Hallo,
ich fahre ein Modell 90 mit einem nachträglich eingebauten 200 TDI Motor. Baujahr 87.
Eingetragen sind 2400 kg unter F.1 als zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Es ist eine normale PKW Kugelkopfkupplung verbaut, allerdings ohne Prüfzeichen.
Der TÜV sagt, ich muss diese tauschen da ansonsten keine Eintragung erfolgen kann.
Mein Ziel ist es, eine Rockingerkupplung nachzurüsten, um ab und an auch Kaminholz mit einem alten Gummiwagen zu holen.
Ich habe mal gehört, dass man bei Geländeagen generell nachrüsten kann.
Dann wird etwas wie 5 oder 8 Tonnen bei 25 km/h eingetragen....
Habt ihr damit Erfahrung?
Ich dachte an:
https://www.kupplung.de/maulkupplung-rockinger-zb0098.html
Sollte man dann über die Nachrüstung eines Ölkühlers nachdenken?
Danke für eure Hilfe!