allenfalls im Notfall würde ich ein Abschleppversuch starten, wenn das geschleppte Fahrzeug keinen eigenen Antrieb besitzt.


    Zu meinem Abschleppen auf der vereisten Autobahn:
    Eine schöne Illusion macht sich der, der meint , ein Disco hätte einen antriebslosen 40Tonner mal eben so mit einer respektablen Geschwindigkeitsteigerung abgeschleppt und das Ganze noch auf Eis.
    Fakt ist schlicht: Dem LKW fehlte auf der leicht vereisten Schneedecke schlicht das letzte Quäntchen Grip um die minimale Steigung zu bewältigen.
    Dieses fehlende Quäntchen habe ich ihm mit dem Disco gegeben, wobei der LKW natürlich mit eigener Antriebskraft unterstützt hat.


    Bei diesem Untergrund hätte die Zugkraft vom Disco jedenfalls bei weitem nicht gereicht, einen antriebslosen LKW in Bewegung zu setzen.


    Fazit: das Video sieht beeindruckend aus, kann aber die relevanten Fakten nicht wiedergeben.

    VG


    Kai
    Discovery 3 TDV6


    Derjenige, der meint alles bereits zu wissen, lernt nichts mehr dazu.

  • Nun mach mir mal nicht die Illusion kaputt. :seriously: Hättest Du nicht schreiben können "Beim LKW war der Motor kaputt und die Bremsen haben sich fest gesetzt, auf dem Beifahrersitz des LKW saß eine hochschwangere Frau, die dank des heldenhaften Einsatzes noch rechtzeitig im Krankenhaus angekommen ist"? So bin ich das als Konsument der Bildzeitung gewohnt.