Wohin mit dem Ersatzrad beim TD4?

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


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  • Im April war ich mit dem defender beim TÜV, bzw. habe ihn in die freie Werkstatt um die Ecke gebracht.
    Der Prüfer - ein neue junger Mitarbeiter beim TÜV - meinte gleich zu Begin dass er die Prüfung nicht machen will da er die Riffelbleche nicht akzeptieren und er keinen TÜV erteilen kann.
    Die Bleche sind seit Jahren auf dem Defender und es gab nie ein Problem.


    Mittags kam dann als 2ter Prüfer der Chef von dem TÜVler, der hat dann die Prüfung gemacht und die Riffelbleche waren kein Thema mehr.
    ( der 2te Prüfer kommt seit Jahren in die Werkstatt ....... )


    Die nicht eingetragenen Bleche können also jederzeit zu Problemen führen - wie ich gezeigt bekommen habe - da nützt es auch nichts wenn die Bleche schon mehrere TÜV Termine unbeanstandet blieben.


    Joachim

  • Eben. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube dass "nicht bei der HU bemängelt" mit "zulässig" gleichzusetzen ist.


    Der Nachweis für die Zulässigkeit liegt generell beim Halter, nicht bei der Prüforganisation und auch nicht bei der Polizei.

  • Genauso wie die Risikoabwägung beim Halter liegt.Meine hat ergeben,das nicht eingetragenes Riffelblech auf den Kotflügeln keine signifikante Beeinträchtigung meiner Lebensqualität oder Vermögensverhältnisse ergibt…….

  • Da die Frage lautete "Wohin mit dem Ersatzrad?" kann eine gangbare Lösung sein:


    In Mitteleuropa fährt man ganz ohne, denn man hat ja idR auch den Automobilclub.
    Macht man Touren ausserhalb dieses Geltungsbereichs kommt das Ding aufs Dach oder wird mit Gurten oder was auch immer auf die Haube gespannt


  • ADAC anstelle des Ersatzrades ist hierzulande durchaus zu überlegen.
    Es besteht keine Pflicht das Ersatzrad mitzuführen.


    Immerhin fährt man mit etwa 40 kg mehr Ballast.


    Ich hab es z.Zt. auf dem Dach und bin mit dieser Lösung zufrieden.
    Es wirkt sich nicht negativ auf die Fahreigenschaften aus.
    Wird wohl deshalb erstmal so bleiben.

  • Es geht hier auch nicht um eine tabakalte Serie III, sondern um einen Defender, für den ab einem bestimmten Baujahr Dinge wie Fußgängerschutz relevant wurden. Ich müsste im Gutachten nachsehen ab wann das gilt, ich glaube '97.


    Wie ich im dunklen Forum schonmal sagte: wer knapp unterhalb der Düsseldorfer Tabelle im Sozialbau haust, kommt mit dieser legal-illegal-scheißegal Mentalität sicherlich gut durchs Leben.


    Ich persönlich möchte meinen irdischen Besitz gerne behalten und keinerlei Angriffsfläche für Regress bieten, wenn mal was passiert.

    du magst ja recht haben,aber den spruch mit düsseldorfer tabelle wollen wir doch mal schön lassen !
    solche beleidigungen kannst du im schwarzen forum ablassen,aber hier sind die wohl nicht angebracht. :upside_down_face:
    und ja,manche sachen sind mir scheissegal weil es absolute willkür ist und keinen sinn macht.ausser
    den überwachungsvereinen das geld hinterher zu schmeissen.


    ICH VERMUTE DU HAST DIE KENNTLICHMACHUNG MIT ,,IRONIE,, ÜBERSEHEN ! :kissing_face:

  • mit verlaub,ich glaube nicht das es von land rover für serie 3 eine
    zulassung für riffelbleche auf den kotflügeln gibt.

    Nein aber für den Defender.


    Fußgängerschutz geht nicht nach Baujahr sondern nach Typgenehmigung des Grundmodells
    und das wurde bei LR ziemlich spät geändert.
    Die Gutachten sind von 2007/2008 und gelten ab TDI.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • du magst ja recht haben,aber den spruch mit düsseldorfer tabelle wollen wir doch mal schön lassen !
    solche beleidigungen kannst du im schwarzen forum ablassen,aber hier sind die wohl nicht angebracht. :upside_down_face:


    Nö, das ist mein voller Ernst und schlichtweg Fakt: einem nackten Mann greift man nicht in die Taschen. Der braucht sich um Regressforderungen im Falle eines Unfalls keinen Kopf zu machen.


    Wüsste auch nicht wen ich damit beleidigt haben sollte.


    Davon ganz abgesehen bist Du so ziemlich der letzte Mensch von dem ich mir das Maul verbieten lasse :thumbs_up:

  • Nö, das ist mein voller Ernst und schlichtweg Fakt: einem nackten Mann greift man nicht in die Taschen. Der braucht sich um Regressforderungen im Falle eines Unfalls keinen Kopf zu machen.


    Wüsste auch nicht wen ich damit beleidigt haben sollte.


    Davon ganz abgesehen bist Du so ziemlich der letzte Mensch von dem ich mir das Maul verbieten lasse :thumbs_up:

    niemand verbietet dir das maul.auch hier kann meines wissens jeder schreiben was er enkt.
    mit den regressforderungen gibts zix zu spassen nur muss es auch um das richtige teil gehen.
    wenn ich jemanden anfahre und er wird verletzt sollte das teil (z.b. stossstange) schon ursächlich
    sein.ein selbstgebauter ersatzradhalter hinten ist dann völlig egal..............auch der kfz-versicherung.
    die zahlt dann nämlich trotzdem.
    aber das soll und muss jeder für sich entscheiden und nicht ,,deine düsseldorfer tabelle,, .

  • Ich hab es z.Zt. auf dem Dach und bin mit dieser Lösung zufrieden.Es wirkt sich nicht negativ auf die Fahreigenschaften aus.
    Wird wohl deshalb erstmal so bleiben.

    Du wirst deine Einschätzung hinsichtlich der nicht negativ beeinflussten Fahreigenschaften evtl. nach einer seitlichen Rolle durchaus überdenken wollen. Auch wird mit zunehmendem Alter das Besteigen des Dachs mit ca. 40kg in einer Hand mühsamer werden.