Aus aktuellem Anlass ist mir heute eine Schnapsidee durch den Kopf geschossen
Diese Variante nutze ich in letzter Zeit immer mal wieder, auch wenn die BG sicherlich auf eine Absturzsicherung oder Geländer bestehen würde....
Wäre es denkbar, einen 110er als quasi "fahrbares Gerüst" zu deklarieren? Eine Absturzsicherung mit steckbaren Stützen und Seilabspannung wäre sicher keine große Sache, dann wäre das auch offiziell eine große Arbeitsplattform auf 2,20 Höhe. Der modifizierte Gepäckträger müsste dann natürlich eingetragen sein.
Was meint Ihr, wer hat mit so Zeugs Erfahrung? Beim 90er ist das anscheinend ja schon durch eine Winde möglich.