Beiträge von riri

14. L a n d y f r i e n d s   A d v e n t u r e d a y s   2 0 2 4


Stellt Ihr Euch auch DIE Frage "Was mache ich 2024 Tolles,
wovon noch ich meinen Enkeln erzählen werde?"


Dann gibt es nur EINE Antwort: Die LFAD 2024 im Mammutpark und alle Landyfriends sind herzlich dazu eingeladen!
Zur Anmeldung & weiteren Informationen geht es hier: Anmeldung

    Guten Mittag,

    ich hab da mal ne Frage: Auf verschiedenen Bildern sieht man beim Serie, dass vorn entweder die Blinker oder die Standlichter oben platziert sind, die anderen dann jeweils darunter. Was ist besser? Gibt es Vor- und Nachteile?

    Gruß vom fast sonnigen Mittellandkanal

    riri

    Du kannst den Schlüsselknauf auch mit Alufolie einpacken und sehen ob´s dann geht. Dann wäre der Transponder abgeschirmt und außer Funktion- wenn´s ihn gibt. Der Wagen würde dann nicht angehen.

    lg riri

    Landrover-Havelsee.de, der herr köhler in prinzerbe hat haufenweise landys zum ausschlachten da stehen. er versendet auch. ich war da schon mal und fand den gar nicht so teuer. ist bischen wortkarg.

    meiner hat auch die großen reifen drauf.

    lg riri

    Aus einem anderen Forum Tachonummern, Zitat:


    841 = 2A FC kilometer ohne Warnlichter

    880 = 109 kilometer ohne Warnlichter

    940 = 88 miles

    960 = 88 kilometer ohne Warnlichter

    1346 = 2A FC ohne Warnlichter

    1376 = 88 miles

    1500 = 88 miles ohne Warnlichter

    1504 = 88 miles ohne Warnlichter

    1540 = 88 miles

    1536 = 88 o.A.

    1400 = 109 miles ohne Warnlichter

    1408 = 109 o.A.

    1409 = 109 miles



    3391/01 = 88er miles ohne Warnlichter S2 und S2A. bis einschl. Suffix C.

    3391/02 = 88er kilometer ohne Warnlichter S2 und S2A. bis einschl. Suffix C.

    3391/03 = 109er miles ohne Warnlichter S2 und S2A. bis einschl. Suffix C.

    3391/04 = 109er kilometer ohne Warnlichter S2 und S2A. bis einschl. Suffix C.



    4111/02 = 88er miles mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    4111/03 = 88er kilometer mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    4111/04 = 109er miles mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    4111/05 = 109er kilometer mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    4111/06 = 109er 6-pot miles mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    4111/07 = 109er 6-pot kilometer mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.

    Alle 6 mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D. mit Kontrolleuchten, also S2A ab Suffix D.



    540114 = 88 miles mit Warnlichtern

    540115 = 88 kilometer mit Warnlichtern

    540117 = 88 miles mit Warbnlichtern

    540118 = 109 miles mit Warnlichtern

    540119 = 2B FC & 1ton miles mit Warnlichtern

    540120 = 2B FC & 1ton kilometer mit Warnlichtern

    540133 = 88 Lightweight FFR Serie 3 / Dutch (Koninklijke Landmacht) mit Warnlichtern,Tageskilometer, Ziffernblatt bis 120 Kmh

    559159 = 109 6pot miles mit Warnlichtern

    559160 = 109 6pot kilometer mit Warnlichtern



    Die 88er Tachos passen für folgende Reifendimensionen

    205R16 Tachoabweichung etwa 0,7%

    6.00R16 Tachoabweichung etwa 0,8%

    225/70R16 Tachoabweichung etwa 2%

    235/70R16 Tachoabweichung etwa 0%



    De 109er Tachos passen für folgende Reifendimensionen

    7.50R16 Tachoabweichung etwa 0,75%

    235/85R16 Tachoabweichung etwa 1,97%

    265/75 R16 Tachoabweichung etwa 0,75%



    Teilenummern / Partsnumbers

    88 in (600 x 16)

    PRC1773 MPH With trip

    PRC2767 MPH with trip, green illumination

    PRC1774 KPH with trip

    PRC3605 KPH without trip



    88 & 109 with 750 x 16 tyres

    PRC1775 MPH With trip

    PRC2769 MPH with trip, green illumination

    PRC1782 KPH with trip

    PRC2961 KPH with trip



    109 1 Ton with 900 x 16 tyres

    579198 MPH with trip



    S1 80" ohne Warnlichter Meilentacho

    231911-SPEEDO-HEAD-ASSY-80-.jpg



    SIII Kilometertacho mit Warnlichtern und Tageskilometerzähler

    Also habe noch mal mit meinen Ingenieur gesprochen, er hätte tatsächlich gern eine "Handreichung" von einem Bestehenden Fahrzeugschein mit 4000 kg oder 3500 kg (Kopie anonymisiert). Ist wahrscheinlich untersagt, er hätte es aber trotzdem gern.

    Gruß riri

    Na ja ich wollte in dem Thema schlauer werden. Durch den gemeinsamen Austausch ist das geschehen. Ich bin dann auch zum PDF "Fahrzeuge in der Landwirtschaft gekommen". Danke.

    Aus: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2020

    "5.8 Anhängelast hinter Zugmaschinen
    §42 StVZO In der StVZO wird in der Erläuterung 21 zu §42 ausgeführt, dass nach bisheriger Verfahrensweise für Traktoren in der Regel keine Angaben zur zulässigen Anhängelast in den Fahrzeugdokumenten gemacht werden, da davon auszugehen ist, dass sich die Anhängelast aus dem maximal zulässigen Gesamtgewicht des Zuges abzügülich der Gesamtmasse des Traktors ergibt. Traktorenhersteller wählen die Anhängevorrichtungen in der Regel so aus, dass eine Gesamtzugmasse von 40t dargestellt werden kann. Neuerdings findet man, vor allem bei den Traktoren, die eine EG-Typgenehmigung haben, Anhängelasten in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Auf den Typenschildern der Anhängekupplungen ist auch der D-Wert angegeben. Dieser Wert beschreibt die theoretische Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger und dient als Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Der D-Wert bzw. die Anhängelast kann anhand einer Formel berechnet werden. Es gibt auch D-Wert-Tabellen, in denen die Anhängelasten und nötigen D-Werte der Kupplung aufgelistet sind."

    Also ich habe noch mal nachgeschaut, bei den Zugmaschinen Ackerschlepper sind keine Werte bei gebremst und ungebremst eingetragen. Auch bei der Zugmaschine Geräteträger nix, Kupplung ist eingetragen, in den Feldern stehen keine Werte.

    Es geht um Lof 25 km/h Anhänger, diese sollen bewegt werden. Und ich meine die Lof Zugmaschinen haben das Zugmaul eingetragen aber keine Anhängelast weil sich die aus den anderen Regeln ergibt, wie oben schon geschrieben, auflaufgebremst bis 8t bei 25 km/h

    Hallo liebes Forum,
    Es geht um einen Serie III 88" Bj. 1979 mit Bremsen auf dem Stand von 1980, Diesel, deutsche Auslieferung, Station wagon, Räder 7,5"
    Ich möchte zur Rockinger Anhängekupplung welche ich habe die Anhängelast raufsetzen lassen auf 3500 oder wenn es geht auf 4000kg.
    Die Kupplung selbst darf 4000kg.
    Könnte mir freundlicher weise jemand aus dem Forum welcher so eine Eintragung hat einen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugzulassungsdingsda anonymisiert einscannen und zu senden, so dass ich es dem Ingenieur als Muster vorlegen kann.
    Ich hatte auch schon Landrover Deutschland angeschrieben, aber die melden sich nicht. Auch durch einen Anruf war nichts erhellendes zu erfahren (müssen wir mal sehen).
    Zur Westfalia Platte kam in Lichtgeschwindigkeit das Datenblatt von denen zugesandt, sehr vorbildlich.
    Dank im Voraus und Gruß vom Mittellandkanal riri

    Ist zwar sehr alt das thema, trotzdem interessant. Um es abzurunden:


    Mittwoch, 06 März 2013 / Veröffentlicht in Recht
    „Gemischtes Doppel“ beim Trailern
    Regeln für Gespanne mit unterschiedlichen Länderkennzeichen.
    Trailerbare Motorboote benötigen keinen festen Liegeplatz, denn der kann die häusliche Garage oder der Garten sein. Zum Fahrvergnügen auf dem Wasser werden die Boote an einer Slipstelle ins Wasser gelassen und auch wieder herausgeholt. Alternativ kann dies auch durch einen Kran geschehen. Entweder ganz in der Nähe oder in der fernen, weiten Welt – abhängig davon, wieweit man zu dem jeweiligen Revier über Straßen und mit Fähren reisen möchte. Ob nun an die Adria, in die Türkei, nach Griechenland, Italien, Frankreich und Spanien am Mittelmeer, in die skandinavischen Länder oder sonst wohin.
    Wenn aber Zugfahrzeug und Trailer unterschiedliche Länderkennzeichen haben, müssen ein paar rechtliche Vorschriften beachtet werden, die von den Regeln bei inländischen Länderkennzeichen abweichen.
    Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug
    Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.
    In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.
    Im Ausland zugelassene Anhänger
    Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland – grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.
    Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland – auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird – nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem „Grüne-Karte-Abkommen“ besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind.
    Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).
    Deutscher Anhänger hinter ausländischem Zugfahrzeug
    Ein inländischer Anhänger muss eine Zulassung mit Fahrzeugschein und eigenen Kennzeichen haben, wenn er hinter einem ausländischen Zugfahrzeug mitgeführt wird. Zulassungsfreie Anhänger (mit Betriebserlaubnis und ohne eigenes Kennzeichen) bzw. steuer- und versicherungsfreie Anhänger (mit Betriebserlaubnis und grünem Kennzeichen) müssen mit einem sog. „Wiederholungskennzeichen“ des ausländischen Zugfahrzeugs versehen sein.
    Quelle: www.adac.de/

    Ich habe meine auf der hebebühne am wagen jeweils vorn abmontiert auseinandergenommen, den rost abgeschlagen, gebürstet mit der zopfbürstenflex, eingefettet und zusammengesetzt.
    Ging gut und geht jetzt wieder gut.
    Erstaunlicherweise ziehen die sich trotz der aufblühung wieder in die ausganslage zurück.
    Gruß vom mittellamdkanal riri