Wollt hier jetzt eigentlich keinen Garantiethread unter dem Titel Kupplung aufmachen,
hier Internetforum, was Du wissen möchtest ist irrelevant, der Quatsch den wir von uns geben wollen ist entscheidend (Ging mir hauptsächlich darum wie LR das mit der Garantiezeit sieht, denn man fühlt sich in der Frist, weil man natürlich vom Auslieferungsdatum ausgeht und dann macht der Freundliche: " ätsch, zu spät"
Garantiearbeiten in der Regulären Garantiezeit verlängern die Ansprüche auf Garantie nicht.
Gewährleistung ist ne ganz andere Güte wie die Garantie.
Ich würde alles noch in der Regulären Garantiezeit beheben lassen (soweit möglich).
Hallo Ralf, was habe ich denn geschrieben?