Reserveradhalter auf Motorhaube vom Nackerten eintragen ?

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade gebraucht eine Reserveradhalterung für die Motorhaube gekauft und bekomme diese bis in ca. 2 Wochen. Das Teil ist ursprünglich vom Nackerten (mit Rechnung dokumentiert), hat aber keine ABE.
    https://www.nakatanenga.de/zub…fender-aluriffel-eloxiert


    Daher meine Frage: Hat einer von Euch diese oder eine ähnliche Halterung bei sich verbaut und eingetragen? Selbst im Eigenbau ist das Prinzip mit Riffelblech plus unterseitiger Verstärkung wohl immer das Gleiche, eine Eintragung sollte so oder so möglich sein.


    Ich würde das gerne beim nächsten TÜV-Termin im kommenden Sommer, zusammen mit einigen anderen Dingen (Sitze hinten, Schnorchel, Rockslider), eintragen lassen.


    Vielen Dank vorab !


    .

  • ,, mit einigen anderen Dingen (Sitze hinten, Schnorchel, Rockslider), eintragen lassen ,,


    den ersatzradhalter verstehe ich ja noch,aber den rest.................??? warum möchte man das eintragen lassen ??? nix.gif


    ist dein auto ein 2 sitzer ?


    der schnorchel verändert weder breite noch höhe des autos ?


    ändert sich die bodenfreiheit oder die höhe des autos ?

  • Beim Schnorchel ändert sich die Ansaugung und damit auch anscheinend das Abgasverhalten. Finde ich zwar total übertrieben/bescheuert aber so ist mein Stand aktuell. Wenn ich jemanden finde, der noch nach "vernünftigen" Kriterien prüft (so einen haben wir hier, wo auch gerne Oldtimerbesitzer hingehen) würde ich da einfach den Sack für künftigen Ärger zu machen.


    Zu den Sitzen, nein der 110er ist ein 9-Sitzer, wer hätt´s gedacht :face_with_tongue:
    Ich will aber hinten die TD5 Sitzbank raus haben und dafür entweder die TD4 Sitzbank einbauen (mit etlichen Umbauten verbunden) oder einfach gleich auf 2 Einzelsitze umrüsten. Ich habe einen guten Schlosser an der Hand, mit dem ich das Geröhr gemeinsam zusammen tüddeln kann und dann ist das auch nicht weniger Aufwand, als die Karosserie für die TD4 Sitzbank anzupassen. Anschnallgurte bleiben original, dann sollte auch das machbar sein.


    Es ist halt immer die grundsätzliche Frage, was trage ich ein und über was sehe ich locker drüber weg. Im Falle eines Unfalles, womöglich mit Personenschaden, kann der Staatsanwalt nicht anders, als Dir Deine Karre auseinander zu nehmen. Wenn jetzt irgendwas nicht stimmt und das ist völlig wurscht ob das mit dem Unfallhergang zu tun hat, z.B. das AGR ausgebaut :winking_face: , sträubt sich nacher (erfolgreich) die Versicherung. Nicht erlaubte Änderungen/Umbauten führen zum erlöschen der Zulassung und diese Chance lässt sich keine Versicherung entgehen.


    Ich finde das absolut bescheuert und in Punkto Versicherung habe ich sowieso eine eindeutige Meinung. Die Spielregeln sind aber eben so, deshalb hilft auch alles aufregen nichts, ich versuche einfach mich so gut als möglich durch zu lavieren.

  • ..."Personenschaden" ist das Stichwort.


    *Klugscheißmodus an*:
    Falls jemand mit dem Auge an der Schraube des Schnorchels hängenbleibt, ist es besser, wenn das Ding eingetragen ist.
    *Klugscheißmodus aus*


    In Deutschland ist alles überreguliert. Nervt mich auch. Wenn man jedoch versucht alle Veränderungen am Fahrzeug auf einmal einzutragen (egal ob mit oder ohne ABE), dann ist das eher ein schlauer Plan. Die Kosten sind dieselben.


    Wenn der Wagen im worst case zerlegt wird, ist es ratsam möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten....


    Gruß Eck

  • kein staatsanwalt wird deine karre zerlegen lassen wenn ihm nichts offensichtliches auffällt das dadurch der unfall ausgelöst wurde.
    nur weil die versicherung der meinung ist das da eventuell etwas nicht stimmen könnte lehnt sich der staatsanwalt nicht so weit aus dem fenster.
    wir sind nicht in ami-land.


    aber jeder wie er möchte.......... :kissing_face:

  • Tja Norbert,man darf weder Ansaugweg noch Abgasweg ins unendlich verlängern,
    aus genau dem Grund.
    Desweiteren ändert sich das Ansauggeräusch und damit die Geräuschklasse des Fahrzeugs.
    Rockslider verändern das Unfallverhalten des Fahrzeugs.
    Alles in allem Dinge,die nicht in der EG-Typ oder FahrzeugABE enthalten sind.
    Mit dem Inverkehrbringen der Teile erlischt die Betriebserlaubnis.
    Wir sind hier nämlich nicht in Amiland.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Tja Norbert,man darf weder Ansaugweg noch Abgasweg ins unendlich verlängern,
    aus genau dem Grund.
    Desweiteren ändert sich das Ansauggeräusch und damit die Geräuschklasse des Fahrzeugs.

    .... - wenn sich das Ansauggeräusch wesentlich ändert, wäre ein Geräuschgutachten und anschließende Eintragung zu empfehlen. Wenn das Abgasverhalten anders ist, sollte diesbezüglich ein Gutachten erstellt werden, denn, einfach so kann ein Prüfingenieur eine Abweichung nicht zur Eintragung empfehlen - wie teuer ist ein Abgasgutachten?



    Viele Grüße vom Südrand vom Pott


    Norbert


    ps. meiner Meinung nach ändert ein Schnorchel weder Geräusch noch Abgasverhalten wesentlich - ob die Nachrüstung 'einfach so' eingetragen wird, wäre eine wichtige Frage an den Prüfer. Gibt es Schnorchel mit ABE oder Gutachten?


    pps. und bis die Sachen eingetragen sind fährt der TO auf volles Risiko :upside_down_face:

  • Im Falle eines Unfalles, womöglich mit Personenschaden, kann der Staatsanwalt nicht anders, als Dir Deine Karre auseinander zu nehmen. Wenn jetzt irgendwas nicht stimmt und das ist völlig wurscht ob das mit dem Unfallhergang zu tun hat, z.B. das AGR ausgebaut , sträubt sich nacher (erfolgreich) die Versicherung.

    Das tut die Versicherung sowieso, nicht jede aber manche. Das ist so ein Statistik-Ding, wenn die Statistik z. B. aussagt "Wenn jeder Fall eingeklagt wird, dann bringt das unter dem Strich einen finanziellen Vorteil.", dann sind manche Versicherungen geneigt jeden noch so aussichtslosen Fall vor Gericht zu bringen, auch weil sie damit rechnen, dass es viele nicht darauf anlegen werden (hatte ich leider auch schon, zwar gewonnen aber nervt).


    Ansonsten ist das so auch nicht ganz richtig... Achtung, jetzt folgt gefährliches Halbwissen, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne, das soll auch keine Aufforderung für irgendwas sondern nur ein Denkanstoß sein, um nicht blindlings ein verbreitetes Ammenmärchen zu glauben bzw. die Aussage oben etwas zu relativieren.


    Ein befreundeter Versicherungsfachwirt hatte mich dahingehend aufgeklärt, wenn ich das denn richtig behalten habe. Unter welchen Bedingungen eine Betriebserlaubnis erlischt wäre (im Fall der Fälle) zu klären (ob ein nicht eingetragenes Riffelblech auf dem Kotflügel dazu führen kann wage ich zu bezweifeln), ist sie wirklich erloschen gilt das nicht automatisch für die Haftpflichtversicherung. Stellt sich heraus, dass durch einen Umbau eine Gefahrerhöhung eingetreten ist und hierdurch der Schaden voll oder teilweise entstanden ist, dann kann die Versicherung, die in Beweispflicht ist, den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, jedoch ist dieses auf 5.000,- EUR begrenzt.


    Das ist auch kein Fall für den Staatsanwalt, eine erloschene Betriebserlaubnis ist normalerweise eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Das heißt die Versicherung klagt im Zivilrecht. Natürlich kann der Staatsanwalt wegen irgendeiner Straftat ermitteln und gegebenenfalls klagen. Eine Strafe in so einem Verfahren bedeutet aber nicht automatisch eine verlorene Klage im Zivilprozess mit der Versicherung.

  • @Jak55


    mit dem staatsanwalt war ich vom schlimmsten fall ausgegangen.
    tod oder schwerstverletzt auf lebenszeit ! da kommt dann nämlich die staatsanwaltschaft ins spiel.


    wenn,wie bei einem schnorchel,ein unfall passiert kann das nicht ursächlich für den unfall sein.ist also irrelevant.
    bei einem rockslider dürfte ebensowenig passieren da die sicherheit der insassen dadurch erhöht wird und er auch nicht ursache für einen unfall sein kann.
    sicher kann es eine OWI sein und eine strafe kosten,ist aber zu vernachässigen.


    aber wie ich schon schrieb : jeder wie er möchte !!!
    mich hat nur der grund intressiert warum man den weg der eintragung gehen möchte und die frage ist beantwortet.

  • wenn,wie bei einem schnorchel,ein unfall passiert kann das nicht ursächlich für den unfall sein.ist also irrelevant.
    bei einem rockslider dürfte ebensowenig passieren da die sicherheit der insassen dadurch erhöht wird und er auch nicht ursache für einen unfall sein kann.

    Moin,


    Der Schnorchel kann die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, dadurch könnte ein Unfall entstehen.


    Der Rockslider kann die folgen eines Unfalls verschlimmern / erhöhen, z.B. Wagen rutscht seitlich gegen irgend ein Hinderniss, z.B. eine Person.


    Ich weiß, ich weiß, ist alles weit hergeholt, kann aber durchaus so passieren.
    Deshalb ist eintragen immer der bessere Weg, auch wenn das teilweise mühsam ist.


    Gruß Ralf.

  • Einfach keine Angriffsfläche zu bieten ist die beste und günstigste Absicherung zudem ohne weitere monatliche Beiträge :winking_face:


    Eine Versicherung hat nicht vor, Dir im Zweifel zu helfen. Deren oberstes und übergeordnetes Ziel ist es, Geld zu scheffeln und das auch mit denkwürdigen bis unmoralischen Methoden.
    Es ist wahrlich keine Schande Geld zu verdienen, aber das heiligt nicht alle dazu möglichen Mittel.


    Wenn eine Versicherung einen Angriffspunkt findet, wird sie diesem nachgehen, denn damit sparen die einfach Geld und erhöhen gleichzeitig Ihren Profit.


    Objektiv gesehen halte ich persönlich die geplanten Eintragungen allesamt für Quatsch und unnötig, aber das ist eben nicht der Punkt.....

  • Der Schnorchel kann die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, dadurch könnte ein Unfall entstehen.

    Der Theorie folgend empfehle ich die Quittungen für Scheibenwischer aufzubewahren und diese mit zwei Zeugen spätestens nach sechs Monaten zu wechseln. Des weiteren die Scheinwerfer nach jeweils 100 KM zu säubern und keine Umweltzonen- od. sonstige Aufkleber auf die Windschutzscheibe zu pappen. :face_with_tongue:


    Wie gesagt, es geht hier um nachweisbare Dinge, Beweislast Versicherung. Jeder darf nach belieben übertreiben aber nach vielen Fällen vor Gericht stelle ich fest "es kommt sowieso anders als man denkt" ;P


    Was mit dem Schnorchel passieren kann ist, dass ein trotteliger Sachverständiger, von denen es nicht so wenige gibt, glaubt das dadurch die Leistung erhöht wurde, obwohl das das Gegenteil der Fall ist. Der/die/das Sachverständige, welcher in seinem vorherigen Arbeitsleben nicht so sonderlich erfolgreich war und deshalb Zeit hat als Gerichtssachverständiger zu arbeiten, ist das Maß der Dinge. :facepalm: Oder anders gesagt, nach dem hundersten Prozeß sieht man die Sache ein wenig aus einem anderen Blickwinkel.


    Die Selbstbau-Sitzkonsole bekommst Du übrigens theoretisch nicht eingetragen, praktisch mag es funktionieren. Überregulierung führt am Ende auch wieder zu Willkür.

  • ja ist klar und wenn er eingetragen ist,behindert er die sicht nicht mehr..............


    erklär das demjenigen der auf dem sitz im auto gesessen hat wo jetzt ein anderes auto steht...................grade im landy.


    es gibt ja auch lete die wollen unbedingt ihren gepäckträger eintragen lassen und sich dann beschweren das der TÜV nicht möchte................


    ich möchte nicht das mein geschreibsel nur in auszügen kopiert wird sondern nur GANZ.es könnte nämlich der eindruck entstehen das ich
    generell gegen die eintragerei wäre.
    der hinweis das es jeder so halten kann wie er möchte fehlt da nämlich.also GANZ zitieren oder GARNICHT bitte....................DANKE :kissing_face:

  • es gibt ja auch lete die wollen unbedingt ihren gepäckträger eintragen lassen und sich dann beschweren das der TÜV nicht möchte................

    Da sich an meinen Dachträgern immer Scheinwerfer befinden,
    sind die auch immer eingetragen.
    Ich wüsste auch keinen Grund,warum der TÜV das verweigern sollte.
    Abgesehen davon,dass es dort viele Mitarbeiter gibt,die das garnicht dürfen.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Da sich an meinen Dachträgern immer Scheinwerfer befinden,
    sind die auch immer eingetragen.
    Ich wüsste auch keinen Grund,warum der TÜV das verweigern sollte.
    Abgesehen davon,dass es dort viele Mitarbeiter gibt,die das garnicht dürfen.


    zitat aus tread 18 von siggi109 :


    ich möchte nicht das mein geschreibsel nur in auszügen kopiert wird
    sondern nur GANZ.es könnte nämlich der eindruck entstehen das ich
    generell gegen die eintragerei wäre.
    der hinweis das es jeder so halten kann wie er möchte fehlt da
    nämlich.also GANZ zitieren oder GARNICHT bitte....................DANKE