Augen auf dem (Landy)- Verkauf - oder: Trau, Schau, Wem :-(

  • Moin zusammen,


    eigentlich vertrete ich die Meinung, das Landyfahrer untereinander eine besondere Kollegialität an den Tag legen.


    Das dem nicht immer so ist, möchte ich nachstehend zum Besten geben; auch als Hinweis für den Hinterkopf, wenn der Käufer hier aktiv wird...


    Die kurze Fassung:


    Ein Freund von mir hat sich von seinem 110er Crew Cab trennen wollen. Kurz nach der Einstellung der Verkaufsanzeige hat sich der spätere Käufer gemeldet, erhebliches Kaufinteresse geäußert und kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbart.


    Bei dem Termin hat er (auch mit Hinweis auf seinen bereits vorhandenen Landy- Fuhrpark) penetrant vermittelt, das er in der Materie steckt und die Landytypischen Verschleißerscheinungen weder schrecken, noch großartig interessieren und er das Fahrzeug auf jeden Fall kaufen möchte.


    Probefahrt vorgenommen, Kaufvertrag mit dem üblichen Ausschluss eine Gewährleistung bei Privatkauf aufgesetzt, Moppen übergeben und jeder ging seines Weges.


    Kurz danach meldet sich der Käufer mit einer ellenlangen Mängelliste und einem ebenfalls ellenlangen Kostenvoranschlag zur Reparatur. Ein Teil der Mängel war bekannt und mit dem Käufer im Vorfeld besprochen, der Rest war dem Verkäufer weder bekannt, noch nachvollziehbar. Und - da der Käufer dem Verkäufer keine Möglichkeit der Nachprüfung eingeräumt hat - auch nicht nachprüfbar. Dafür hat der Käufer aber eine Kaufpreisminderung verlangt - und eingeklagt.


    Die Klage ist abgewiesen worden, was auch der guten Dokumentation des Verkäufers geschuldet ist.


    Die Art und Weise, wie der Käufer vorgegangen ist, lässt die Vermutung aufkommen, das diese "Nachverhandlungstaktik" Methode hat. Falls jemand auch einen ähnlich auftretenden Kaufinteressenten aus dem Raum Iserlohn - Hemer - Lüdenscheid hat, der sich seiner Fachkenntnisse rühmt und den Mängel nicht tangieren, wäre zumindest Vorsicht angesagt. Und ein detaillierter Kaufvertrag schadet nie. Verkaufsgespräche unter Zeugen und Bilddokumentationen auch nicht. Eigentlich schade...


    Bis denne


    Christian

    Deinen Planeten zu verlieren ist noch lange kein Weltuntergang!

  • Danke für die Info, ich verkaufe ja gerade meinen 110er, der steht zwar beim Händler, aber im Kundenauftrag....... werde den Händler informieren!

    Gruß Marcus



    V8, aus der Liebe zum tanken!

  • eine besondere Kollegialität an den Tag legen.

    Der Meinung bin ich auch und Du beweist das hier eigentlich auch sehr schön. Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel......auch wenn das keiner braucht.


    Ich habe vor vielen Monden als junger Bursche eine ähnliche Erfahrung beim Verkauf einer KTM 500 Rotax machen müssen und damals leider Lehrgeld bezahlt. Seitdem ist der Standardsatz "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" in Fleisch und Blut übergangen.


    Sehr ärgerlich für Deinen Freund, aber zum Glück ist es ja am Ende gut ausgegangen.

  • Brauche ich soetwas ,bei einem Privatverkauf?

    Leider ja, denn sonst hast Du, genau wie der gewerbliche Verkäufer, 2 Jahre Gewährleistung. Eine paradoxe Rechtsprechung, die sich ganz simpel und schnell (wie so vieles....) ändern ließe. Wenn man im Streitfall die Fakten betrachtet, könnte doch jeder Richter schnell erkennen, mit wem er es zu tun hat. Das ist so eine Ausgeburt übertriebenen Verbaucherschutzes.


    Bei mir ist das wie gesagt schon lange her (ca. 25 Jahre). Damals musste ich einem Vergleich zustimmen, sonst hätte mich das noch mehr Geld gekostet. Der Drecksack von der Gegenseite (und seine Rechtsschutzversicherung) haben aber z.B. die kompletten Gerichtskosten aufgebrummt bekommen. Der Richter hatte das damals schon sehr deutlich formuliert und seiner eigenen Meinung bei der Verteilung der Gerichtskosten wohl auch Ausdruck verliehen.

  • ....bei Gebrauchtwagen reduziert sich die Zeit auf 12 Monate. In den ersten sechs muss der Verkäufer nachweisen daß der Mangel erst nach dem Kauf entstand.....nach sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. (Beweispflicht)

    12 Monate, ist das der aktuelle Stand der Rechtsprechung ?

  • Alle Mängel schriftlich dokumentieren und dann den Satz rein: "gekauft wie gesehen".


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Alle Mängel schriftlich dokumentieren und dann den Satz rein: "gekauft wie gesehen".


    Gruß
    AWo

    Genau den Satz hatte ich drin stehen und das hat nicht ausgereicht ! Ich war eigentlich der Meinung, damit wäre alles klar...……..dem ist leider nicht so.


    Unter jeden Vertrag gehört der Satz "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" Wenn das nicht drin steht gelten die gesetzlichen Regelungen die eben besagen, daß es für den Käufer eine Gewährleistung gibt (es sei denn man schließt das bei gebrauchten Sachen von privat explizit aus)

  • Genau den Satz hatte ich drin stehen und das hat nicht ausgereicht ! Ich war eigentlich der Meinung, damit wäre alles klar...……..dem ist leider nicht so.
    Unter jeden Vertrag gehört der Satz "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" Wenn das nicht drin steht gelten die gesetzlichen Regelungen die eben besagen, daß es für den Käufer eine Gewährleistung gibt (es sei denn man schließt das bei gebrauchten Sachen von privat explizit aus)

    Wieder etwas gelernt. Danke.


    Nun, ich bin da nicht sooo fit, ich habe noch nie einen Landy verkauft. Meine Lebensplanung sieht das auch nicht vor. Aber, man weiß ja nie, was noch so alles kommt...


    Gruß
    AWo

    Ich fahre Land Rover Defender um die richtige Work-Drive-Balance zu finden.

    [: ]o#o[ :] SOS - Save old Series [:o]===[o:]

  • Wieder etwas gelernt. Danke.


    Nun, ich bin da nicht sooo fit, ich habe noch nie einen Landy verkauft. Meine Lebensplanung sieht das auch nicht vor. Aber, man weiß ja nie, was noch so alles kommt...


    Gruß
    AWo

    der musterkaufvertrag des ADAC oder anderer ,,clubs,, sollte dafür ausreichend sein.
    der schließt eine sachmängelhaftung aus.