Landy aus England in Deutschland zulassen => was muss man beachten....

  • Moinsen,


    gestern wurde mir ein Landy aus England angeboten.
    Er ist schon in Deutschland, hat aber noch keine deutschen Papiere.
    Das Auto war zivil in England angemeldet.


    Ich finde das Landy echt interessant, kann aber nicht einschätzen, was man machen muss um so ein Auto in D anzumelden.


    Hat hier jemand Erfahrungen damit und kann mir Tipps geben, was gemacht werden muss und worauf zu achten ist?


    Viele Grüße
    Kai

    Mache nichts mit Software, was Du mit einem Bowdenzug machen kannst!!

  • Das kommt ein wenig darauf an was für ein Landy das ist.
    Ich wollte mal einen 2006er Defender mit TDI Motor nach Deutschland einführen.
    Da das Fahrzeug in England zugelassen war sollte das kein Problem sein.


    Allerdings hätte der TÜV die Zulassung verweigert weil ein TDI auch in England 2006 nicht zulassungsfähig gewesen ist ( O-Ton des TÜV Menschen am Telefon )


    Ich habe dann das Risiko gescheut und auf den Import verzichtet und mir nach einem TDI geschaut der in D schon zugelassen war.


    Joachim

  • Hallo Zusammen,


    es geht um eine Serie 3 mit Benzinmotor.
    Das sollte grundsätzlich funktionieren, denke ich.



    Aus dem Link im ersten Beitrag hier mal die Liste der Dinge, die vorliegen müssen:


    Ich muss das bei der Fahrzeugbesichtigung ja genau gegenprüfen...


    Gebrauchtfahrzeug:

    • Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder oder ausländischer Abmeldebestätigung => Wie sieht die Abmeldebescheinigung aus GB aus, damit das beim Amt anerkannt wird (hat jemand ein Foto davon)?
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier im Original => wo bekommt man das?
    • Ggf. Kaufvertrag und/oder Original-Rechnung bzw. vergleichbare Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeuges
    • Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat weniger als 6000 km, ist das Formular -Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke- (Mitteilung Steuer Reimport KFZ ) zusätzlich auszufüllen.
    • Bei Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde muss das Fahrzeug zur Identifizierung vor der Zulassung vorgeführt werden. => sehr coole Idee, darf ich da dann ohne Zulassung / Kennzeichen hinfahren?
    • Kommt das Fahrzeug aus eine „Nicht-EU-Land“ ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
    • Sofern keine COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist, ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZOsowie AU/Abgasuntersuchung erforderlich. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, ist eine gültige Bescheinigung über die Haupt-/ Abgasuntersuchung erforderlich => ok, das wäre dann was für de TÜV, oder kann / darf das auch die DEKRA oder GTÜ?
    • Gültiger Personalausweis bzw. Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) bei ausl. Mitbürgern
    • Zulassungsvollmacht und Einzugsermächtigung (Vollmacht Einverständniserklärung zur Zulassung, Ummeldung eines Kraftfahrzeug )
    • Versicherungsbestätigung (eVB)

    Viele Grüße
    Kai

    Mache nichts mit Software, was Du mit einem Bowdenzug machen kannst!!

  • Äh, so kompliziert ist das alles nicht...


    Hab es Grade hinter mir


    Kaufvertrag


    V5 Dokument aus England( der dortige Fahrzeugbrief, sieht aus wie aus'm Kaugummiautomat...)


    Vollabnahme mit bestandener TÜV Prüfung


    Datenblatt von Fahrzeug, gibt's beim TÜV süd in 3 Tagen.


    Fertig.


    Natürlich Deckungsnummer von Versicherung wie bei jedem Auto.


    Gruss Eiche


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