Aber vielleicht findet sich ein Händler der seine rote Nummer raus rückt.
Wie ich ja jetzt lernen musste, dann muss auch der Besitzer der roten Nummer fahren.
Gruß
AWo
Aber vielleicht findet sich ein Händler der seine rote Nummer raus rückt.
Wie ich ja jetzt lernen musste, dann muss auch der Besitzer der roten Nummer fahren.
Gruß
AWo
Wie ich ja jetzt lernen musste, dann muss auch der Besitzer der roten Nummer fahren.
Gruß
AWo
Echt jetzt? Also auch ein Angestellter einer Werkstatt dürfte nicht?
Eventuell sollten wir diese Diskussion vom Thread trennen, wenn sie länger wird.
Echt jetzt? Also auch ein Angestellter einer Werkstatt dürfte nicht?
Das ist ja mal wieder eine Detailfrage...kannst Du Dich nicht mal mit dem groben Überblick, dem Management Summary, zufrieden geben?
Gruß
AWo
Das ist ja mal wieder eine Detailfrage...kannst Du Dich nicht mal mit dem groben Überblick, dem Management Summary, zufrieden geben?
Gruß
AWo
Da ich das Manager-Spielen an den Nagel gehängt hab und jetzt einen auf Offroad-Investigativ-Journalist mache: NEIN
Wie ich ja jetzt lernen musste, dann muss auch der Besitzer der roten Nummer fahren.
Gruß
AWo
wie kann ich dann,mal angenommen ich will mir ein neuerses auto kaufen,beim händler meines geringsten misstrauens eine probefahrt mit roter nummer machen ???
wie kann ich dann,mal angenommen ich will mir ein neuerses auto kaufen,beim händler meines geringsten misstrauens eine probefahrt mit roter nummer machen ???
Gute Frage...vielleicht reicht es auch wenn der Rotenummernschildbesitzer dabei ist. Ausleihen geht aber nicht, also das Rotenummernschild, quasi das Rothschild.
Gruß
AWo
Alles verboten ... https://www.bussgeldkatalog.or…zeichen/rote-kennzeichen/
Da steht nicht,dass Fahrzeuge im Auftrag des Schildbesitzers nicht zu dessen Standort überführt werden dürfen.
Die Seite scheint mir eh etwas oberflächlich.
Wir wissen das von der Dame vom Kraftfahrzeugverkehrsamt, die für Importe zuständig ist und von einem selbstständigen KFZ-Prüfingenieur, der uns am Samstag besucht hat, um die Vollzulassung des 101 FWC vorzubereiten. Da hatten wir das Thema nämlich auch.
Gruß
AWo
Es ist mittlerweile sehr schwierig .
Ich habe im engeren Bekanntenkreis 4 Leute die im Besitz einer "roten Nummer " sind .
Früher war es überhaupt kein Problem, sich die Dinger mal für ein Wochenende auszuleihen . Werkzeugkoffer in den Fussraum ... und los.
Heute lassen wir uns haarstreubende Geschichten einfallen, nur um die Karren von a nach b zu bekommen .
Keiner lässt sich da noch gern drauf ein ... alle haben Angst da das Kennzeichen bei Missbrauch SOFORT entzogen wird .
Dem Prüfimgenieur glaube ich das,den Leuten auf der Zulassungsstelle glaube ich erstmal garnichts.
Es fällt mir äußerst schwer zu glauben,dass der Besitzer eines großen Markenautohauses die Fahrzeuge persönlich auf seinen Hof fahren muss.
Typisch deutsch.... wir kennen für jede Lösung ein Problem..
Wir brauchen keine Regeln vom Staat aufgedrückt bekommen... wir sind besser.. wir erfinden selbsstätig neue.
Mal ehrlich... gehts noch?
Tausende arabisch libanesischer Autohändler kreuzen jeden Tag durchs Land mit roten Kennzeichen oder senden ihre Handlanger zu den Autohäusern um die Kisten abzuholen die man vor Einführung der “Verbraucherrechte“ ( Gewährleistung) noch als Endkunde direkt dort günstig kaufen konnte...
Also wo ist das Problem?
Gruß
Hilton 101 war in Holland zugelassen.Wurde dann abgemeldet und mit einem holländischen ca. 50 Tage Kennzeichen versehen, also wieder angemeldet. Mit dem sind wir dann in Holland probegefahren.
Dann wollten wir ihn holen.
Deutsches Überführungskennzeichen frü ein Fahrzeug. welches in einem EU-Land zugelassen war: nein
Rotes Kennzeichen: nein
Holländisches Überführungskennzeichen: ja
Ist das Fahrzeug dann (irgendwie) in DE: Kennzeichen zur Fahrt zur Vollanmeldung ja (aber nicht zum Holen aus Holland).
Gruß
AWo
Das Problem ist, jemanden zu finden, der Dir seine rote Nummer leiht, wenn Du selber keine hast.
Wir wissen das von der Dame vom Kraftfahrzeugverkehrsamt, die für Importe zuständig ist und von einem selbstständigen KFZ-Prüfingenieur, der uns am Samstag besucht hat, um die Vollzulassung des 101 FWC vorzubereiten. Da hatten wir das Thema nämlich auch.
Gruß
AWo
es scheint aber doch machbar mit der roten nummer sofern man jemanden findet der sie verleiht.
zitat :
zitat ende :
das ist für den weg nach berlin (reperatur & TÜV) doch zutreffend,oder sehe ich das falsch............
Wir brauchen keine Regeln vom Staat aufgedrückt bekommen... wir sind besser.. wir erfinden selbsstätig neue.
Da sind die Italiener schon sehr viel weiter als wir. Nur wer fragt bekommt nicht gewollte Antworten. Wenn mans dann mal "falsch" gemacht hat, einigt man sich irgendwie. Ich habe noch nie ein Land erlebt wo bevor neue Gesetze beschlossen wurden die Lösungen für das Umgehen schon klar waren. Und es funktioniert - irgendwie. Wenn sich der Staat vom Bürger entfernt wird er selbständig und kreativ. Aber es gibt ungeschriebene Regeln im Gemeinschaftsleben an die sich irgendwie nahezu alle halten, an die man sich halten sollte - das ist dann der Halt untereinander - sehr spannend zu erleben. Ich bin da sehr entspannt.
Tausende arabisch libanesischer Autohändler kreuzen jeden Tag durchs Land mit roten Kennzeichen
Wurden die Bestimmungen nicht genau wegen dieser Händler verschärft ?
Weil diese Händler nur noch, mit nicht zugelassenen Autos und ohne TÜV unterwegs waren ?
Gruß Ralf.
Hallo Ralf,
diese Änderung betraf 2015 die Kurzzeitkennzeichen... also 5 Tage Nummer in gelb.
Gruß
sorry wenn ich mich beteilige :
ZitatAlles anzeigenVerleihen ist strafbar
Das rote Kennzeichen darf nicht an Dritte verliehen werden. Denn es ist einzig zu den in der FZV festgelegten Zwecken zugelassen.
Darüber hinaus erlischt der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug zum Beispiel privat und nicht gewerblich genutzt wird. Sobald ohne Kfz-Versicherung gefahren wird, entspricht das nicht mehr einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat.
Kosten
Wenn ein rotes Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt wird, fallen Kosten für die Anmeldung an. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Darüber hinaus ist ein besonderer Versicherungstarif für diese Kennzeichen nötig.
Schließlich fällt auch noch eine pauschale Kfz-Steuer für Wechselkennzeichen an. Sie beträgt derzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle anderen Kfz.
Einsatzzweck
Rote Händlerkennzeichen dürfen nur für die folgenden Fahrten verwendet werden:
- Probefahrten: Dabei handelt es sich um Beispiel um Testfahrten von Autokäufern, die ein neues oder gebrauchtes Auto vor dem Kauf fahren möchten.
- Überführungsfahrten: In diesem Fall wird das rote Kennzeichen verwendet, wenn ein Autohändler ein Kfz zum Beispiel von seiner Filiale zum Kunden bringen möchte oder ein Kfz von einer zur anderen Niederlassung gefahren, also „überführt“ werden muss.
- Prüfungsfahrten: Diese Fahrten werden zum Beispiel von amtlich Sachverständigen durchgeführt, um die einwandfreie Funktion eines Autos zu überprüfen.
- Werkstattfahrten: Kfz-Werkstätten können das rote Kennzeichen verwenden, wenn sie ein Auto abholen und zur Werkstatt bringen müssen oder wenn ein Fahrzeug nach der Reparatur getestet werden muss.