Tach Gemeinde,
ich möchte dann mal mein Erlebnis mit dem lokalen Freundlichen in dieser Runde teilen...
Mitte letzten Jahres - kurz vor Ablauf der Rostgarantie - habe ich den lokalen Freundlichen darauf aufmerksam gemacht, das die Scheibenrahmenhalter durch Rostausblühungen recht buckelig aussehen. Garantierantrag gestellt und gewartet.
Nach einigen Wochen nachgehakt - Kollege ist im Urlaub. Irgendwann danach - Kollege ist kein Kollege mehr; zumindest nicht diesem Haus. Kommen Sie doch noch mal vorbei, dann machen wir direkt noch ein paar Bilder. Gesagt getan - wir melden uns in Kürze.
Nach weiteren 6 Wochen kamen mir dann doch Zweifel, ob wir die gleiche Definition von "in Kürze" haben. Anrufe 1 bis 4 im Monatstakt - Kollege entweder nicht im im Haus, Urlaub oder krank, aber meldet sich unmittelbar. Wo? Keine Ahnung, jedenfalls nicht bei mir.
Heute war ein guter Tag, denn der Kollege war direkt in den Leitung. Leider konnte er mir keine gute Nachricht geben, denn LR hat den Garantieantrag abgelehnt. Scheibenrahmenhalter sind Scharniere und Scharniere sind von der Rostgarantie ausgenommen. Ist es so? Also, das, was die Scheibe arretiert, ein Scharnier ist? Und sowas grundsätzlich von der Rostgarantie ausgenommen ist?
Im eingeschobenen Nebensatz hatte ich ihm die Information entlockt, wann dann LR zu dieser Erkenntnis kam. Die Nachricht stammte vom 27.06.2017. Also nur wenige Wochen nach meiner Reklamation. Ein bisken sprachlos war ich dann doch schon, das ein in Krefeld etabliertes Autohaus mit Fachausrichtung auf den Land Rover Konzern im Bereich des kundenorientierten Workflows noch sehr viel Luft nach oben hat. Hat, nicht "hatte".
Ich denke, ich bestell mir jetzt im Zubehör die Austauschteile, bastel ein bisken und schone meine Nerven für die Zukunft.
War mir ein Vergnügen, meine Erfahrung zu teilen.
Bis denne
Christian