....braucht jemand noch einen kleinen Anhänger den man zum leichten Offroadteil machen kann?

  • Cooles Teil. Blattfedern, wenn ich das auf dem Handy richtig seh.


    Würde mich interessieren. Ich lass Dir morgen vom Rechner aus mal meine Kontaktdaten zukommen.

    "Sag was de denkst", ham se gesagt.
    Dass se dann beleidigt sind, ham se nich gesagt.

  • Normal beim Hänger mit einer Achse: zul. Gg = Achslast (selbst wenn es eine 1.000 KG-Achse wäre, da würde 650 KG stehen)

  • Andersrum würde ein Schuh drauß.
    650kg Achslast plus 150kg Stützlast sind 800kg zGg.
    Ja,das geht auch bei Ungebremsten
    und mit 350kg Stützlast des Defenders lässt sich da noch etwas ganz anderes drauß konstruieren.

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • Die Stützlast ist variabel, kann auch 25 KG betragen. Bei meinen Hängern ist immer zul. Gg = Achlast, bzw. bei Doppelachsen bsp. 2x1.500 KG Achlast und 3.000 KG zul. Gg.


    Es gibt zwei Typenschilder, eins auf der Deichsel (Fahrgestell) und eins für den kompletten Anhänger, auf der Deichsel steht die Stützlast und z. B. zul. Gg 1.500 - 3.000 KG.

  • Vielleicht hilft das weiter: https://matsch-und-piste.de/fa…m-gelaendewagen-beachten/


    Das haben wir zusammen mit dem Anbieter einmal zusammengetragen.


    Gruß
    AWoi

    ich bin mir nicht sicher,aber kann es sein das sich bezüglich abnehmbarer AHK etwas geändert hat ???
    meines wissens ist man jetzt verpflichtet die AHK abzunehmen.........kostet sonst wohl ein 10er............ :kissing_face:

  • Die Stützlast ist variabel, kann auch 25 KG betragen. Bei meinen Hängern ist immer zul. Gg = Achlast, bzw. bei Doppelachsen bsp. 2x1.500 KG Achlast und 3.000 KG zul. Gg.


    Es gibt zwei Typenschilder, eins auf der Deichsel (Fahrgestell) und eins für den kompletten Anhänger, auf der Deichsel steht die Stützlast und z. B. zul. Gg 1.500 - 3.000 KG.

    Die zul.Stützlast ist nicht varriabel,die steht auf dem Kugelkopf,auch bei diesem Angebot.
    Dass die Deichsel ein Typenschild hat ist nicht zwangsläufig so.Wenn ja,begrenzt sie tatsächlich das zGg.
    Bei meinem Selbstbauanhänger ist das zGg nicht gleich der Achslast.
    Unter anderem ist die zul.Stützlast eingtragen.
    Diese wird bei der Steuerberechnung vom zGg. abgezogen.

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  • Vielleicht hilft das weiter: https://matsch-und-piste.de/fa…m-gelaendewagen-beachten/


    Das haben wir zusammen mit dem Anbieter einmal zusammengetragen.


    Gruß
    AWoi

    "Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also Zugfahrzeug und Anhänger, bei maximal 3,5 Tonnen, reicht die Klasse B.Wiegen Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3,5 Tonnen benötigt ihr die Klasse BE."



    Sorry,Sir,das ist falsch.
    Hinter einem 3,5t Zugfahrzeug,darf ein Inhaber der Führerscheinklasse B immer einen 750kg Anhänger ziehen.
    Damit hat er ein Zuggesammtgewicht von 4250kg,wobei meiner Meinung nach davon noch die jeweils zul.höhere Stützlast abzuziehen wäre aber das scheint juristisch noch nicht ganz ausdiskutiert zu sein.
    Jedenfalls wurde aufgrund dieser Tatsache die Führerscheinklasse B96 erfunden.
    Das ist hier annäherungsweise erklärt:
    https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

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  • Nochmal sorry
    "Die zulässige Anhängelast ist die maximale Last, die ein Geländewagen bzw. ein Fahrzeug ziehen darf. Die Masse des beladenen Anhängers darf die maximal zulässige Anhängelast des Fahrzeugs nicht überschreiten."


    Das ist auch falsch.
    Die tatsächliche Anhängelast ist bei einem Stardeichselanhänger die tatsächliche Achslast.
    Diese darf die zul.Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
    Die Tatsächliche Stützlast wird dabei der Ladung des Zugfahrzeugs hinzugerechnet.
    Ich glaube,das wird hier erläutert:
    http://www.tsc-bretzenheim.de/downloads/lkw-fahrverbot.pdf
    Welchen Hersteller habt ihr denn da bloß befragt???

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  • Die zul.Stützlast ist nicht varriabel,die steht auf dem Kugelkopf,auch bei diesem Angebot.

    Zul. Stützlast ist nicht variabel, tatsächliche Stützlast schon. Darum erschließt sich mir nicht, in welchen Zusammenhang die zul. Stützlast mit dem zul. Gg des Anhängers stehen soll. Sollte man tatsächlich (nicht mein Fachgebiet) die Stützlast vom zul. Gg des Hängers (für die Zulassung) addieren können, dann wäre (logisch gesehen) theoretisch nur die min. erlaubte Stützlast möglich und nicht die Zulässige. Da die min. erlaubte Stützlast ebenfalls variabel ist (bei Anhängern <= 625 KG Leergewicht), auch diese nicht.


    Hier liegt event. eine Verwechslung mit der Anhängelast vor, wo die tatsächlich vorhandene Stützlast vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers abgezogen werden kann.


    Diese wird bei der Steuerberechnung vom zGg. abgezogen.

    Das ist ja das Dilemma, jede Behörde übt sich in Überregulierung und kocht seine eigene Suppe.

  • dann wäre (logisch gesehen) theoretisch nur die min. erlaubte Stützlast möglich und nicht die Zulässige.

    Hääääh?Minimalerlaubte Stützlast???
    Es gibt eine geforderte Mindeststützlast,die der Anhänger leer haben muss.
    Die Werte auf den Typenschilder dürfen nicht überschritten werden.
    Weder die am Zugfahrzeug,noch die am Anhänger.
    Und weil der Normalsterbliche nicht in der Lage ist Anhängelast,Achslast und Anhängergewicht
    auseinanderzuhalten,verkaufen Anhängerhersteller keine ungebremsten Anhänger mit mehr als 750kg zGg.

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  • Hääääh?Minimalerlaubte Stützlast???

    Wir reden wohl gepflegt aneinander vorbei. Du hast angefangen die Stützlast bei der Berechnung des zul. Gg des Anhängers in's Spiel zu bringen. Nehmen wir an die Achse kann 1.000 KG und die max. Stützlast ist 100 KG. Nach deiner Erklärung könnte man das zul. Gg des Hängers auf 1.100 KG bringen (zumindest habe ich das so verstanden). Das macht keinen Sinn, denn bei einer möglichen Stützlast von 25 KG liegen 1.075 KG auf der Achse.


    Anders ist das bei der Anhängelast des Zugfahrzeugs. Man kann mit einem KFZ, welches 1.000 KG Anhängelast hat, einen Anhänger mit 1.100 KG tatsächlichem Gewicht ziehen, wenn man die Stützlast auf 100 KG bringt.


    Die Stützlast des Anhängers ist mind. 4% des tatsächlichen Gewichts des Anhängers, muss aber nicht mehr als 25 KG betragen. Ich meine damit, die tatsächliche Stützlast ist variabel, deshalb kann man doch nicht die max. Stützlast für die Berechnung des zul. Gg heranziehen. Mag sein das es da irgendwelche Klauseln gibt, Sinn ergeben sie jedenfalls nicht.


  • Wir reden wohl gepflegt aneinander vorbei. Du hast angefangen die Stützlast bei der Berechnung des zul. Gg des Anhängers in's Spiel zu bringen. Nehmen wir an die Achse kann 1.000 KG und die max. Stützlast ist 100 KG. Nach deiner Erklärung könnte man das zul. Gg des Hängers auf 1.100 KG bringen (zumindest habe ich das so verstanden). Das macht keinen Sinn, denn bei einer möglichen Stützlast von 25 KG liegen 1.075 KG auf der Achse.

    Ob das Sinn macht oder nicht steht nicht zur Debatte.
    Die Angaben mit dem Vorsatz "zul" sind alle nur theoretischer Natur.
    Die tatsächlichen Lasten dürfen nicht höher liegen,als die Angaben auf den Typenschildern.
    Ich finde 650kg zGg etwas mau.
    Das kann ein engagierter Prüfer,bei einer ungeprüften Deichsel,welche hier als Rahmen zu betrachten ist,
    um die zul.Stützlast erhöhen.

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