Hallo Bert,
werde mich mal vor Ort erkundigen. Am einfachsten wäre es mit dem span. Kennzeichen nach Deutsschland zu fahren, nach dem man vom Verkäufer eine Vollmacht zur Führung des Kfz erhalten hat und im Gegenzug eine Haftungsübernahmeerklärung unterschreibt. Der Verkäufer kann dann nach Ankunft das Fahrzeug stillegen. Ist aber wohl nur unter guten Bekannten realistisch. Andererseits habe ich auch schon einige Fahrzeuge mit Zulassung verkauft , auch an Ausländer, von denen man nicht weiß wohin sie mit dem Fahrzeug fahren. Abgesichert ist man da auch nur über die Ummeldeklausel im Kaufvertrag. Hat aber bisher nie Probleme gegeben.
Deutsches Kurzzeitkennzeichen mit nach Spanien nehmen und dort an das Auto schrauben ist keine Alternative, da nicht zulässig.
Saludos
Peter