Defender als selbstfahrende Arbeitsmaschine: Arbeitsbühne, fahrbares Gerüst ???

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


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  • Aus aktuellem Anlass ist mir heute eine Schnapsidee durch den Kopf geschossen :smiling_face_with_sunglasses:


    Diese Variante nutze ich in letzter Zeit immer mal wieder, auch wenn die BG sicherlich auf eine Absturzsicherung oder Geländer bestehen würde.... :smiling_face_with_halo:


    Wäre es denkbar, einen 110er als quasi "fahrbares Gerüst" zu deklarieren? Eine Absturzsicherung mit steckbaren Stützen und Seilabspannung wäre sicher keine große Sache, dann wäre das auch offiziell eine große Arbeitsplattform auf 2,20 Höhe. Der modifizierte Gepäckträger müsste dann natürlich eingetragen sein.


    Was meint Ihr, wer hat mit so Zeugs Erfahrung? Beim 90er ist das anscheinend ja schon durch eine Winde möglich.

  • ....zu der Schnitttechnik sag ich mal...nix 😇.

    Auch nichts dazu, das das Bäumchen nie einen Erziehungsschnitt bekommen hat...auch, dass entweder die Planungsverantwortlichen oder der Baumpflanzer vor der Pflanzung keinen Blick nach oben riskiert hat, bleibt unkommentiert.


    Das fehlende Geländer am Defender fällt also nicht weiter ins Gewicht, denn der Wagen wird nie eine gute Arbeitsplattform für Baumschnittarbeiten werden....sorry Landyjockel :winking_face: . Jedoch die Idee einer Eintragung als selbstfahrende Arbeitsbühne ist verfolgenswert, weil Wegfall von Umweltzonengedöns :smiling_face:

  • Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine wird die Anhängelast gestrichen.

    Ansonsten benötigst du nur einen Prüfer,der das schreibt.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Dann ist es vielleicht ein "Werkstattwagen".

    Eine SFAM darf nur ihre eigene Ausstattung ziehen.

    Der Schneepflug,der sein Streusalz hinterherzieht ist schon

    fragwürdig.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • ....zu der Schnitttechnik sag ich mal...nix 😇.

    Alles astrein, darfst gern reinklettern wenn Du mal in der Gegend bist :crylaugh:


    Das fehlende Geländer am Defender fällt also nicht weiter ins Gewicht, denn der Wagen wird nie eine gute Arbeitsplattform für Baumschnittarbeiten werden....sorry Landyjockel

    Für tattrige Baumkletterer mag die Plattform vielleicht einen Ticken zu schmal sein ;P......im Gegensatz zur Leiter fand ich´s tatsächlich sehr komfortabel :thumbs_up:


    Jedoch die Idee einer Eintragung als selbstfahrende Arbeitsbühne ist verfolgenswert, weil Wegfall von Umweltzonengedöns

    Da kommen wir zum Kern der Geschichte, nur um das gehts ! Das wäre schon sehr verlockend :smiling_face_with_sunglasses:


    Bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine wird die Anhängelast gestrichen.

    Ansonsten benötigst du nur einen Prüfer,der das schreibt.

    Wegfallende Anhängelast wäre natürlich echt ein Manko.......ohne Hänger ist Käse.....

    Gibts da einen Paragraphentext dazu oder irgendwo was zum nachschauen?



    Ich frage mal den GTÜ Prüfer in der freien Werkstatt meines Vertrauens, ob er das machen könnte und was er dazu meint. Diese Eintragungen kann doch inzwischen jede Prüfinstitution machen, ist das richtig?


    Mit dem TÜV hier bei uns mag ich nix mehr zu tun haben, die spinnen! Lauter unkompetentes und komplexbehaftetes Jungvolk, die ohne OBD von vornherein schon vollkommen überfordert sind und Dir deswegen die Story vom Pferd erzählen.....


    Mmhhh.....gibt aber auch 7,5 to LKW Arbeitsbühnen mit AHK....

    Sind LKW-Hubsteiger selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

    .

  • Entweder sind es LKW,So-KFZ-Werkstattwagen,So-KFZ Hubbühne

    aber vermutlich keine SFAM.

    Ja die GTÜ kann das auch.

    Deren Zentrale ist aber der Meinung,ein Disco mit Seilwindenstoßstange

    ist kein LAFO-Seilwinde:


    28493647mq.jpg

    Wir machen es so,dass es passt.


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  • Gibts da einen Paragraphentext dazu oder irgendwo was zum nachschauen?

    Das Nachschlagewerk,für Prüforganisationen heißt "Was ist wie":



    Wie sie darauf kommen,dass eine Frontwinde nicht ausreichen würde konnten sie nicht belegen,teilten meinem Prüfer aber mit,dass sie die Umschreibung zurückziehen würden.

    Wir machen es so,dass es passt.


    www.x-offroad.de

  • Dann ist es vielleicht ein "Werkstattwagen".

    Eine SFAM darf nur ihre eigene Ausstattung ziehen.

    Der Schneepflug,der sein Streusalz hinterherzieht ist schon

    fragwürdig.

    Nö. "Was ist wie" sagt ganz klar "Anbauteile, zum Betrieb notwendige Teile und Betriebsmittel". Anhänger mit Streusalz dürfte klargehen.


    Ansonsten 1l Motoröl verladen.


    Interessant ist die Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger auf Autobahnen von 60km/h.