Erfahrungen Hagelschaden

  • hallo,


    ich hatte das pech vor ca 14 tagen einen hagelschaden an meinen defender
    abbekommen.war heute beim gutachter der versicherung der den schaden
    besichtigte.das ganze dach hatte dellen und soll mit klebetechnik und neulackierung wieder in ordnung gebracht werden.dazu soll der dachhimmel aus u. eingebaut werden.auch die dachfenster ebenso.es sind noch einige teile betroffen sowie Trageblech scheinwerfer links u. rechts.türe vorne rechts-türe hinten rechts.kotflügel v links + v rechts.seitenteile h links + h rechts. hatte das gefühl das der nicht viel erfahrung mit einem defender scheint zuhaben.was meint ihr.soll ich eventuell zu meinen landrover händler gehen und den schaden noch mal abklären lassen..??
    im protokll habe ich auch erst jetzt gesehen,das er meinen defender als sonderausstattung mit E eingetragen hat ist aber ausstattung S.richtet sich der schaden vom wert her ans modell wegen wertminderung..??
    der defender wird im herbst erst drei jahre.
    big_hilfe

    Wer vom Abenteuer immer nur träumt,
    darf sich nicht wunder,wenn er es verschläft.

  • Als ich vor ein paar Wochen bei Graham Coster war, stand dort auch ein Defender mit übelstem Hagelschaden.
    Weiß jetzt aber nicht, ob der Instandgesetzt wird/wurde. Graham hatte nur erzählt, das es in Italien passiert ist. Sah schon extrem böse aus.
    Evtl. kann der Dir da helfen?


    - Loki

  • Hallo,


    Gibt es überhaupt noch so etwas wie ein Wertminderungsausgleich? Ich glaube das ist mal abgeschaft worden. Instandsetzung via Klebe -oder Foliertechnik würde ich auch ablehnen, weil Folien ja wohl nur eine beschränkte Lebenserwarung haben.


    Würde mir überlegen, den Schaden von der Versicherung ausbezahlen zu lassen und abwägen, ob die Instandsetzung wirklich nötig ist, man kann die Dellen sich ja schön reden und sie aufs dünne Alublech schieben und aufs Dach siehst ja eh nicht. :smiling_face: Kaufst Du dir für das Geld einen schicken Dachträger....


    Wenn der Sachverständige nicht kompetent oder der Schaden dir zu gering bemessen erschien, dann würde ich in jedem Fall eine weitere Meinung einholen, ist ja dein gutes Recht als Versicherter und Geschädigter.


    Gruß