Lampenschutzgitter

  • Hallo,


    kurze Frage
    werden die Lampenschutzgitter noch vom TÜV eingetragen :question_mark:
    Am Wochenende beim Globetrotter-Baveria Landytreffen wurde mir gesagt, die Lampenschutzgitter gelten als Ladesicherung und sind so OK :question_mark:


    Servus
    Luberon




    Wer vom Abenteuer immer nur träumt,
    darf sich nicht wunder,wenn er es verschläft.

  • Ladesicherung? :grinning_squinting_face: Sicher nicht.


    Im Prinzip gehören die eingetragen, wenn Du schon so fragst, aber das dürfte nicht so einfach werden. Ich habe welche eintragen lassen, die sehen allerdings anders aus.

  • Um ganz sicher zu gehen dass alles regelkonform is sollte man sich selbst auch eintragen lassen... natürlich nur falls man ein E Prüfzeichen an der vorgeschrieben Stelle eintätowiert hat :facepalm:
    Gruß

  • Moin Luberon,


    mach Dir keinen Kopf. Bei mir sind die schon seit Auslieferung 2002 dran.
    Viele TüV's er hat gehabt...nie einer der Kittels hat was gesagt :thumbs_up: Nördliche Grüßle Hansgeorg :smiling_face_with_sunglasses:

    Geh und hole Bauholz.....auch wenn du leise fluchst! :smiling_face_with_horns:

  • Wenn mein Prüfer über sowas meckert suche ich mir einen anderen dem ich 104€ zu bezahlen habe für 15 minuten...
    Gruß

  • Klar ist, die Streuscheiben jedes Scheinwerfers sind typgeprüft. Sobald irgend etwas davor geschraubt wird ist diese Prüfung dahin.


    Scheinwerfer sind mir bisher nur kaputt gegangen, als ich in Island mit dem warmen Scheinwerferglas (eingeschaltet) ins eiskalte Wasser gefahren bin. Da hat es die Gläser geknackt. Ein Gitter hätte wohl nix geholfen :grinning_squinting_face:


    Wer die Gitter montiert tut dies also ohne Prüfung ... womit ich nicht sagen will , dass man das auf keinen Fall tun sollte, aber wissen sollte man es.

  • Ich tendiere zu den Varianten von Brummer und/oder Mudshark.


    Du kannst die Lampenschutzgitter natürlich auch in Wagenfarbe lackieren, dann sieht es mehr nach „das muss so“ aus :grinning_face_with_smiling_eyes:



    Gruß
    Michael

  • meine waren so am neuwagen 2005 schon von lr montiert...

    Dann sind sie möglicherweise von LR genau so geprüft worden. Damit ist eine Typprüfung gemacht worden. Ich sag ja auch nicht, dass sowas generell nicht zulässig ist. In diesem Fall gälte aber dann natürlich auch, dass die Scheinwerfer ihre Prüfung verlieren würden, wenn man die Gitter entfernte.


    Ich glaube, dass die Prüfer mit der ganzen Geschichte mindestens so überfordert sind wie wir :grinning_squinting_face:
    Drum halten die wohl lieber die Klappe.

  • Komme erst frisch vom TÜV und bei meinem sind die schon eingewachsen, gehen garnicht mehr ab. Stehen auch nicht in den Papieren und der Prüfer hat nicht danach gefragt.

    ländliche Grüße :winking_face_with_tongue:
    Norbert


    bevor ich mich uffresch, isses mir lieber egal :smiling_face_with_sunglasses:

  • Eben. Das kann ohne weiteres sein, aber eine Rechtmässigkeit kann man leider davon nicht ableiten.

  • Wozu fahre ich denn dann zum TÜV? Der Prüfer stellt die Verkehrssicherheit meines Fahrzeuges fest und ob es nach StVZO ordnungsgemäß unterwegs ist. Wenn die Plakette und der Eintrag mit Stempel und Siegel keine Aussagekraft hat, dann fehlt mir etwas der Glaube an unsere Rechtsprechung. Da ich dem Gesetzgeber zufolge Ahnungslos bin, schickt er mich mit meinem fahrbaren Untersatz zu einer (und das ist der TÜV) zertifizierten Überwachungsstelle (ZÜS). Und dass zum Zeitpunkt der Prüfung die Gitter dran waren, lässt sich nachweisen (Fotos, Zeugenaussagen usw.). Also einfach Plakette drauf, aber die bedeutet nix, kann ja wohl auch nicht sein.

    ländliche Grüße :winking_face_with_tongue:
    Norbert


    bevor ich mich uffresch, isses mir lieber egal :smiling_face_with_sunglasses:

  • Wozu fahre ich denn dann zum TÜV? Der Prüfer stellt die Verkehrssicherheit meines Fahrzeuges fest und ob es nach StVZO ordnungsgemäß unterwegs ist. Wenn die Plakette und der Eintrag mit Stempel und Siegel keine Aussagekraft hat, dann fehlt mir etwas der Glaube an unsere Rechtsprechung. Da ich dem Gesetzgeber zufolge Ahnungslos bin, schickt er mich mit meinem fahrbaren Untersatz zu einer (und das ist der TÜV) zertifizierten Überwachungsstelle (ZÜS). Und dass zum Zeitpunkt der Prüfung die Gitter dran waren, lässt sich nachweisen (Fotos, Zeugenaussagen usw.). Also einfach Plakette drauf, aber die bedeutet nix, kann ja wohl auch nicht sein.

    Das ist eine berechtigte Frage. Jeder TÜV Mensch wird Dir sagen, dass es sich bei der Prüfung nur um eine Momentaufnahme handelt. Wenn Du beim TÜV mit Plakette vom Hof fährst und 500m später einen Unfall mit defekten Bremsen hast, wirst Du keine Ansprüche an den TÜV stellen können. Momentaufnahme. Das schätzen viele falsch ein.

  • Moin Gemeinde,
    fakt ist....das genau diese Lampenschutzgitter im Prospekt von Land Rover 2001 am Fahrzeug abgebildet waren und als Zubehör bestellbar waren :thumbs_up:
    Wir bestellten unseren Tom 2001 ohne ABS mit Winterpaket und Agarhaken und Lampenschutzgitter und genau so ist er uns 2002 übergenen worden. :thumbs_up:


    Und zu unseren Kollegen im grauen oder blauen oder grünen.....Kittel halt :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Überall wo Menschen arbeiten gibt es auch Pfeifen :kissing_face:
    Schaut in Eurem eigenen Arbeitsumfeld!
    Ist beim TÜV nicht anders. Glaubt mir......ich habe mich in meinem alten Beruf jahrelang mit den Typis rumschlagen müssen.


    Ungestempelte Grüße
    Hansgeorg :smiling_face_with_halo:

    Geh und hole Bauholz.....auch wenn du leise fluchst! :smiling_face_with_horns:

  • Moin Gemeinde,
    fakt ist....das genau diese Lampenschutzgitter im Prospekt von Land Rover 2001 am Fahrzeug abgebildet waren und als Zubehör bestellbar waren

    Moin


    Richtig, die Gitter sind im Prospekt gewesen.
    Da stand aber auch : NICHT für die EU zugelassen :winking_face:


    Also, die Dinger sind ohne Eintragung nicht Regelkonform.


    Gruß Ralf.